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Balkonkraftwerk

DUH verklagt ­Vonovia

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt den Wohnungskonzern Vonovia wegen aus ihrer Sicht überzogener Regeln für Balkonkraftwerke. Die Gestattungsvereinbarung schließe Mieter ohne Außensteckdose pauschal aus; Bohrungen sowie nach innen verlegte Kabel seien untersagt. Vonovia hebele die Privilegierung von Balkonkraftwerken faktisch aus. Selbst bei vorhandener Außensteckdose verlange Vonovia eine Vor-Ort-Prüfung. Die DUH hält diese Vorgaben für rechtswidrig und hat Klage beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Ihr Rechtsvertreter verweist auf Paragraf 554 BGB, der Steckersolargeräte als Klimaschutzmaßnahme privilegiert. (NW)