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Net Zero Industry und Industrial Accelerator Acts: Europa stärkt Seewindkraftindustrie

Nach dem Net Zero Industry Act (NZIA) nun auch der Industrial Accelarator Act (IAA): Die Europäische Union (EU) will ernst machen und mehr Tempo gewinnen, um sowohl die Lieferketten in kritischen Wirtschaftsbereichen gegen äußere Unwägbarkeiten abzusichern, als auch deren Wertschöpfung zum großen Anteil in der EU stattfinden zu lassen. Bis 2030 sollen die Zuliefererwerke in den Mitgliedsstaaten 40 Prozent des Bedarfs der Mitgliedstaaten an Technologien für eine Netto-Null-Klimagasemissionen-Wirtschaft herstellen. Dafür gibt das NZIA-Gesetz der EU seit Mai 2025 den Mitgliedsstaaten eine Regelsammlung für Ausschreibungen ab 2026 vor, überlässt aber den Mitgliedsländern die Auswahl. Während Länder wie Deutschland die Regeln für die nächsten Ausschreibungen speziell für Erneuerbare-Energien-Anlagen nun feinjustieren, hat die Chefbehörde der EU, die EU-Kommission, Anfang März mit dem Vorschlag eines Beschleunigungsgesetzes schon nachgelegt. Der Industrial Accelerator Act (IAA) soll staatliche Aufträge und Förderung vor allem heimischen Firmen zukommen lassen.

Spannend dürfte es vor allem für die Offshore-Windkraft werden, wo Ausschreibungen lange Zeit bei Null-Cent-Wettbewerben oder gar Negativgeboten die Investoren zum völligen Verzicht auf gesicherte Vergütungen ihrer erzeugten Elektrizität zwangen. Weil einerseits der Preisdruck so hoch war und andererseits Staaten die Ausschreibungen wegen schwächerem Interesses der Investoren am Mitbieten verloren, vergaben die Unternehmen ihre Aufträge für große Komponenten wie Unterwasserfundamente oder gar für erste Windturbinen bereits an arabische und besonders auch chinesische Unternehmen. Die lieferten billiger oder überhaupt in benötigten Mengen, weil dort die Industriewerke auch dank stabilerer Aufträge die Produktionskapazitäten ausbauten.

Im Detail fordert das NZIA, dass bei mindestens 30 Prozent der Ausschreibungen die neuen Qualitätskriterien zur Geltung kommen sollen – oder auch bei 6 Gigawatt (GW) jährlich. Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, Cyber- und Datensicherheit, und den vollständigen Windparkbau in der zugesagten Zeit zu bauen sollen verpflichtende Qualifikationskriterien für die Projektentwicklungsunternehmen oder Investoren sein, die mitbieten dürfen. Außer diesen Präqualifikationskriterien müssen weitere qualitative Kriterien dann zusätzlich zum von den Bietern verlangten Vergütungspreis über den Zuschlag entscheiden: Die Widerstandsfähigkeit einer Projektplanung und der Organisation der Lieferketten gegen Ausfälle von Lieferanten beispielsweise oder finanzielle Probleme, die Nachhaltigkeit beispielsweise durch eine mit dem Projekt in Aussicht stehende Innovation, durch eine gute Integration der Erzeugung ins Energiesystem etwa durch Erzeugungssprünge ausgleichende Stromspeicher oder durch ökologische Nachhaltigkeit – weil das Baukonzept den Meeresboden schont oder die Herstellung der Anlagen mit emissionsarm hergestelltem Stahl erfolgt. Denkbar wäre der Einsatz grünen Stahls, dessen Prozessenergie durch Windstrom-Elektrolyse erzeugter grüner Wasserstoff liefert.

In einem Ende Februar durchgestochenen hausinternen Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) aus dem für die Energiegesetzgebung zuständigen Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) ist nun zumindest der Weg absehbar, mit dem Deutschland das NZIA umsetzen wird. So sollen zwei „Resilienzausschreibungen“ pro Jahr die bisherigen Innovationsausschreibungen für mit Speichern kombinierte Photovoltaik (PV)- oder Windkraftprojekte oder Windkraft-PV-Mischprojekte ersetzen. Von den jährlich vorgesehenen 10.000 MW an Ausschreibungsvolumen für die Windkraft an Land sollen die Resilienzauktionen jährlich 3.500 MW vergeben. Zuschläge für weitere 500 MW sollen die Resilienzauktionen an PV-Projekte vergeben – und 2.000 MW an Offshore-Windpark-Vorhaben.

Allerdings wird für die Offshore-Windpark-Auktionen möglicherweise noch viel Zeit für die Gestaltung der Wertschöpfungsausschreibungen bleiben. Denn wie aus dem Bundesverband Windenergie (BWE) vernehmbar ist, wird das EEG noch im Sommer 2026 fertig, das für die Offshore-Windkraft entscheidende Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) aber erst 2027 fertig werden. Bereits vorab machte das BMWE klar, dass es die nächsten Meereswindkraftausschreibungen erst 2027 stattfinden lassen will, und diese 2026 dafür zunächst ausfallen sollen. Tatsächlich erfordert die Tatsache, dass die jüngste Offshore-Windkraft-Ausschreibung im August an komplett ausgebliebenen Geboten scheiterte wie zuvor schon in andern Ländern Europas, dass hier ein gut ausgearbeitetes neues Ausschreibungssystem vorbereitet sein muss.

Die EU schreibt künftig generell Differenzverträge vor, die Investoren zu einer künftig realistischen Berücksichtigung ihrer echten Kosten bringen sollen. Das Prinzip sieht einen Ausgleich von zu geringen Einnahmen aus Jahren mit zu niedrigen Stromhandelspreisen an der Strombörse vor, der die fehlenden Einnahmen bis auf Höhe des bezuschlagten Einspeisepreises auffüllt – und Abgaben von Übergewinnen bei höheren Handelspreisen.

Prinzipiell sehen Offshore-Windkraft-Organisationen die europäischen Unternehmen bei einer guten Regelung der künftigen Ausschreibungen gemäß dem NZIA schon heute als fähig an, rasch wachsende Auftragspipelines zu bewältigen. So hat der Europäische Windenergieverband Wind Europe bereits im Februar vor einem Jahr veranschaulicht, wo überall in Europa die wichtigen vier Gewerke für die größten Komponenten konkrete Investitionen in neue oder erweiterte Werke planen: An 44 Standorten verteilt in 15 Ländern einschließlich allerdings der beiden Nicht-EU-Staaten Großbritannien und Norwegen sind demnach Investitionen in Fertigungen von Turbinen, Fundamente, Kabel- und Netzkomponenten wie Umspannstationen geplant.  

Darauf verweist die Windkraft-Industrieunternehmen vertretende Energiesparte Power Systems beim Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA. „Die Windindustrie kann liefern und ihre Produktionskapazitäten flexibel an eine steigende Nachfrage anpassen“, teilt VDMA Power Systems auf Anfrage mit. „Voraussetzung für Investitionen und Wertschöpfungsimpulse ist ein stetiger und verlässlicher Ausbaupfad“, lässt sich der Geschäftsführer Dennis Rendschmidt dazu zitieren. „Voraussetzung für Investitionen und Wertschöpfungsimpulse ist ein stetiger und verlässlicher Ausbaupfad. Mit einem ständigen Boom-and-Bust können die Unternehmen nicht zuverlässig und zukunftsgerichtet Produktions- und Personalkapazitäten planen.“

Insbesondere Deutschland, Polen, Frankreich, Dänemark, Großbritannien, Spanien, Italien, Belgien und Niederlande spielten als Länder mit wichtigen Werken für die künftige Offshore-Wind-Wertschöpfungskette „eine zentrale Rolle“, deutete Rendschmidt an.

Dabei verweist VDMA Power Systems auf die Forderungen von Wind Europe für die Ausgestaltung der NZIA-Ausschreibungsregeln. Beispielsweise mahnt der europäische Windenergieverband, nur wenn die EU-Staaten in einem einheitlichen und harmonisierten Vorgehen die Nicht-Preis-Kriterien in ihre Ausschreibungen einführten, könne es der heimischen Wertschöpfungskette dienen. Die EU-Staaten sollten sich auch daran halten, zunächst nur 30 Prozent der Ausschreibungsvolumen eines Jahres in den neuen qualitativen Bieterrunden zu vergeben: also nach den neuen EU-Widerstandsfähigkeits- beziehungsweise gemäß offiziellem Sprachgebrauch Resilienz- und Wertschöpfungssicherungsregeln. Nach und nach wären allerdings höhere Anteile als Resilienzausschreibungen denkbar. Wegen der heiklen industriepolitischen Wirklichkeit der Offshore-Windkraftausschreibungen speziell sollten die EU-Mitgliedsstaaten zur Präqualifikation der Bieter bei Meereswindkraft nur ein Qualitätskriterium zusätzlich zu den vorgeschriebenen Kriterien einsetzen dürfen.

Zudem sollten die EU-Mitgliedsstaaten als Präqualifikationskriterium die maximale Anzahl an Komponenten bestimmen, die aus einem Drittland von außerhalb der EU stammen. Allerdings warnt Wind Europe davor, die Situation nicht realistisch einzuschätzen: So sollten einerseits ganz konkret Antriebsstränge von Windenergieanlagen nie aus China kommen. Das Land gilt als Standort für unfair geförderte Wettbewerbsunternehmen mit zu großer Überlegenheit im Wettbewerb vor europäischen Herstellern. Andererseits sollten nicht alle Regularien zeitgleich sofort greifen, um die Lieferketten nicht unsachlich zu verteuern. Bei durch den chinesischen Fertigungsstandort stark beherrschten Produkten wie Magneten oder den darin enthaltenen sogenannten Seltenen Erden müsse dagegen nur ein Ziel von 15 Prozent nicht in China produzierter Ware gelten.

Für die Stiftung Offshore Windenergie warnt der Politik-Referent Tyark Reddig, es müse „eine unverhältnismäßige Belastung vermieden werden“. Vom Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) kommt aus ähnlichem Antrieb die Forderung, die neuen Ausschreibungsregeln unbedingt „auf bestehenden nationalen Systemen aufbauen“ zu lassen – wohl um Kontinuität in den unternehmerischen Plänen der Unternehmen zu garantieren. Oder kurz: um bisherige Wirtschaftlichkeitskalkulationen nicht vollkommen umzuwerfen. Die Ausschreibungskriterien müssten immer „quantitativ bewertbar und in ihrer Anzahl begrenzt sein. Eine Überfrachtung mit Nicht-Preis-Kriterien würde das Verfahren unnötig verkomplizieren und Investitionen erschweren.“ Schließlich gelte es, „Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit in Einklang zu bringen, ohne den Ausbaupfad der Offshore-Windenergie zu verlangsamen“.

Die Belohnung durch ein gutes NZIA und richtige unternehmerische Entscheidungen sieht der BWO nach Aussage des Geschäftsführers Stefan Thimm nicht zuletzt in einer hohen Beschäftigung für heimische Arbeitnehmer: Im Vergleich zu den 25.000 Arbeitsplätzen heute könnte die Offshore-Windkraft in Deutschland binnen rund zehn Jahren bis zu 100.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen lassen.

Allerdings spricht sich auch der BWO nicht für einen nur auf europäische Fertigung zugeschnittenen Offshore-Windkraftmarkt aus. Die Offshore-Windkraft insbesondere sie auf „möglichst offene Märkte angewiesen – unter der Voraussetzung eines fairen Wettbewerbs. Ein „Level Playing Field“ im Hinblick auf Zölle, staatliche Subventionen und Wettbewerbsbedingungen ist daher zentral, um die europäische Wertschöpfung zu stärken, ohne den Ausbau zu verteuern oder zu verlangsamen. Gleichzeitig ist die Offshore-Windbranche eine internationale Industrie – und das ist grundsätzlich positiv. Internationale Arbeitsteilung, Spezialisierung und Wettbewerb haben wesentlich zur Kostensenkung und technologischen Entwicklung beigetragen.“ Resilienz, Wettbewerbsfähigkeit und Internationalität seien kein Widerspruch. Eine „kluge Ausgestaltung“ der Ausschreibungen entscheide.

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