Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt den Wohnungskonzern Vonovia wegen aus ihrer Sicht überzogener Regeln für Balkonkraftwerke. Die Gestattungsvereinbarung schließe Mieter ohne Außensteckdose pauschal aus; Bohrungen sowie nach innen verlegte Kabel seien untersagt. Vonovia hebele die Privilegierung von Balkonkraftwerken faktisch aus. Selbst bei vorhandener Außensteckdose verlange Vonovia eine Vor-Ort-Prüfung. Die DUH hält diese Vorgaben für rechtswidrig und hat Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ihr Rechtsvertreter verweist auf Paragraf 554 BGB, der Steckersolargeräte als Klimaschutzmaßnahme privilegiert. (NW)
Balkonkraftwerk
DUH verklagt Vonovia
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