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Übergewinnsteuer

Bundesregierung zieht Grünstrom-Mehrerlöse ein

Übergewinne von Erneuerbare-Energien-Anlagen wird der Staat ab 1. Dezember bis vorerst 30. Juni 2023 abschöpfen. Das beschloss das Bundeskabinett am 25. November. Mit dem Instrument soll das Bundesfinanzministerium eine Strompreisdeckelung refinanzieren. Das Konzept sieht vor, die Gewinne aus Anlagen ab mehr als einem Megawatt Nennleistung zu errechnen. Gehen die nach den Marktpreisen kalkulierten Gewinne über ihr errechnetes Normalniveau hinaus, soll ein Sicherheitszuschlag von drei Cent pro Kilowattstunde plus sechs Prozent der Erlöse auch Unwägbarkeiten abdecken. Vom verbleibenden errechneten Erlös zieht der Staat 90 Prozent für sich ab. 10 Prozent verbleiben den Betreibern, um einen Anreiz für klugen Spotmarkthandel zu setzen. (tw)

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