Der Ausbau der Windenergie an Land entwickelt sich zum Schauplatz einer bundesweiten politischen Verhinderungsstrategie. Was in Sachsen mit parlamentarischen Vorstößen begann, Genehmigungsverfahren bis zum Abschluss regionaler Planungen auf Eis zu legen, greift inzwischen als politisches Schlagwort bundesweit um sich.
Ob in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen oder Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern: Immer häufiger instrumentalisieren Parteien und Bürgerinitiativen den Ruf nach einem „Moratorium“ oder bringen entsprechende Volksinitiativen auf den Weg. Vordergründig wird dies als Schutz lokaler Interessen, Bürgernähe und Wahrung kommunaler Planungshoheit inszeniert. Bei politischer und administrativer Betrachtung offenbart sich darin jedoch vor allem ein Instrument des organisierten Zeitgewinns und der planungspolitischen Arbeitsverweigerung.
Debatten über Abstandsregelungen
Die politische Gemengelage folgt in den Bundesländern erstaunlich ähnlichen Mustern. In Brandenburg zielen landesweite Volksinitiativen darauf ab, Neugenehmigungen schlicht auszusetzen, bis Regionalpläne flächendeckend rechtskräftig sind. In Sachsen-Anhalt und Thüringen entbrennen wiederkehrende Debatten über Abstandsregelungen, Moratorien für Waldgebiete oder administrative Übergangsfristen, die von Teilen der Opposition offen als Hebel gegen die bundespolitischen Ausbauziele genutzt werden. In Mecklenburg-Vorpommern formiert sich der Widerstand auf kommunaler Ebene, wo nach gekippten Raumordnungsprogrammen die Angst vor einer „Verspargelung“ im Außenbereich geschürt wird. Selbst in südlichen und westlichen Ländern wie Hessen oder Baden-Württemberg wird der Ruf nach einem Moratorium für Staatswald- und Höhenflächen laut, sobald hiesige Vorranggebiete umstritten sind.
Dieses politische Taktieren ignoriert die fundamentale Verzahnung von Bundes- und Landespolitik. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und dem überragenden öffentlichen Interesse nach § 2 EEG 2023 hat der Bund klare Leitplanken gesetzt. Wer Genehmigungen politisch blockiert, umgeht schlicht die Pflicht der Länder, verbindliche Flächenbeitragswerte auszuweisen. Weil § 6 Abs. 1 BImSchG einen strikten Anspruch auf Genehmigung begründet, sobald gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind, fehlt Landesregierungen und Kommunen schlicht die Kompetenz für eigenmächtige Ausbaustopps.
Akzeptanz bleibt auf der Strecke
Nicht zuletzt bleibt durch die ständige Beschwörung von Moratorien genau jene gesellschaftliche Akzeptanz auf der Strecke, die für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unverzichtbar ist. Indem der Eindruck erweckt wird, der Zubau ließe sich per Federstrich anhalten, werden unrealistische Erwartungen geweckt und Fronten verhärtet, statt konstruktive Dialoge vor Ort zu ermöglichen. Dabei ist der weitere Zubau unumgänglich: Die Windenergie an Land bildet mit mehr als einem Viertel des gesamten deutschen Bruttostromverbrauchs längst das Rückgrat der Stromversorgung, während die erneuerbaren Energien insgesamt bereits über die Hälfte des deutschen Strombedarfs abdecken. Dieser Ausbau ist industrie- wie klimapolitisch folgerichtig, um die Dekarbonisierung von Wärme, Verkehr und industrieller Produktion bezahlbar abzusichern.
Vertrauen in planbare Transformationsprozesse wird untergraben
Wer den Bürgern einredet, man könne einen tragenden Wirtschaftspfeiler und ein unweigerlich wachsendes Energiesystem durch administrative Scheinlösungen ausbremsen, untergräbt das Vertrauen in planbare Transformationsprozesse und schwächt den gesellschaftlichen Grundkonsens der Energiewende
Auch Planungsämter und Genehmigungsbehörden werden durch widersprüchliche politische Vorgaben gelähmt, während Investoren das Vertrauen in verlässliche Rahmenbedingungen verlieren. Gerade für die Industrie- und Gewerbestandorte in Ostdeutschland und den Flächenländern, die dringend auf planbare Grünstrommengen für Neuansiedlungen angewiesen sind, bedeutet dieser Stillstand einen deutlichen Standortnachteil.
Regionalplanung personell stärken
Wer den Ausbau der Windenergie ordnen will, muss die Regionalplanung personell stärken und Kommunen finanziell beteiligen, statt das rechtsstaatliche Verfahren lahmzulegen. Ein Ausbaustopp per Dekret oder Plebiszit bleibt eine populistische Scheinlösung, die letztlich vor Gericht scheitert und den gesellschaftlichen Konflikt nur verlängert. Für den Fall, dass es weitere Vorhaben in Richtung eines Moratoriums geben sollte, dürfte eine gerichtliche Überprüfung angezeigt sein.