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Steckersolaranlagen

Mieter dürfen Balkonmodule selbst anmelden

Nach und nach fallen die Widerstände gegen die sogenannten Balkonmodule. Die Solarmodule mit integriertem Wechselrichter, die direkt an die Steckdose im Haushalt angeschlossen werden und darüber den produzierten Strom ins Hausnetz einspeisen, können jetzt auch vom Eigentümer beim Netzbetreiber angemeldet werden. Bisher durfte das nur der Elektroinstallateur. Das teilt die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) mit. Zumindest gilt diese Regelung, wenn die Gesamtleistung der einspeisenden Module nicht über 600 Watt steigt. Bei den heutigen Modulleistungen geht das nicht über zwei Module hinaus.

Meldeformular entwickelt

Die DGS wiederum beruft sich dabei auf eine entsprechende Novelle der Anwendungsregel 4105 des Verbandes der Elektronik Elektrotechnik Informationstechnik (VDE), die am 27. April 2019 in Kraft getreten ist. Die VDE-AR-N-4105 regelt die Normen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen. Damit sind alle Netzbetreiber verpflichtet, auch die Anmeldung von solchen Steckdosenmodulen bis 600 Watt durch den Laien zu akzeptieren. Um es den Nutzern noch einfacher zu machen, hat die DGS ein Meldeformular entwickelt und auf ihrer Internetseite bereitgestellt, das mit der neuen Norm kompatibel ist. „Wir sind nun einen Schritt weiter, sagt Michael Friedrich, Sprecher von Greenpeace Energy. „Das eigentliche Ziel bleibt aber eine Regelung für Balkonsolaranlagen wie in Luxemburg. Dort sind solche Anlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt komplett von der Anmeldepflicht befreit.“ Das ist auch das Ziel, das die DGS verfolgt.

Mit der neuen VDE-Regelung hat Deutschland auch die Vorgaben der EU zu den Steckersolaranlagen umgesetzt, die nicht nur in Luxemburg, sondern auch in Österreich, in den Niederlanden, in Portugal und sogar in der Schweiz längst gängige Praxis sind. „Das ist wichtig, da solche Anlagen einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten könnten: Denn der Strom wird direkt im eigenen Haushalt erzeugt“, erklärt Friedrich. „Das senkt den CO2-Ausstoß, entlastet die Stromnetze und steigert die Akzeptanz erneuerbarer Energien.“

Anlagen belasten die Hausinstallation nicht

Greenpeace Energy gibt eine Zahl von 200.000 solcher Solarmodule an, die bereits europaweit problemlos im Einsatz sind. In Deutschland soll deren Zahl bisher bei 40.000 liegen. Bisher waren es immer Sicherheitsbedenken, die dazu geführt haben, dass die Netzbetreiber die Zulassung von solchen Kleinstanlagen blockiert haben. Zunächst ging es darum, dass die im Haus und in der Wohnung installierten Leitungen die zusätzliche Belastung durch den eingespeisten Strom auch verkraften. Das die Hausinstallationen solche Belastungen in der Regel problemlos verkraften, hat die DGS durch verschiedene Gutachten des Fraunhofer ISE, das Photovoltaik-Institut Berlin, der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin und anderer Prüfinstitute wiederholt belegt. Voraussetzung ist, dass in der Hausinstallation Sicherungsautomaten installiert sind. Die alten Schraubsicherungen reichen dafür nicht aus. Dann sei es bedenkenlos möglich, die Leitungen mit Stromstärken von bis zu 2,6 Ampere zusätzlich zu belasten. Das entspricht etwa einer Modulleistung von 630 Watt.

Sicherheitsstandards einhalten

Dennoch weist die DGS darauf hin, dass gewisse Sicherheitsstandards eingehalten werden sollten. Das betrifft nicht nur die mechanische Installation. Denn sind die Anlagen fest an die Hauswand oder die Balkonbrüstung installiert, müssen sie den Normen für die Fassadenanbringung erfüllen. Steht die Anlage auf dem Balkon, muss sich so abgesichert sein, dass sie bei einem eventuellen Sturm nicht in die Tiefe stürzt. Außerdem müssen die Anlagen unter anderem einen integrieren NA-Schutz aufweisen und alle Normen für fest installierte Stromerzeugungsgeräte erfüllen.

Ein zweiter Aspekt, den die Netzbetreiber zur Blockade animierten, ist, dass das Risiko besteht, dass sich der Zähler rückwärts dreht. Denn wenn die Anlage Strom produziert, der nicht augenblicklich im Haushalt verbraucht oder eingespeichert wird, fließt ins Netz. Wenn das nicht über einen separaten Einspeisezähler passiert, würde dann der eingespeiste Strom vom Netzbezug abgezogen. Das sollte unbedingt vermieden werden. Gleichzeitig hätten die Netzbetreiber dann Strom in der Leitung, mit dem sie gar nicht gerechnet haben. Das kann aber mit einer Anmeldung der Anlagen beim Netzbetreiber gelöst werden.

Netzbetreiber wollen ihren Strom verkaufen

Die DGS vermutet allerdings bei den sich wehrenden Netzbetreibern eher ein veritables wirtschaftliches Interesse. Denn ein Haushalt können mit einer solchen Anlage immerhin etwa zehn Prozent seines Bedarfs abdecken, zu einen Preis von zirka sieben Cent pro Kilowattstunde. Genau diese Strommenge beziehen sie aber nicht mehr aus dem Netz. Da die Netzbetreiber aber die Gebühren auf der Basis des Stromverbrauchs abrechnen, würden dann weniger Netzentgelte anfallen – ein Verlust für den Netzbetreiber.

Zusätzlich dazu hat die DGS noch eine Marktübersicht zu Steckersolaranlagen veröffentlicht. Dort sind nicht nur die Leistung und der Preis der Anlagen aufgelistet, sondern auch, ob die Systeme mit den Sicherheitsstandards der DGS konform sind. Zusätzlich dazu hat EM Power verschiedene Steckermodule miteinander verglichen und die Ergebnisse veröffentlicht. Hier gehen aber vor allem die Rentabilität der Systeme und deren Nutzerfreundlichkeit in die Bewertung ein. Sie ist kein Indikator für die Sicherheit der Anlagen. Schließlich sei die Anzahl an Angeboten für die kleinen Kraftpakete bereits stark angestiegen“, begründet EM Power diesen Vergleich.