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Neue Beihilfeleitlinien für Klima- und Umwelttechnologien

Brüssel schafft Ausschreibungspflicht teilweise ab

Die Europäische Kommission hat die neuen Beihilfeleitlinien für Klima- und Umwelttechnologien veröffentlicht. Demnach gibt es einen riesigen Fortschritt bei den Möglichkeiten für die Förderung von Erneuerbaren Energien. Denn die Guidelines on State aid for climate, environmental protection and energy 2022 sehen vor, dass kleinere Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als sechs Megawatt, die vollständig kleinen und mittleren Unternehmen gehören, nicht mehr an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Dies gilt auch für Solaranlagen. Bei Windkraftanlagen liegt die Bagatellgrenze bei 18 Megawatt. Hier gilt sie auch für Projekte von Bürgerenergiegemeinschaften.

Gute Chancen für mittelgroße Solarparks

Damit passt die EU-Kommission die Beihilfeleitlinien an den Europaen Green Deal und dessen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 an Denn jetzt fällt die Ausschreibungspflicht für alle Solar- und Windprojekte weg, die sich ohne Marktprämie nicht mehr wirtschaftlich betreiben lassen. Größere Projekte kommen längst ohne Marktprämie aus, seitdem die Stromlieferverträge auch in Europas zur Regel werden. Gleichzeitig ist es eine Stärkung der Bürgerbeteiligung, die jetzt im Vergleich zu Investorenprojekten einen Vorteil haben.

Bürgerprojekte wieder möglich

Die Regenerativbranchen warnen schon seit Jahren vor dem Aus der Bürgerbeteiligung und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Akzeptanz. Denn anders als Projektierer, die mit mehreren Anlagen in die Ausschreibung gehen und damit das Risiko auf mehrere Projekte verteilen können, nehmen Bürgerenergiegemeinschaften in der Regel mit einem einzigen Projekt an den Ausschreibungen teil. Wenn dies keinen Zuschlag bekommt, liegt das ganze Risiko der Vorplanung auch nur auf diesem einen Projekt.

Konsultationsverfahren hat sich gelohnt

Für António Sa da Costa, Präsident der European Reneable Energies Federation (EREF) mit Sitz in Brüssel ist dies ein großer Fortschritt, der im Konsultationsverfahren erreicht wurde. „Der erste Entwurf war keine Glanzleistung angesichts der Klimadringlichkeit und der Notwendigkeit, vor allem Bürger sowie kleine und mittlere Projekte in die Lage zu versetzen, die dringend benötigten erneuerbaren Energien EU-weit und mit möglichst geringem Aufwand zu errichten”, sagt er.

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Kernkraft kann durch die Hintertür gefördert werden

Ein großer Streitpunkt bei der Ausarbeitung der neuen Richtlinien war die Kernkraft. Einige Länder wollten diese als angeblich kohlenstoffarme Erzeugungstechnologie fördern. Doch die Richtlinie schließt die Förderung von Atomenergie explizit aus. Allerdings kann sich die Atomkraft dennoch unter dem Deckmantel eines obskuren Begriffs von kohlenstoffarmen Brennstoffen einschleichen, wie Dörte Fouquet, Direktorin der EREF, erklärt. Denn die Wasserstoffförderung wurden nicht etwa ausschließlich auf grünen Wasserstoff beschränkt. Sie ist auch für Wasserstoff möglich, der mit Atomkraft und Strom aus fossil betriebenen Kraftwerken produziert wird.

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