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Konzentrierte 50-Megawatt-Windkraft an der südlichen Bergstraße

Die Odenwaldgemeinden Schriesheim und Dossenheim haben mit dem rheinland-pfälzischen Windparkprojektierungs-Unternehmen Pionext ein vertragliches Paket zur Entwicklung eines interkommunalen Windparks bis 2030 geschnürt. In Rechtsfragen geführt vom Freiburger juristischen Beratungsdienst Sterr-Kölln & Partner unterzeichneten die Partner dazu am 31. Juli den Kooperationsvertrag zwischen den beiden baden-württembergischen Gemeinden und dem Projektierer sowie je einen Einzelpachtvertrag mit Pionext für die Nutzung der jeweils kommunalen Windparkentwicklungsflächen im Wald. Nun sollen die 50 Kilometer weiter westlich sitzenden Entwickler die Planung auf beiden Gemarkungen schnell vorantreiben, um 2027 schon den Genehmigungsantrag stellen.

Die Gemeinden hatten das Projekt wenige Monate nach Vorlage des Planentwurfs für Windkrafteignungsflächen durch die nordbadische Kommunal-Verbandsregion VRRN durch eine interkommunale Dialoggruppe selbst in die Hand genommen. Im März 2025 hatten die Nachbarkommunen über ihr Gremium nach Bietergesprächen mit drei sich bewerbenden Projektierern die Zusammenarbeit mit Pionext empfohlen. Die Rheinland-Pfälzer Experten hatten sich mit einer Planung für zunächst vier Turbinen in dem Bergwaldgebiet, möglicherweise aber auch noch weiteren vier Anlagen mit jeweils sieben Megawatt (MW) Nennleistung durchgesetzt. Nachdem Pionext schließlich das Projekt eines Windparks am Weißen Stand mit Enercon-Windenergieanlagen vom Typ E-175 vorgestellt hatte, hatten die Kommunen sich in einem Bürgerentscheid im November die öffentliche Unterstützung mit Zustimmungsraten von 60 und knapp 55 Prozent eingeholt.

Der durch Sterr-Kölln nun entwickelte Partnerschaftsvertrag sieht eine Untersuchung von neun möglichen Turbinenstandorten vor, wobei die Projektentwicklung weiterhin maximal acht Anlagen als maximale Windparkgröße vorsieht. Die Mitplanung einer neunten Anlage soll als Absicherung für einen möglicherweise benötigten Ausweich-Turbinenstandort dienen. Die anvisierte Mindestparkgröße beträgt drei Anlagen, sieben Anlagen gelten aktuell als wahrscheinliche oder zumindest anvisierte Parkgröße. Der Vertrag sichert Pionext zu, dass der Windpark nur bei mindestens drei genehmigten Windturbinenstandorten entstehen soll.

Insbesondere definiert der dreiseitige Partnerschaftsvertrag einige Pflichten für das Projektierungsunternehmen, die Natur- und Landschaftsschutzstandards garantieren soll und mehrfachen Nutzen für die anwohnende Bevölkerung und für die Kommunen selbst absichert. So muss Pionext eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vornehmen, 20 Jahre lang finanziell zu regionalen Naturschutzmaßnahmen beitragen, ökologische Ausgleichsflächen aufbauen oder konkrete Wiederaufforstungen vorantreiben, den Kommunen eine Beteiligung am Windpark einräumen und sie die Beteiligung an die Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise an Bürgerenergiegenossenschaften erlauben, einen günstigen Stromtarif für die im Umkreis siedelnden Menschen prüfen – und eine Bürgerinformationsveranstaltung zusammen mit beiden Kommunen einberufen.

Nach der Unterzeichnung der Verträge soll noch in diesem September ein im April erstmals zusammengetretener Projektbeirat mit Verwaltungsvertreterinnen und Verwaltungsvertretern aus Schriesheim und Dossenheim zur Planung der Umweltschutzmaßnahmen tagen. Maßnahmen zum Schutz von Wildkatzen, Fledermäusen und Haselmäusen begannen bereits Anfang 2026.