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Wetterradar

Gericht stellt sich hinter Windkraft bei Abständen

Nicole Weinhold

Das Verwaltungsgericht Schleswig entschied gerade zugunsten von sechs geplanten Windenergieanlagen in Großenaspe und Wiemersdorf. Das rechtskräftige Urteil gilt als wegweisend für Windenergieprojekte in ganz Deutschland. Es besagt, dass Ergebnisse der Wetterradarstation nicht in bedeutendem Maße durch Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Das Urteil wird eine bundesweite Signalwirkung für die Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlagen und Wetterradaren haben.

Verwaltungsgericht widerlegt Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes

Mit seinem Urteil wiederlegt das Verwaltungsgericht die Gutachtereinschätzung des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Dieser hatte angeführt, dass die Bestandsanlagen in der Nähe der Wetterradarstation bereits jetzt die Messwerte beeinflussten. Mehr Anlagen in dem Gebiet würden demzufolge die Funktionsfähigkeit des Radars weiter einschränken. Das Gericht bejahte zwar, dass sich die geplanten Windenergieanlagen nachteilig auf die Datenerfassung auswirken. Allerdings nicht so stark, dass der DWD in der Ausübung seiner Aufgaben eingeschränkt würde.

Genehmigungsbehörde LLUR muss ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben

Damit muss die für dieses Projekt zuständige schleswig-holsteinische Genehmigungsbehörde (LLUR) ihre früheren Ablehnungsbescheide aufheben und zugunsten der Betreiber neu entscheiden.

Das Urteil sende ein positives Signal an alle Windenergieanlagenplaner in ganz Deutschland und bestätige alle in den letzten Jahren erfolgten Urteile im Konflikt zwischen Windenergie und dem DWD seit der richtungsweisenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes im Jahr 2016, kommentiert Horst Leithoff, Vorsitzender des BWE-Landesverbandes Schleswig-Holstein: Der BWE hoffe, dass mit diesem Urteil nun insgesamt ein Umdenken im DWD stattfinden werde und die Auseinandersetzungen zwischen Windenergie und dem DWD zeitnah der Vergangenheit angehören. „Wir freuen uns auch über die Bestätigung von Vorrangflächen durch das Gericht. Gerade auf diesen Vorrangflächen muss Wind Vorrang vor anderen Unternehmungen haben.“

Nach fünf Jahren voller Rechtsstreitigkeiten kann nun gebaut werden

„Nach fünf Jahren andauerndem Rechtsstreit kann nun zumindest die Mehrheit der geplanten Windenergieanlagen gebaut werden“, freut sich Hans-Günther Lüth, der betroffenen Kläger aus Schleswig-Holstein. Weiter kündigt er an: „Es wird noch eine zweite Runde geben.“ Denn die Gerichtsentscheidung betreffe nur sechs der geplanten acht Windenergieanlagen. Wegen des Moratoriums brauchen solche Anlagen derzeit eine Ausnahmegenehmigung in Schleswig-Holstein. Die anderen zwei Genehmigungen wurden jedoch so spät erteilt, dass diese Anlagen nicht im Gutachten aufgenommen werden konnten. Das Urteil finden Sie hier.