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Akteursvielfalt der Energiewende erhalten

Niedersachsens Umweltminister in Sorge um Bürgerenergiemodelle

Herr Wenzel, seit Februar 2013 sind Sie niedersächsischer Umweltminister. An welchen Stellschrauben haben Sie damals gedreht, als Sie Ihren Posten angetreten haben?

Wir haben mit einer kleinen Energierunde aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden versucht, Einfluss zu nehmen auf die Entwicklungen in Berlin, die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und die Umweltbeihilfeleitlinien der Europäischen Union. Es ist gelungen, mehr Planungssicherheit für die Offshore-Windkraft zu erreichen; auch an anderen Stellen sind Verschlimmbesserungen verhindert worden. Das vom Bund geplante Ausschreibungsmodell ist aber möglicherweise eine scharfe Bremse für weitere Investitionen, weil unklar ist, wie sich kleine Gruppierungen wie Bürgerwindgesellschaften oder Energiegenossenschaften an einem solchen Modell beteiligen könnten. Wer sich umsieht, stellt fest, dass mehr als 90 Prozent der Investitionen in die Erneuerbaren von Bürgern, Stadtwerken und zum Beispiel Landwirten kamen. Darum wollen wir die Akteursvielfalt erhalten. Wir drängen darauf, dass es bis 6 MW oder 6 Erzeugungseinheiten auf jeden Fall bei der Einspeisevergütung bleibt.

Ist die Offshore-Branche in Niedersachsen mit dem neuen EEG wieder gut aufgestellt?

Das Stauchungsmodell ist verlängert worden, das war wichtig. Die Rückmeldungen dazu sind auch positiv. Aber die Entwicklung verläuft heute langsamer als noch vor drei oder vier Jahren erwartet.

Bisher ist ja für die PV-Testausschreibung nicht vorgesehen, dass kleine Bürgergruppen berücksichtigen würden.

Fest steht, dass man PV-Ausschreibungen nicht eins zu eins auf die Windkraft übertragen kann. Das taugt nicht als Blaupause. Für große Windparks ist ein Ausschreibungsmodell wohl machbar. Aber dort wo Bürger investieren, bei kleinen Projekten unter sechs Anlagen, sollte es bei der Einspeisevergütung bleiben. Der frühere Bundesumweltminister hat sich hinter den Brüsseler Vorgaben versteckt. Aber die Umweltbeihilfeleitlinie ist lediglich eine Verwaltungsrichtlinie, die keine trilaterale Einigung aushebeln kann, die von Ministerrat, Parlament und Kommission abgesegnet wurde. Deswegen muss jetzt genau auf die Ausgestaltung geachtet werden.
Das Gespräch führte Nicole Weinhold. Mehr finden Sie im E-Paper der neuen Ausgabe ERNEUERBARE ENERGIEN.