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Klimaschutz

Klima-Urteil für die nächste Generation

Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung in einem Urteil heute dazu verpflichtet, die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 genauer zu bestimmen. Voran gegangen ist dem Urteil eine Reihe von Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz vor über einem Jahr, u.a. DUH und einige Jugendliche. Darin bestätigt das Bundesgericht, dass das Klimaschutzgesetz weitere konkrete Vorgaben braucht. „Ich hätte gerne ein weiteres Zwischenziel für die 30er Jahre in das Gesetz aufgenommen, doch dafür gab es damals keine Mehrheit“, sagt Bundesumweltministerin Svenja Schulze. „Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht nun ein solches Wegducken vor der Zukunft ausschließt. Das Verfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber einen klaren Auftrag, auch über das Jahr 2030 hinaus klare gesetzliche Vorgaben für den Weg zur Klimaneutralität zu schaffen.“ Schulze will noch im Sommer Eckpunkte für ein in diesem Sinne weiterentwickeltes Klimaschutzgesetz vorlegen, das langfristige Planungssicherheit schafft.

Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung und des Mercator Institute for Global Commons and Climate Change, betont, das Urteil sei wichtig, weil es die Rechte der kommenden Generationen auf eine sichere Umwelt stärkt und die Politik zu einer dauerhaften Selbstbindung verpflichtet. „Es bestätigt rechtlich, was die Forschung schon länger sagt: Erstens, der Ausstoß von Treibhausgasen aus fossilen Brennstoffen gefährdet die Rechte unserer Kinder, ihre Freiheit und Sicherheit. Wir dürfen, zweitens, die Umstellung auf saubere Energie nicht in die Zukunft verschieben, sondern müssen rasch beginnen und dann dauerhaft dranbleiben. Und drittens braucht es konkrete Maßnahmen statt nur immer neuer ehrgeizigerer Ziele, die dann gar nicht eingehalten werden. Ökonomisch gesehen wird es auch teurer, je länger wir warten.“

Das Urteil verpflichte die deutsche Politik jedoch nicht zu ehrgeizigeren Klimazielen, sondern sie müsse lediglich die Maßnahmen darlegen, mit denen sie diese erreichen will. Die deutschen Emissionen würden laut Edenhofer nicht wegen dieses Urteils stärker sinken müssen, sondern wegen der Zielverschärfung der Europäischen Union. „Ein zweiter Emissionshandel für Transport und Wärme auf Ebene der EU ermöglicht einen glaubwürdigen Pfad zur Treibhausgasneutralität bis 2050. Damit bekommen Unternehmen die Planungssicherheit, die sie für Investitionen in saubere Innovationen brauchen. Sie sehen jetzt noch deutlicher die auch rechtlichen Risiken klimafeindlichen Wirtschaftens. Aber der Klimawandel ist nicht Schicksal, sondern Auftrag zum Handeln", so der Klimaökonom.