Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Flexibler Strommarkt

Teilhabe, kluger Verbrauch, Industriestrom

Die Gesetzgebung für neue Markt- und Netzzugangsregeln für Erneuerbare Energien stockte auch im Oktober. Vielleicht wird die Bundesregierung nur wenig für die im Koalitionsvertrag zugesagte flexiblere Erzeugung und Nutzung von Grünstrom klären. Nun öffnen aber Umsetzungen in der Praxis erste Türen. So hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. Oktober sogenannte Mispel-Regeln erlassen, wie Heimspeicher und Ladepunkte überschüssigen billigen Strom auf und bei viel Verbrauch mit Gewinn abgeben dürfen. Zudem soll ein Passus im Energiewirtschaftsgesetz auch bei Netzengpässen noch Wind- und Solaranlagen den Strom erzeugen und ohne Netz nutzen lassen. Und die BNetzA mahnt Verteilnetzbetreiber an, die variable Netzentgelte verweigern, wo Kunden den Verbrauch in Zeiten mit wenig Netzlast verlegen: Nun traf es Enercity Netz und EVM.

Auch die Direktversorgung von Industrie gelingt nun: Der 21-Megawatt-Windpark Hohenlimburg beliefert jetzt Thyssenkrupp in Hagen (siehe Seite 58). (tw)