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Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Befeuerungsanlage austauschen

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ist in Deutschland für Windenergieanlagen an Land bis zum 31. Dezember 2022 und für Windenergieanlagen auf See bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtend umzusetzen. Die Umsetzungsfrist für bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK) ist bereits zum zweiten Mal verlängert worden. Die Gründe: die verzögerte Anpassung des luftfahrtrechtlichen Rahmens, aber auch die Tatsache, dass es am Markt dafür zurzeit nur eine Handvoll Anbieter gibt. Zwei von ihnen setzen auf Wago Technik, um ihre Lösungen so flexibel, sicher und wirtschaftlich wie möglich für ihre Kunden umzusetzen – Protea Tech und Dark Sky. Beide haben Ende März 2021 die notwendige Baumusterprüfung bestanden. Eine wesentliche Herausforderung bei BNK ist es, die Schnittstelle zwischen den BNK-Systemen und dem vorhandenen Befeuerungssystem herzustellen. Doch deswegen gleich die ganze Befeuerungsanlage austauschen? Das ist in Thomas Herrholz‘ Augen nicht notwendig. Der Geschäftsführer von Dark Sky erklärt: „Wir sind sehr stark spezialisiert auf die Anbindung von Befeuerungssystemen. Aus unserer Sicht ist es nicht notwendig, die ganze Befeuerung auszutauschen, um BNK möglich zu machen. Mit unserer Infrastruktur und dem Wago-System haben wir vielfältige Anbindungsmöglichkeiten und können in vielen Fällen die bereits vorhandene Befeuerung anbinden.“ (NW)

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