Beim Betrieb verlangen Versicherer einen verantwortungsvollen Umgang mit der Anlage. So wird immer öfter ein Diebstahlschutzkonzept verlangt - etwa mit Zaun und Bauüberwachungskamera, wie hier.
Die Versicherung von Solaranlagen haben viele EPCs und Betreiber fest im Blick. Doch worauf sollten sie achten?
Sven Ullrich
Die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage hängt nicht nur von den verwendeten Komponenten und der Qualität der Installation ab, sondern auch von der Versicherung. So kratzt ein monatelanger Stillstand kräftig an der Rendite, wenn etwa Komponenten ausfallen oder gestohlen werden. Auch Bauverzögerungen können schnell teuer werden. Mit der passenden Versicherung können Betreiber und Projektierer diese Risiken erheblich minimieren.
Das tun sie auch zunehmend. „Ich erlebe, dass ein gemeinsames Risikobewusstsein aller Stakeholder und ein proaktiver Umgang mit Risikominderungsmaßnahmen in Zeiten des Klimawandels immer wichtiger werden, um Anlagen langfristig resilient und wirtschaftlich erfolgreich zu betreiben“, sagt Ute Bock, Leiterin der Abteilung Corporate Insurance bei Baywa RE. Ihr Verweis auf alle Projektbeteiligten ist wichtig. Denn schon beim Bau spielt die passende Versicherung eine wichtige Rolle.
Essenziell sind hier zwei Versicherungen. „Der spätere Betreiber sollte von Beginn an, also schon beim ersten Spatenstich, eine Betreiberhaftpflichtversicherung inklusive Baudeckung abschließen“, erklärt Harald Brand, Geschäftsführer von Spessart Assekuranz. Der Versicherungsmakler hat sich schon vor vielen Jahren unter anderem auf die Risikoabsicherung von Solaranlagen spezialisiert. Er verweist dabei auf die in Deutschland geltende gesamtschuldnerische Haftung. „Alle am Bau Beteiligten haften gleichermaßen, und ein Geschädigter kann sich aussuchen, wen er haftbar macht“, beschreibt er das Prinzip.
Montage versichern
Eine Betreiberhaftpflichtversicherung übernimmt hier nicht nur die Regulierung von Schäden, sondern auch die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Dazu gehört auch die Abwehr unberechtigter Forderungen.
Ergänzend dazu rät Harald Brand zu einer Montageversicherung. Sie sichert Schäden während der Errichtung ab. In der Regel schließt der Installateur oder Errichter der Anlage diese Police ab. Entscheidend ist, dass die Montageversicherung überhaupt besteht und ausreichend Deckung bietet. „Wenn sich der Betreiber nicht sicher ist, ob eine solche Versicherung vorhanden und auch bezahlt ist oder vom Deckungsumfang her ausreicht, sollte er besser selbst eine Montageversicherung abschließen“, rät Harald Brand.
Versicherer formulieren zunehmend klare Anforderungen an Sicherheit und technische Standards.
Schutz vor Langfingern
Ein heikler Punkt, der immer ausreichend mitversichert sein sollte, ist der Diebstahl von Komponenten. Hier stellen die Versicherungen aber konkrete Anforderungen, unter anderem an die Lagerung von Materialien auf der Baustelle. „Die Montageversicherung deckt Diebstähle nur dann, wenn die Teile unter Verschluss gelagert sind“, weiß Harald Brand. Die Komponenten müssen also in sicher abschließbaren Containern oder Räumen verstaut werden. Im Freien gelagerte Module, Wechselrichter oder auch Kabel sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, es gibt eine entsprechende Sondervereinbarung. Darauf lassen sich aber nur wenige Versicherungen ein.
Sollten sie es doch tun, müssen die Anlagenerrichter für den Schutz vor Langfingern sorgen. „Wir haben in unseren Montageverträgen Sondervereinbarungen, wonach die Überwachung des Lagerplatzes mit Bau-Watch-Kameras und ein Bauzaun, dessen Elemente miteinander verschraubt und verschlossen sind, genügen, damit auch im Freien gelagert werden kann – bis zu einer gewissen Summe“, erklärt der Versicherungsfachmann. Aber auch hier gibt es weitere Voraussetzungen. So muss das Kamerasystem zwingend auf eine Notrufzentrale aufgeschaltet werden, die reagiert, sollte sich ein Dieb an der Baustelle zu schaffen machen.
Alle Gefahren absichern
Dass die Anforderungen an Sicherheit steigen, bestätigt auch Ute Bock von Baywa RE. „Versicherer formulieren zunehmend klare Anforderungen an Sicherheit und technische Standards“, sagt sie. „Dazu gehören bei Freiflächenanlagen häufig ein definierter Diebstahlschutz, etwa durch Zaunanlagen, Überwachungssysteme oder Zugangskontrollen.“ Bei Dachanlagen dagegen stehen das Konzept zur Absturzsicherung, der bauliche Brandschutz und die statische Belastbarkeit des Gebäudes im Vordergrund.
Auch der Betrieb der Anlage muss gut versichert sein. Hier zählen neben der Betreiberhaftpflicht auch die Allgefahren-Versicherung zu den elementaren Policen. Dachanlagen können über die Privathaftpflicht- oder Haushaftpflichtversicherungen mitversichert werden. „Allerdings müssen die Betreiber aufpassen“, erklärt Harald Brand. „Denn wenn es eine gewerblich genutzte Anlage ist, ist sie unter Umständen nicht über die Privathaftpflichtversicherung versichert. Dann ist eine entsprechende Sondervereinbarung notwendig.“
Ute Bock von Baywa RE empfiehlt zusätzlich noch eine Umwelt-/Umweltschaden-Haftpflicht sowie eine Ertragsausfallversicherung. Letztere deckt den entgangenen Stromerlös ab, wenn die Anlage nach einem Sachschaden durch Extremwetter oder Diebstahl stillsteht.
Wir empfehlen unseren Kunden immer, eine Kameraüberwachung einzubauen oder zumindest vorzusehen. Dann kann sie kostengünstig nachgerüstet werden, sollten die Versicherer dies verlangen.
Ausschlüsse genau prüfen
Hier ist eine ausreichend bemessene Haftzeit entscheidend. „Bei größeren Anlagen empfehle ich häufig mindestens 12 oder 18 Monate, insbesondere aufgrund der zunehmend längeren Beschaffungszeiten bei Transformatoren oder Wechselrichtern“, sagt Ute Bock. Sie rät auch dazu, die Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen genau zu prüfen. „In den vergangenen Jahren ist zudem die Cyberversicherung immer relevanter geworden, da wir es zunehmend mit digital vernetzten und fernüberwachten Anlagen zu tun haben.“
Auch beim Betrieb verlangen die Versicherer einen verantwortungsvollen Umgang mit der Anlage. So wird immer öfter ein Diebstahlschutzkonzept verlangt. „Wir empfehlen unseren Kunden immer, eine Kameraüberwachung einzubauen oder zumindest vorzusehen“, sagt Harald Brand. „Denn dann kann sie kostengünstig nachgerüstet werden, sollten die Versicherer dies verlangen.“ Er weiß, dass die Kameraüberwachung bisher in Deutschland nicht üblich ist. Doch über kurz oder lang wird sie kommen, da die Diebesbanden marodieren und sich Länder aussuchen, in denen noch leicht an Komponenten heranzukommen ist.
Baustandards einhalten
Als optionalen Baustein nennt Ute Bock die Minderertragsversicherung gegen wetter- oder leistungsbedingte Ertragseinbußen, jenseits von mechanischen Schäden oder Diebstahl. „Bei Neubau- oder Repoweringprojekten hat sich zudem die Kombination aus Bauleistungsversicherung und Delay-in-Start-up-Deckung (DSU) bewährt“, erklärt sie. „Die DSU sichert das Risiko ab, dass sich die Inbetriebnahme aufgrund eines versicherten Bau- oder Transportschadens verzögert und dadurch geplante Erträge später fließen. Diese Absicherung ist insbesondere bei fremdfinanzierten Projekten oder strengen Power-Purchase-Agreements sehr relevant.“
Sollte ein Schaden auftreten, bleiben die technischen Standards entscheidend. Versicherer achten zunehmend auf die Qualität der Installation und Dokumentation. „Versicherer erwarten eine nachvollziehbare technische Dokumentation: Wartungspläne, Inbetriebnahmeprotokolle, Blitz- und Überspannungsschutz sowie Nachweise zur Standsicherheit sind inzwischen gängige Voraussetzungen“, weiß Ute Bock.
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ ERE E-Paper-Ausgabe – jeden Monat neu + Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv + Fokus ERE: Sonderhefte (PDF) + Webinare und Veranstaltungen mit Rabatten uvm.