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Bayern plant Neuregelung

"Wind ist bayerische Energiequelle"

Innerhalb der nächsten zehn Jahre soll in Bayern der Anteil der Windenergie auf zehn Prozent erhöht werden, wie es das Energiepapier der Staatsregierung vorsieht. Rund zwei Prozent des Freistaats werden in Zukunft als Flächen definiert, die für Windenergieanlagen geeignet sind. Bis zu 1.500 neue Anlagen werden nun im Freistaat erforderlich. Dabei soll die Beeinträchtigung von Mensch, Natur und Umwelt möglichst gering gehalten werden. Wie der bayerische Umweltminister Markus Söder (CDU) am vergangenen Freitag bekannt gab, gibt es „in Bayern einen besonderen Nachholbedarf“. Die alten Vorschriften für den Bau hätten „eher zur Verhinderung von Windkraftanlagen beigetragen als zu deren Verstärkung.“ Künftig soll nun die Genehmigungsdauer von zehn auf drei Monate verkürzt und das Verfahren insgesamt vereinfacht werden.

Zudem will das Umweltministerium auch die möglichen Standorte ausweiten. Bislang waren fast 40 Prozent der Fläche Bayerns so genannte „Tabu-Zonen“. Ab jetzt sollen Windenergieanlagen grundsätzlich auch in Staatsforsten oder Naturparks errichtet werden dürfen; nur noch zehn Prozent der Flächen wie Nationalparks oder EU-Vogelschutzgebiete sind von der Windenergienutzung gänzlich ausgeschlossen. Bei Flächen, in denen es Probleme etwa durch angrenzende Wohnsiedlungen geben könnte, will Söder besondere Anreize schaffen: Lärmgutachten, so der Vorschlag des Umweltministers, sollen im Genehmigungsverfahren nur dann noch nötig sein, wenn Windräder näher als 1000 Meter an einem Wohnhaus stehen.

Richtungswechsel in der Energiepolitik

Ein Windenergieerlass, in dem auch Fragen der Regionalplanung und militärische Aspekte wie die nötigen Abstände zu Radaranlagen behandelt werden, wird dann im Herbst veröffentlicht, versprach Söder – ebenso wie eine Liste mit den besten Standorten.

Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) und der Bund Naturschutz (BN) werden eng in die artenschutzrechtlichen Prüfungen einbezogen. „Wir kriegen die Energiewende nur hin, wenn wir die regenerativen Energien nutzen“, sagte der LBV-Vorsitzende Ludwig Sothmann in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd. Typisierungen, welche Tiere durch Windanlagen betroffen und gefährdet seien, würden jährlich neu überprüft. Bislang wurden Auswirkungen auf 326 Arten untersucht, künftig werden jedoch nur noch Tierarten auf Schutzbedürfnis geprüft, die durch die Anlagen beeinträchtigt werden können - zumeist Vögel- und Federmausarten.

Insgesamt verspricht sich Söder durch die Neuregelung eine Standortsicherung, bessere Planungssicherheit für Nachbarn und ein attraktives Umfeld für Investoren: „Der Wind ist keine Belastung, sondern eine Chance.“

(Regine Krüger)