Erneuerbare Energien bei Google bevorzugen
Sollten die EEG-Novelle und das Netzpaket so umgesetzt werden, wie es Bundesumweltministerin Katherina Reiche (CDU) vorgeschlagen hat, könnte das fatal für die Wirtschaft ausgehen. Denn dann wird es zu erheblichen Strompreissteigerungen für die gesamte Wirtschaft und zu Insolvenzen in der Erneuerbaren-Branche kommen, warnt die Energy Watch Group.
Fossile müssten Ausbaubremse ausgleichen
Der Bundesrat, Banken, die Branche der erneuerbaren Energien, Klimaschützer und andere fordern in seltener Einigkeit massive Änderungen am Kabinettsentwurf zu EEG und Netzpaket. Tatsächlich drohe bei einer Ausbaubremse der erneuerbaren Energien der Börsenstrompreis in Deutschland um bis zu 4 Cent pro Kilowattstunde zu steigen. Das würde die Verbraucher jedes Jahr 25 Milliarden Euro kosten. Diese Zahlen haben die Analysten der Energy Watch Group auf Basis eines erwarteten steigenden Stromverbrauchs ausgerechnet, der dann mit fossilen Kraftwerken gedeckt werden müsste.
So liegt heute schon der Börsenstrompreis bei über 12 Cent pro Kilowattstunde bei einem fossilen Anteil von 60 Prozent an der Stromerzeugung. Sinkt aber der fossile Anteil auf unter 20 Prozent, was immer häufiger der Fall ist, dann liegt der Börsenstrompreis unter drei Cent pro Kilowattstunde. Würde aber der steigende Strombedarf aufgrund der Elektrifizierung von Verkehr und Wärme sowie dem Betrieb von Rechenzentren stark steigen, würde der Anteil der fossilen Kraftwerke länger bei hohen Prozentzahlen liegen. Dann könnte sich der preisdämpfende Effekt der Erneuerbaren nicht mehr durchsetzen.
Jobs stehen auf dem Spiel
Gleichzeitig warnt die Energy Watch Group, dass bei einem Bremsen des Ausbaus der Erneuerbaren in der Branche bis zu 400.000 Jobs gefährdet sind. Außerdem würden mögliche 200.000 neue Arbeitsplätze gar nicht entstehen. Die Energy Watch Group stützt sich dabei auf Analysen der Bertelsmann Stiftung. Eine Gruppe von Banken um die Commerzbank warne davor, dass die Finanzierungsrisiken zu hoch werden und so für viele Projekte keine Bankenfinanzierung mehr möglich würde, teilt die Energy Watch Group mit.
Temporäre Umlage statt Steuerfinanzierung
Deshalb sollte sich der Bundestag die Zeit nehmen, eine solide EEG-Novelle und ein Netzpaket zu erarbeiten. Falls das über den Jahreswechsel dauere, müsse das EEG 2023 vorher so angepasst werden, dass es auch ab dem 1. Januar 2027 noch gelte, sodass der Ausbau der Erneuerbaren nicht gestoppt werde. Für diese Anpassung hat die Energy Watch Group einen konkreten Vorschlag vorgelegt. So sollte die Marktprämie und Vergütung für neue, ab Jahreswechsel gebaute Anlagen nicht mehr aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden, sondern zeitweilig über eine Umlage auf den Strompreis, den die Netzbetreiber freiwillig erheben können. Dies würde die Förderung von der Genehmigungspflicht durch die EU entlasten.
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Die Regelung könnte bis zur Ausarbeitung eines neuen EEG gelten, für das dann mehr Zeit bliebe. Die zunächst über die Umlage unterstützten Anlagen würden dann in die dann geltende Förderung überführt. „Denn mit meiner langjährigen Erfahrung als Abgeordneter im Bundestag kann ich mir angesichts der vielen groben Fehler im EEG-Kabinettsentwurf in der Kürze der dem Parlament verbleibenden Zeit bis 16. Oktober 2026 keine Erarbeitung einer EEG-Novelle vorstellen, die einen weiteren starken Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen würde“, sagt Hans-Josef Fell, Präsident der Energy Watch Group. „Daher stimme ich dem Bundesrat zu, Zeit zu schaffen.“
Fünf Tausendstel Cent Mehrkosten
Für die Stromverbraucher ist die Umlage eine preiswertere Variante als der Ausbaustopp. Zumal die Förderbeträge für neue Anlagen ohnehin gering sind, sodass auch die Belastung nur marginal ausfallen würde. Die Energy Watch Group verweist dazu auf die EEG-Novelle der Bundesregierung, die den Zuschussbedarf für neue Anlagen 2027 bei planmäßigem Ausbau auf 40 Millionen Euro veranschlagt. Wenn der Ausgleich für ein halbes Jahr aus einer Umlage auf den Strompreis anstatt aus dem Bundeshaushalt erfolgen würde, erfasst dies etwa die Hälfte der 2027 neu zugebauten Anlagen für die Hälfte des Jahres.
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Damit sinkt der Bedarf, der über eine Umlage gedeckt werden müsste, auf rund zehn Millionen Euro. Der Zuschussbedarf. Bei einer Stromerzeugung von rund 220 Milliarden Kilowattstunden wäre dies eine Belastung von 0,005 Cent pro Kilowattstunde. Gleichzeitig würde dadurch der Bundeshaushalt um diese 10 Millionen Euro entlastet.
Das gesamte Politikpapier inklusive eines Vorschlags für eine kleine beihilferechtlich unabhängige EEG-Novelle finden Sie auf der Webseite der Energy Watch Group.