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Enercon

So wird der „größte Bürgerwindpark Großbritanniens“

Windenergieanlagenhersteller Enercon unterzeichnete eine Einigungserklärung zur Errichtung des Bürgerwindparks Kirk Hill in der schottischen Grafschaft Ayrshire, der den im deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 2023 vorgesehenen Elementen ungefähr entspricht: Mit 18,8 Megawatt (MW) Nennleistung wird an dem küstennahen Standort im Südwesten Schottlands ab Baustart noch in diesem Jahr der „größte Bürgerwindpark Großbritanniens“ entstehen. Partner des Projektes ist das Unternehmen Ripple Energy, wie Enercon nun zur Bekanntgabe des Vorhabens mitteilt.

Das Unternehmen Ripple Energy pflege Bürgerinnen und Bürger an Windparkprojekten durch den Kauf von Anteilen zu beteiligen, erklärte Enercon. Mehr als 5.600 Menschen und Unternehmen hätten so in den geplanten Windpark investiert. Es seien „so viele wie in keinem anderen Bürgerwindpark zuvor in Großbritannien“. Das Modell sieht gemäß der Enercon-Mitteilung vor, dass alle Anteilseigner „kostengünstigen, preisstabilen Ökostrom“ erhalten, der im jeweils erworbenen Anteil am Windpark erzeugt wird.

Die Vereinbarung sieht die Lieferung von acht Enercon-Turbinen vom Typ E-92 vor. Die Inbetriebnahme soll 2023 oder 2024 erfolgen.

Die Bundesregierung bereitet derzeit Reformen des EEG sowie weiterer Gesetze zu einer umfangreicheren Neugestaltung des Energiemarktes vor, die gerade auch die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie ihre indirekte Beteiligung über eine Teilhabe der umgebenden Kommunen an den Windparkerträgen ermöglichen soll. Dabei sieht der Regierungsentwurf des EEG die Einführung der sogenannten De-Minimis-Regelung vor. Sie ist ein von der Europäischen Union (EU) empfohlenes Modell der Bürgerwindparks mit einer Erzeugungskapazität von maximal 18 MW. Das EEG 2023 würde für diese Windparks auch Voraussetzungen bestimmen wie einen hohen Anteil von Investoren aus der örtlichen Bevölkerung. Die neuen EEG-Bürgerwindparkgesellschaften sollen eine Vergütung erhalten, ohne dass sie sich vorher in Ausschreibungen dafür bewerben müssen. Auch eine Beteiligung der Bevölkerungen benachbarter Kommunen an vergünstigten Stromtarifen sieht der EEG-Regierungsentwurf als eine Maßnahme zur Förderung der Akzeptanz vor.

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