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Windenergiereformen

Kürzer klagen gegen Windparks - oder schneller handeln?

Tilman Weber

Das Bundeskabinett hat Mitte vergangener dem Standpunkt der Bundesländer zugestimmt, dass künftig weniger Instanzen für Klagen gegen Meereswindparks zur Verfügung stehen sollen. Gemäß der Empfehlung des Bundesrats vom Juli soll demnach nur noch das im deutschen Rechtswesen sehr hochrangige Bundesverwaltungsgericht als erste Instanz die Klagen gegen Netzanschlüsse von Offshore-Windparks annehmen dürfen. Bereits am 12. August hatte das Bundeskabinett das sogenannte Investitionsbeschleunigungsgesetz beschlossen und damit schon ein paar Wochen früher den Weg für eine gleichartige Klagewegeverkürzung für Onshore-Windparks an Land aufgezeigt. Hier soll nun das Oberverwaltungsgericht die erstinstanzliche Anlaufstelle sein. Außerdem sollen Widersprüche und Klagen gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen keine aufschiebende Wirkung mehr für den Baustart haben.

Der Energiewirtschaftsverband BDEW hatte die Unterstützung des Bundeskabinetts für die Verkürzung des Klagewegs ebenfalls in der vergangenen Woche bereits begrüßt. Allerdings war aus der Branche bereits Kritik laut geworden, der kürzere Klageweg mache es auch Windparkinvestoren unmöglich, sich gegen eine gerichtlich erfolgte Ablehnung ihrer Genehmigungen noch ausreichend zur Wehr zu setzen. Zudem bedeute die Eingabe aller Klagen gegen Windparks in einer so hohen Klageinstanz wie dem Oberverwaltungsgericht, dass auf die Rechtsbehörden noch mehr Überlastung zukomme, als wenn mehrere regional verteilte Verwaltungsgerichte die Fälle bearbeiten könnten. Der Effekt drohe, dass die Klageverfahren damit trotz geringerer Zahl an Instanzen durch längere Bearbeitungszeiten sich unterm Strich sogar verlängerten.

Kritik an den langsamen und nur kleinen Fortschritten hatte auch der Bundesverband Windenergie schon Ende August geäußert. Er hatte auf die mit dem Bundeswirtschaftsministerium im vergangenen Jahr in Gesprächen mit der Windkraftbranche vereinbarten Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungen und des Ausbaus der Windkraft in Deutschland verwiesen. Viele Regelungen dieses 18-Punkte-Plans seien bisher einzig vom Kabinett, aber noch nicht vom Bundestag beschlossen. Oder sie seien wie bei einer im Sommer ausgegebenen Empfehlung zur Verkleinerung der Mindestabstände um bestimmte Flugsicherungsanlagen für den Windparkbau noch nicht einmal in Regelungstexte übersetzt.

Derweil versuchen sich Naturschützer und Windenergie-Vertreter unabhängig von den gesetzlichen Regelungen schon einmal zu einigen. So übergab der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies an den Landesverband Erneuerbare Energie sowie an die Landesvertretung des Naturschutzbundes Nabu auf dem LEE-Branchentag in der vergangenen Woche einen Förderbescheid für ein entsprechendes Projekt. Unter dem Forschungstitel „Integrative Genehmigungspraxis“ wollen beide Partner in den kommenden zwei Jahren nun einen Leitfaden entwickeln, der Hemmnisse im naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windparks benennt und mit Lösungsvorschlägen beantwortet.