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Strompreis

BEE: EEG-Umlage kann dauerhaft sinken

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Einerseits, so schlägt der BBE vor, sollten Industrieprivilegien aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Vor allem energieintensive Unternehmen sind aufgrund von Ausnahmeregelungen von der EEG-Umlage befreit, damit sie auf internationalen Märkten keine Wettbewerbsnachteile erleiden. Laut Bundeswirtschaftsministerium haben 2017 rund 2.300 energieintensive Unternehmen und Schienenbahnen haben einen Antrag auf teilweise Befreiung von der EEG-Umlage gestellt. Durch die Privilegien der Industrie erhöht sich die Umlage für die anderen Stromkunden.

Gleichzeitig solle eine CO2-Abgabe bei gleichzeitiger Senkung der Stromsteuer eingeführt werden, fordert der BEE: Bis zu 1,7 Cent pro Kilowattstunde könnte Strom schon bei einem CO2-Preis von 25 Euro bei gleichzeitigem Wegfall der Stromsteuer billiger werden. Dabei setzt sich der CO2-Preis aus der CO2-Steuer in Höhe von 20 Euro plus dem Emissionshandelswert von fünf Euro pro Tonne Kohlendioxid zusammen.

Stromsteuer liegt bei 20,50 €/MWh

Die Stromsteuer - oft auch Ökosteuer genannt - wurde 1999 von der rot-grünen Bundesregierung als Einstieg in die ökologische Steuerreform eingeführt. Ziel war, Energie teurer und Arbeit billiger zu machen. Der Hauptteil der Erlöse kommen als Querfinanzierung der Rentenkasse zu Gute, so dass nach Einführung der Steuer die Beitragsätze sanken. Derzeit beträgt die Stromsteuer 20,50 Euro/MWh, laut Bundesfinanzministrium liegt ihr Aufkommen bei rund bei rund 6,6 Milliarden Euro jährlich.

„Die Einführung einer CO2-Bepreisung als Ersatz der Stromsteuer senkt die Differenzkosten zwischen Vergütung und Börsenerlöse und damit die EEG-Umlage sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen“, betont Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des BEE.

Ein CO2-Preis honoriere die Vorteile der klimaschützenden Stromversorgung aus erneuerbarer Energie, schaffe fairere Marktbedingungen und reduziere das Überangebot der konventionellen Stromerzeugung. Erneuerbare Energie trägt seit vielen Jahren zu niedrigeren Preisen an der Strombörse bei.

1,5 ct/kWh Belastung durch EEG-Privilegien

Würden künftig darüber hinaus die Finanzierung der Besonderen Ausgleichsregelung (Industrieprivilegien), was nicht die Aufgabe der Stromkunden sei, in den Bundeshaushalt verlagert, könnte die EEG-Umlage um weitere 1,5 Cent pro Kilowattstunde sinken. „Im Strompreis und damit in der EEG-Umlage sollten nur die Bestandteile enthalten sein, die ordnungspolitisch auch reingehören.“

„Die Vorschläge des BEE, die auch ein CO2-Bepreisungskonzept für den Wärmesektor umfassen, sind eine wichtige Grundlage für eine erfolgreiche Sektorenkopplung“, fasst Röttgen zusammen. Ein Preis auf Kohlendioxid könne die Lenkungswirkung entfalten, die die Stromsteuer nicht erbracht habe. (Katharina Wolf)

Ein Hintergrundpapier und die ausführlichen Vorschläge des BEE finden Sie hier.