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Kommunale Wärme braucht private Investitionen

Fabian Kauschke

Mehr als 50 Prozent des deutschen Energieverbrauchs geht auf das Konto der Wärmeversorgung. Raumwärme, Warmwasser, Prozesswärme und andere Anwendungsgebiete nutzten 2024 über die Sektoren Private Haushalte, Industrie sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen nach Daten des Bundesumweltamtes rund 1.250 Terawattstunden des Endenergieverbrauchs. Damit ergibt sich die Wärmewende neben dem Ausbau von erneuerbaren Energien, als das zentrale Organ um die Klimaziele zu erreichen. Sie unterscheidet sich jedoch von der Erweiterung von Kapazitäten aus Wind- oder Solarenergie, da sie in jedem Fall dezentral vorliegt. Jede Kommune benötigt eine eigene Wärmewende. Daher gibt es nicht eine, sondern rund 10.700 kleine Wärmewenden, die jeweils ihre Lösungen ausarbeiten und umsetzen. Damit dieser Vorgang nicht ungeleitet vollzogen wird, dient der kommunale Wärmeplan als zentrales Steuerungsinstrument. Dieser sieht vor, dass Gemeinden in einem rollierenden, schrittweisen Verfahren Gebiete für eine dezentrale oder zentrale Wärmeversorgung bestimmen und kalkulieren, wie diese vor Ort realisiert werden kann.

Erste Frist bereits 2026

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Wärmeplanungsgesetz. Nach dem Gesetz sind Kommunen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 dazu verpflichtet, bis spätestens Ende Juni 2026 einen Wärmeplan vorzulegen, Kommunen mit einer Einwohnerzahl unter 100.000 haben bis Ende Juni 2028 Zeit. Das bedeutet, dass es für die 80 großen Kommunen bereits in diesem Jahr eine konkrete Frist gibt, bis wann die Planung der Wärmeversorgung abgeschlossen sein muss. Dabei handelt es sich immerhin um Gebiete, in denen rund 32 Prozent der deutschen Bevölkerung leben. In allen diesen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Wärmeplanung im aktiven Prozess. 43 Prozent haben die Planungen bereits abgeschlossen.

43 Prozent der großen Kommunen mit Umsetzungsfrist bis Juni 2026 haben die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen.

In den kleinen und mittelgroßen Kommunen zeigt sich dagegen ein anderes Bild. Gemeinden zwischen 10.000 und 100.000 Bürgerinnen und Bürgern verfügen zu 20 Prozent über abgeschlossene Pläne und sind zu 63 Prozent im Prozess, während bei den kleinen Kommunen die Wärmeplanung zu 8 Prozent vorliegt und bei weiteren 40 Prozent im Vorgang ist. „In Anbetracht der Frist bis 2028 zeichnen die aktuellen Daten kein negatives Bild“, sagt Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) der Dena: „Man sollte sich nicht davon irritieren lassen, denn es ist sinnvoll, dass Kapazitäten und Wissen aufgebaut werden und die kleineren Kommunen von den größeren Kommunen lernen können.“

Keine direkte Verbindung von WPG und GEG

Wenn es um die Wärmeplanung von Gebäuden geht, so rückt auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ins Zentrum der Projektierungen. Oft als Heizungsgesetz betitelt, hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung die Überführung des GEG in ein Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, für das eine Novelle folgen soll. Das GEG bestimmt, ab wann neu eingebaute Heizungen zukünftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. In Neubaugebieten gilt diese Regelung seit dem 1. Januar 2024. Für Bestandsgebäude sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten setzt die Bestimmung in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnenden den 30. Juni 2026 als Frist, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnenden den 30. Juni 2028.

Eine direkte Verbindung zum Wärmeplanungsgesetz gibt es jedoch nicht. „Wir lesen immer wieder: Wenn der kommunale Wärmeplan abgeschlossen ist, dann beginnen die Fristen aus dem Gebäudeenergiegesetz zu laufen. Das ist nicht richtig, sondern es ist ein weiterer Verwaltungsschritt notwendig: die Gebietsausweisung per Entscheidung. Und erst wenn der erfolgt ist, beginnt die Frist aus dem Gebäudeenergiegesetz“, bestätigt Robert Brückmann. Das Missverständnis führe dazu, dass Kommunen ihre fertigen Wärmepläne nicht veröffentlichen würden, um den Bürgerinnen und Bürgern den Fristbeginn aus dem GEG zu ersparen. Das tun sie ihnen keinen Gefallen. Im Gegenteil. Mit veröffentlichten Plänen könnten beispielsweise Eigentümer:innen nachvollziehen, in welchen Gebieten sie sich befinden, und somit besser vorausplanen.

Wir werden nicht in der Lage sein, die kommunale Wärmewende nur mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren.

Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW)

Finanzierung über drei Hürden

Sind Planungen und gesetzliche Unklarheiten aus dem Weg geräumt, trifft Kommunen die Frage: Wie sollen die Konzepte im Anschluss finanziert werden? Doch der reine Bau von Wärmesystemen ist nicht der einzige Kostenpunkt. Die Finanzierungsfrage beginnt schon bei der Planung selbst, wenn Stellen in den Kommunen und Dienstleister bezahlt werden müssen. Zur Unterstützung der erstmaligen Erstellung von Wärmeplänen unterstützt der Bund jedoch die Länder zeitlich bis 2028 befristet mit finanziellen Mitteln in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro.

Eine weitere Finanzierungsfrage kommt für Kommunen auf, wenn die Wärmeplanung abgeschlossen ist und der rollierende Prozess weiter fortgeführt wird. Hierbei fallen Instrumente für Quartiersplanungen wie das KfW-432-Programm zur Bezuschussung der energetischen Stadtsanierung ins Gewicht. Das KWW begrüßt hier eine gut durchdachte Förderkulisse, die gerade für die Umsetzung seitens Bund und Länder geschaffen werden kann.

Erst danach geht es um die Umsetzung. Fördermittel sollen hierbei unter anderem aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz stammen. „Wir werden nicht in der Lage sein, die kommunale Wärmewende nur mit öffentlichen Mitteln zu finanzieren“, sagt Robert Brückmann. Anreiz für private Investitionen sollen zum Beispiel die von der KfW und der Bundesregierung ins Leben gerufenen Deutschlandfonds schaffen. Der Bund stellt dafür öffentliche Mittel und Garantien in Höhe von rund 30 Milliarden Euro bereit und plant, Investitionen von rund 130 Milliarden Euro auszulösen. Ein Mittel, das nach Position des KWW wirksam sein kann, da damit nicht nur unmittelbare Finanzierungen auf den Weg gebracht, sondern auch Sicherheiten gewährleistet werden. Große Investitionen wie Wärmenetze würden sich so über die Zeit rechnen und nicht am hohen anfänglichen Kapitalaufwand scheitern.

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