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Onshore-Wind-Gesetzgebung

Wie die Regierung den Windparkausbau bald beschleunigen könnte

Der Geschäftsführer des Bundesverband Windenergie (BWE), Wolfram Axthelm, zählte am Dienstag in Hamburg bei seiner monatlichen Politik-Analyse-Treff mit Branchenmitgliedern und Journalisten mehrere Anschubvorhaben der Bundesregierung für die Onshore-Windkraft auf. Projekte auf. Bei dem anlässlich der gerade eröffneten Windenergiemesse Windenergy auf einer Bühne in die Hamburger Messehalle veranstalteten „Policy Briefing“ verwies Axthelm auf die von ihm beobachteten Ansätze der Regierung.

„Wir hören jetzt aus dem Bundeswirtschaftsministerium, dass sie bei Fledermäusen über eine Standardlösung zu reden beginnen“, sagte Axthelm beispielweise. Ein solcher Standard soll aus den einzelnen Landesregelungen zum Schutz der Fledermäuse vor Kollisionen mit drehenden Rotorblättern landesweit berechenbare Vorgaben für Windparkprojektierer werden lassen. Diese einheitlichen Standards hat die Koalition aus SPD, Grünen und FDP im Sommer beim Vogelschutz aufgestellt. Allerdings blockiere sich die Regierung noch damit, dass sich zwei Ministerien mit der Reform befassen, mit unterschiedlichen Standardisierungsansätzen wie der sogenannten Habitatsanalyse oder Probabilistik. Dies könnte dazu führen, dass sich zwei Ministerien blockieren., warnte Axthelm.

Auch das Redispatch 2.0 genannte Verfahren steckt weiterhin fest, wonach Windparks seit 2021 durch Reduzierung ihrer Einspeisung bei zu hoher Beladung der Stromnetze auch vorbeugend ihre Leistungen reduzieren müssen, wenn die Netzbetreiber dies für die wirtschaftlich und technisch günstigste Option bewertet haben. Allerdings gelingt die genaue Abrechnung der Vorgänge noch nicht, weshalb „hunderte Millionen Euro“ Ansprüche der Windparkbetreiber auf Entschädigung noch feststecken.

Mit der Bundeswehr fänden außerdem „intensive Gespräche mit der zuständigen Ministerin statt, sagte Axthelem. In diesen Gesprächen erörtern Armee und Politik demnach, inwiefern die Militärs auf ihren Widerstand gegen neue Windparks entlang von Flugschneisen aufgeben.

Axthelm verwies aber auch auf die sich bereits abzeichnenden Reformen, mit denen die Bundesregierung für die Onshore-Windenergie schon jetzt tätig zu werden scheint. So brachte die sogenannte Ampelkoalition im September im Bundestag einen Entwurf für eine Energiesicherungsgesetz. Das Energiesicherungsgesetz soll einer Gasmangellage infolge der von der Europäischen Union eingeleiteten raschen Abnabelung von fossilen Energierohstoffen aus dem in der Ukraine Krieg führenden Russland vorbeugen. Das Energiesicherungsgesetz führt die von der Windenergiebranche schon länger geforderte Befreiung der Windparkprojektierer von aufwändigen Neubewilligungsanträgen ein, wenn die Projektierer einen anderen Anlagentyp mit denselben Abmaßen wie das ursprünglich geplante installieren wollen, das beispielsweise nicht mehr lieferbar ist. Dies kann aufgrund jahrelanger Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Behörden oder die Genehmigungen verschleppender Klagen notwendig werden. Auch gleich große Anlagen mit einem Leistungs-Upgrade sollen genehmigt werden, wenn das Anlagenmodell nicht wesentlich größere Lärmemissionen verursacht.

Auch eine Befreiung des Windparkbetriebs von Lärmauflagen in der Nacht soll möglich sein, wenn dieser die Lärmgrenzen nicht mehr als um vier Dezibel überschreiten. Drei bis vier Prozent mehr Ertrag könnten daraus folgen, vermutet der BWE. In den kommenden Tagen sei eine weitere Novelle der Bundesregierung absehbar, sagte Axthelm. Befristet bis 15.4.223, dürfen Windparkbetreiber demnach zwischen 22 und 6 Uhr ihre Leistung erhöhen – und müssen dafür nur eine Information an die Landesumweltämter schicken. Allerdings sei für Windparkbetreiber vorab gut zu bedenken, inwiefern ein solcher Schritte eine Akzeptanz in der Standortkommune gefährdet sei.

Der BWE-Chef erinnerte auch an die vom Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Patrick Graichen, im September angekündigte Entbürokratisierungspaket, das zum Jahresende noch folgen solle. „Die Inhalte dieses Gesetzes fehlen noch.“ Aber der Staatssekretär habe in seiner Rede zu dieser Ankündigung gefordert, die Windenergiebranche solle die Inhalte für dieses Regelungspaket benennen.

Axhtelm erinnerte allerdings auch an das Versäumnis der Bundesregierung, die schon beschriebene Kommunikationsplattform klimaneutrales Stromsystem einzurichten.

Auch für die von der Windenergiebranche geforderte Indizierung von Vergütungszuschlägen aus Ausschreibungen warb Axthelm und verwies auf ein grundsätzliches Nachdenken in der Regierung darüber. „Die sagen ja, wollen so eine Indizierung aber nicht rückwirkend gelten lassen, für Projekte, die schon vor Erlasse einer Indizierungsregelung ihre Zuschläge erhalten hatten“, sagte Axthelm. Eine Indizierung würde regeln, dass die Ausschreibungszuschlagshöhen entsprechend der Verteuerung der Anlagen durch rasch steigende Rohstoffpreise und die allgemeine Inflation während der restlichen Planungsdauer bis zum endgültigen Kauf der Turbinen mitansteigen. Auch über eine Anpassung der Umsetzungsfristen für bezuschlagte Windparks denke Berlin nach, sagte Axthelm, allerdings überwiege noch die Furcht, dass Projektierer dann in eine Bummelplanung verfallen könnten, wohl auch um eventuell auf günstige Marktentwicklungen zu spekulieren.

Um die Dringlichkeit einer weiteren Onshore-Anschub-Gesetzgebung für die Windkraft zu unterstreichen, rechnete Axthelm die aktuelle Ausbauentwicklung vor: Bis im Sommer hatte der Windparkzubau um 7,6 Prozent den des Vorjahres übertroffen, gemessen an der neu installieten Erzeugungskapazität. Auch die Genehmigungen neuer Windparkkapazitäten zeitigten zuletzt „deutlich ansteigende Zahlen in Norddeutschland, aber auch in Nordrhein-Westfalen“. Dennoch betrugen die neu genehmigten Kapazitäten in diesem Jahr nur 2.708 Megawatt (MW). Dies alleine reiche kaum, um die zuletzt mit zu wenig Projektierungsangeboten besuchten Ausschreibungen neuer Windparkvergütungen wieder aufzufüllen. Doch 10.000 geplante MW steckten in Verfahren fest, übernahm Axthelm eine ebenfalls am Dienstag von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck gemachte Aussage. Die Bundesregierung müsse nun die Bundesländer zu einer Jahresendrallye anzutreiben und die Genehmigungsbehörden zu schnellen Bewilligungen neuer Projekte zu drängen.

Weil ab kommendem Jahr für die Ziele der Bundesregierung ein Ausbau von 25 MW pro Werktag erforderlich sei, müsse die Regierung aber auch noch einmal etwas fürs Repowering tun, sagte Axthelm. „Das Repowering ist deshalb so wichtig, weil wir damit die Zeit bis zur vorgeschriebenen Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche mit der Nutzung von Bestandsflächen überbrücken.“

Bisherige Repowering-Regeln der aktuellen und der Vorgänger Regierung haben im Bundesnaturschutzgesetz, Wind-an-Land-Gesetz und teilweise auch im Bundesimissionsschutzgesetz jeweils Eingäng gefunden. Der BWE erwartet nun eine umfassendere Repowering-Regelung, die Genehmigungen fürs Repowering für deutlich mehr Flächen stattfinden lassen.

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