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Windpark-Onshore-Auktionen

Ausschreibungen:  Viele Zuschläge verfallen  noch immer

Wie der Windenergie-Statistikexperte Jürgen Quentin von der Fachagentur Windenergie an Land am Freitag der zweiten Novemberwoche auf der Branchenkonferenz Windenergietage in Potsdam zusammenfasste, sind bisher nur Windturbinen mit einer Kapazität von 4.142 Megawatt (MW) aus diesen Auktionen errichtet. Das ist auch fünf Jahre seit Einführung des Ausschreibungssystems durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 noch nicht einmal ein Viertel des von der Bundesnetzagentur (BNetzA) nachgefragten Windkraftvolumens.

Die Behörde hatte in den bisherigen 23 Tendern als Organisatorin der Ausschreibungen dagegen Zuschläge für 17.280 MW anvisiert. Allerdings hatten die Auktionsregeln infolge einer den Wettbewerb verzerrenden und schlecht gestrickten Bürgerwindkraft-Klausel anfangs zu massiven Überzeichnungen der Ausschreibungen und in unrentable Bereiche abrutschende Vergütungshöhen geführt. Und danach, nach Korrektur der Auktionsregeln 2018, war das Interesse der Windparkprojektierer an den Vergütungszuschlägen abgeflaut, weil zugleich viele und teils zunehmende planungsrechtliche Hürden für Windparkgenehmigungen die Tender nur für wenige Bieter attraktiv bleiben ließ. Besonders starke Restriktionen für Windparkprojekte in einzelnen Bundesländern wie große Mindestabstandsvorgaben zu Siedlungen in Bayern verkleinerten zudem das Volumen überhaupt genehmigungsfähiger Kapazitäten. Die Folge waren massiv unterzeichnete Ausschreibungsrunden im Zweieinhalbjahreszeitraum Oktober 2018 bis Februar 2021.

Tatsächlich gibt es bisher Zuschläge für in den Tendern angebotene Kapazitäten von nur wenig mehr als zwei Drittel des Ausschreibungsvolumens. 12.980 MW bekamen von der BNetzA seither grünes Licht, besagt die BNetzA-Auswertung. Die ausbleibenden Realisierungen der bezuschlagten Projekte ist weiterhin vor allem auch auf die wettbewerbsverzerrenden Auktionsregeln aus dem ersten Ausschreibungsjahr 2017 zurückzuführen. Die damals verteilten Vergütungsrechte für 2,8 Gigawatt (GW) haben bislang nur zu Windparkinstallationen von knapp 300 MW geführt. Aufgrund weiterer, wenngleich deutlich weniger bisher nicht verwirklichter Projekte mit Zuschlägen aus dem Jahr 2018 sind nach Ablauf der gesetzlichen Baufristen bereits die Rechte für 1,17 GW erloschen. Allerdings meldeten Beobachter bisher wiederholt, das Projektierer mit sehr niedrigen Zuschlägen aus dem Jahr 2017 inzwischen einzelne Projekte erneut und unter anderem Namen in spätere Ausschreibungen geschickt haben sollen und dabei neue höhere Vergütungen gewannen – was Ziel solcher Manöver sein dürfte.

Nicht zuletzt haben die Ausschreibungen zu einem starken regionalen Ungleichgewicht im Windparkgeschäft geführt. Nur 8,4 Prozent der Zuschläge erfolgten für Projekte südlich der sogenannten Mainlinie – für eine Region, die immerhin gut ein Drittel der Landesfläche der Bundesrepublik ausmacht und in der mehr als 35 Prozent der Bevölkerung leben. Projekte in dieser Region lohnten sich in den Auktionen bisher am wenigsten, weil dort weniger Wind auf zugleich schwerer zugänglichen und kleineren Windparkstandorten herrscht. Die deshalb erhöhten Aufwand und Projektierungskosten rentierten offenbar eher selten Gebote in den Auktionen – außerdem behinderten strenge Umweltschutzprüfungen insbesondere in Baden-Württemberg und die besagten Abstandsvorgaben in Bayern die Projekte hier besonders stark.

Seit 2020 zeigt die Kurve der Genehmigungen der Behörden wieder nach oben. Allerdings nahm seit 2017 bis noch ins dritte Quartal 2021 hinein die Planungsdauer von der Genehmigung bis zur Inbetriebnahme aufgrund nicht zuletzt der Hürden im Planungs- und Baurecht immer mehr zu. Nach 11,2 Monaten Anfang 2017 beträgt die durchschnittliche Dauer inzwischen 25,2 Monate.

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