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Kommunen und Firmen

KfW-Förderung für Ladesäulen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die KfW starten am 23. November eine Förderung für Ladestationen in Unternehmen und Kommunen. Die Zuschussprogramme KfW 441 und KfW 439 fördern die Errichtung neuer Ladestationen für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von Unternehmen und Kommunen. Die Förderung greift für die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen. Diese Ladestationen sollen zum Aufladen gewerblich oder kommunal genutzter Elektrofahrzeuge sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigten der Unternehmen und Kommunen dienen. Antragsberechtigt sind private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen sowie Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände.

Ziel der Förderung ist es, eine ausreichende Ladeinfrastruktur in Unternehmen und Kommunen zu schaffen. Damit will der Bund diese sowie deren Beschäftigte motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen. Der Zuschuss beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten (Anschaffung, Anschluss und Montage), ist aber auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. (NW)

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