Die Bürgerenergie schafft Wertschöpfung für die Kommune und vor allem Akzeptanz in der Bevölkerung für die Energiewende.
Bürgerenergie birgt ein riesiges Potenzial für die Energiewende. Die Initiatoren und Mitglieder sollten einige Tipps beherzigen.
Sven Ullrich
Schon mit dem Start der Energiewende sind die Bürger die Treiber der Neuorganisation der Energiesysteme. Dabei waren es nicht nur die Hauseigentümer, die in die Solarenergie investiert haben. Auch viele große Wind- und Solarprojekte entstanden mit Investitionen der Bürger vor Ort, die sich in Energiegemeinschaften und Energiegenossenschaften organisiert haben. Es ist ein Weg, bei der Energieversorgung vor Ort mitzubestimmen, ohne die gesamte Investition selbst stemmen zu müssen.
Genau darin liegt die Stärke der Bürgerenergie. Sie hält die Wertschöpfung in der Region, mobilisiert privates Kapital und schafft Akzeptanz dort, wo Windräder, Solarparks und Wärmenetze entstehen. „Ohne Bürgerenergie wären wir bei der Energiewende nicht so weit. Die Bürger waren und sind die Treiber“, sagt Katharina Habersbrunner, Vorsitzende der Bürgerenergiegenossenschaft Beng eG in München. Sie war viele Jahre auch im Vorstand des Bündnisses Bürgerenergie (BBEn).
Organisationsform ist wichtig
In den Generalversammlungen erlebt sie, was diese Beteiligung bewirkt. „Wenn jemand in ein Projekt investiert, kann er mit seinem Anteil einen Beitrag leisten. Das macht etwas mit den Menschen“, sagt Katharina Habersbrunner.
Inzwischen werden immer mehr Projekte der Energiewende mit einer Finanzierung durch die Bürger realisiert. „Die Bürgerenergie ist eine Erfolgsgeschichte mit enormem Potenzial. Wir haben schon viel erreicht, müssen aber das Konzept noch in der Breite der Gesellschaft verankern“, sagt Habersbrunner.
Dabei ist es wichtig, die einzelnen Organisationsformen auseinanderzuhalten. Denn die Bürgerenergiegemeinschaft ist ein Oberbegriff und keine Rechtsform. Im EEG ist der synonym verwendete Begriff der Bürgerenergiegesellschaft definiert. Voraussetzung ist, dass sie aus mindestens 50 natürlichen Personen besteht. Mindestens 75 Prozent der Stimmrechte müssen bei natürlichen Personen liegen, die in der Region leben, in der die Anlage gebaut wird. Dabei darf aber kein Anteilseigner oder Mitglied der Gesellschaft mehr als zehn Prozent der Stimmenanteile halten.
Mitglieder bestimmen mit
Das ist mehr als eine Formsache. Denn nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann die Gesellschaft etwa Mittel aus dem Bürgerenergiefonds des BAFA für Windprojekte beantragen oder die Ausnahme von den Ausschreibungen nutzen. Die eigentliche Rechtsform der Gesellschaft hängt von verschiedenen Kriterien ab. Darüber sollten sich die Initiatoren vorher gut informieren. „So hat die Genossenschaft den Vorteil der demokratischen Mitbestimmung“, erklärt Katharina Habersbrunner. „Denn jedes Mitglied hat eine Stimme, egal ob es einen Anteil hat oder hundert. Für viele passt das sehr gut zu einer demokratischen, dezentralen Energiewende.“
1.000 Energiegenossenschaftenzählt allein der DGRV. Dazu kommen noch die Genossenschaften der anderen Verbände. Insgesamt dürfte die Zahl der Energiegemeinschaften bei rund 3.000 liegen, darunter 300 Wärmegenossenschaften.
Bei einer GmbH oder einer GbR ist das Stimmrecht hingegen meist an das eingesetzte Kapital gekoppelt. „Die Initiatoren müssen sich also fragen, wie wichtig ihnen diese Mitbestimmung ist und ob sie bereit sind, die Gemeinschaft etwas kleinteiliger zu organisieren, mit Geschäftsanteilen von 100 oder 500 Euro. Wenn dem so ist, ist die Genossenschaft die passendere Form“, weiß die Expertin. „Klar ist aber auch, dass sehr viele Windprojekte nicht in einer Genossenschaft laufen, sondern in einer GmbH & Co. KG. Das hat mit der Haftung zu tun. Bei einem Windpark geht es schnell um Geldbeträge bis 50 Millionen Euro. Dann liegt das Risiko in dieser einen Kommanditgesellschaft und geht nicht darüber hinaus.“
Am Anfang stehen engagierte Menschen
Beides lässt sich aber auch kombinieren. So setzen viele Genossenschaften Photovoltaik- und kleinere Windprojekte selbst um und gründen für größere Vorhaben Tochtergesellschaften. „Die Genossenschaft sammelt das Bürgerkapital ein, das als Eigenkapital in die Projektgesellschaft fließt. So bleibt die demokratische Mitbestimmung erhalten“, beschreibt Habersbrunner das Prinzip.
Die Wahl der geeigneten Gesellschaftsform ist aber erst der zweite Schritt. Am Anfang stehen engagierte Menschen und ein konkretes Vorhaben, etwa auf kommunalen Dächern, Freiflächen oder Windstandorten. Danach muss die Satzung erarbeitet werden und dann wird die Genossenschaft oder Gesellschaft offiziell gegründet.
Jede neue Genossenschaft muss Mitglied in einem Genossenschaftsverband werden und dort Satzung, Businessplan und Liquiditätsplan einreichen. Nach dem Verband prüft auch das Registergericht. „Idealerweise ist aber schon vorher jemand mit Rechtsexpertise dabei. Denn die Satzung ist die Grundlage für alles“, rät Katharina Habersbrunner. Zentral ist hier unter anderem auch die Höhe des Geschäftsanteils. „Bei 100 Euro wird es kleinteiliger und der Verwaltungsaufwand steigt. Bei 1.000 Euro ist das anders“, beschreibt die Expertin den Unterschied beim organisatorischen Aufwand. Aber viele Energiegenossenschaften organisieren sich digital und können niedrigere Genossenschaftsanteile gut und schlank abbilden.
In den Kommunen verankert
Für Anleger wiederum ist die Nachschusspflicht wichtig. Die meisten Genossenschaften schließen sie aus. Im schlimmsten Fall ist dann nur das eingesetzte Kapital verloren. Weil jede Satzungsänderung einen Beschluss der Generalversammlung und einen Registereintrag erfordert, sollten die Gründer auch beim Unternehmenszweck weit vorausdenken.
Danach geht es an die Realisierung der Projekte. Das ist ein ganz normaler Prozess, der sich von denen der Projektierer nicht unterscheidet. Die Bürgerenergiegesellschaften haben aber einen großen Vorteil. Denn sie sind in der Kommune verankert. Zwar müssen auch Energiegenossenschaften die vorgesehenen Genehmigungsverfahren einhalten. „Wie schnell das geht, hängt primär davon ab, ob Kommunen und Landkreise ihre Verfahren entschlacken wollen“, sagt Habersbrunner. „Bei Wind ist meistens der Landkreis oder die Kommune zuständig. Dann kann die Genehmigung im Landratsamt schneller gehen, wenn es etwa politische Rückendeckung des Landrats gibt für die Energiewende.“
Viele Sitzungen notwendig
Das ist aber auch ein positives Signal für die anderen Gremien. „Er handelt schließlich nicht allein, sondern hat sich mit Kreistag oder Gemeinderat abgestimmt. Wenn es heißt, wir wollen Bürgerenergie und diese Photovoltaikanlage auf der Kläranlage, dann ist das wiederum für die Bürger ein wichtiges Signal, sich zu beteiligen“, erklärt Katharina Habersbrunner. Die Kommunen sehen zudem früher, welche Projekte geplant sind, und können den Bebauungsplan zeitnah ändern.
Wenn jemand in ein Projekt investiert, kann er mit seinem Anteil einen Beitrag leisten. Das macht etwas mit den Menschen.
Die Organisation einer Bürgerenergiegenossenschaft ist hingegen etwas mehr Aufwand – sowohl für die Initiatoren als auch für die Mitglieder, die sich einbringen können. Es sind schon immer wieder Versammlungen und Sitzungen, in denen Projekte geplant und Entscheidungen getroffen werden, aber viele Energiegenossenschaften organisieren sich schlank und professionell. „Die Generalversammlung findet verpflichtend einmal im Jahr statt“, sagt Katharina Habersbrunner. „Dort wird der Jahresabschluss vorgestellt und beschlossen. Der Aufsichtsrat schlägt eine Dividende vor und die Generalversammlung stimmt darüber ab.“
Die Qualität ist hoch
Die Generalversammlung sollte im ersten Halbjahr stattfinden, rät die Expertin. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen und trifft sich so oft, wie man es vereinbart. In diesen Sitzungen geht es um die operativen Fragen. „Der Aufsichtsrat begleitet und berät strategisch und kommt meist sechs- bis siebenmal im Jahr zusammen“, erklärt Katharina Habersbrunner. „Ab einer bestimmten Größenordnung, wenn die Genossenschaft etwa 250.000 Euro investiert, ist ein Beschluss des Aufsichtsrats nötig. Dies kann in einer Geschäftsordnung festgelegt werden. Jedes Projekt wird auf seine technische Machbarkeit geprüft und wirtschaftliche Stabilität durchgerechnet. Bei großen Projekten stellt man dem Aufsichtsrat Projekt- und Eigenkapitalrendite, Risiken und Chancen noch einmal ausdrücklich vor, damit er abwägen kann.“
Die Mitglieder selbst können sich aber auch einbringen. Wichtig ist hier, das Engagement zu koordinieren. Einige Energiegenossenschaften haben dazu eigens ein Freiwilligenmanagement aufgebaut. Dabei ist es von Vorteil, die Expertise der Mitglieder zu nutzen. „Statistisch gesehen sind im aktiven Kreis, also im Vorstand, im Aufsichtsrat und in den Arbeitsgruppen, oft Menschen, die hauptberuflich in der Energiebranche arbeiten. Obwohl es Ehrenamt ist, ist dadurch die Qualität der Projekte und der Arbeit hoch“, weiß Katharina Habersbrunner.
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ ERE E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv + Fokus ERE: Sonderhefte (PDF) + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten uvm.