Zuletzt hat die Bundesregierung die Wärmeplanung beschlossen. Die Neufassung des Wärmeplanungsgesetzes soll kleine Kommunen mit bis zu 15.000 Einwohnern bei der Wärmeplanung entlasten. Ein vereinfaches Verfahren als „kleine Wärmeplanung“ soll den Kommunen den Abschluss in vier Monaten ermöglichen. Andere Gesetze kommen nur schleppend voran. Das Energieeffizienzgesetz etwa hat das Kabinett vorerst nicht diskutiert. Im Juni soll nun der Bundestag das neue Heizungsgesetz mit deutlich zurückgenommenen klimapolitischen Ansprüchen sowie das Kraftwerksgesetz für einen Zubau von Gaskraftwerken als Reservestromkapazität diskutieren. Das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG)und das sogenannte Netzpaket müssen noch durchs Kabinett. Für beide gibt es noch Klärungsbedarf. Im Hinblick auf erwartete Inhalte des EEG-Entwurfs brachten die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg im Mai Anträge in die Ländervertretung ein, die gezielt Ausschreibungen und höhere Vergütungen für süddeutsche Windparks fordern. Im EEG müsse ein „systemdienlicher Ausbau“ mit guter Verteilung anvisiert werden. (tw)
EEG bald im Kabinett: Mehr Süd-Windkraft?
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