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Ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-PV 

Mit der neuen Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) müssen Landwirte ab 2023 verpflichtend Brachen und Landschaftselemente vorhalten, wenn sie Direktzahlungen erhalten wollen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) schlägt nun vor, im Schnitt  ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-PV zu nutzen. Geklärt werden muss nun, ob diese naturnahe Photovoltaik auf besagten GAP-Flächen akzeptiert werden – in Deutschland und auf EU-Ebene. 

Dass Biodiversität tatsächlich im Solarparks entsteht, hatten der BNE in diesem Jahr zusammen mit dem GEO-Magazin untersucht. Bei den untersuchten Parks handelt es sich um Bestandsstandorte, an denen sich aus verschiedenen Gründen artenreiche Lebensräume entwickelt haben. Die Untersuchungen zeigen, dass sich aufgrund der Störungsarmut in den Bestandssolarparks, dem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel/Düngung und der extensiven Bewirtschaftung artenreiche Lebensräume entwickeln. Die gewonnenen Erkenntnisse helfen der Solarbranche, bei neuen Solarparks bewusst Maßnahmen zu ergreifen, die Entwicklung artenreicher Lebensräume zu unterstützen – als Biodiversitäts-PV.

Fest steht, dass für Solarparks Flächen zur Verfügung gestellt werden müssen.  Für die Windenergie an Land ist schon lange die Rede von zwei Prozent der Landesfläche. Nun regt der BNE an, dass auch die Photovoltaik verbindlich Flächen braucht. Es sei ein gutes Signal, dass die künftige Ampel-Koalition den Ausbau erneuerbarer Energien deutlich beschleunigen und Hemmnisse abbauen will, sagt BNE-Geschäftsführer Robert Busch. „Die im Sondierungsergebnis festgehaltene Ausweisung von zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land ist überfällig.“ Auch Solarparks bräuchten ausreichend Flächen und schnellere Genehmigungen, um ihr Potenzial für Klimaschutz, regionale Wertschöpfung und Biodiversität zu entfalten. „Im Schnitt sollte ein Prozent der Landesfläche für Biodiversitäts-Solarparks vorgesehen werden und dabei die kommunale Planungshoheit gewahrt bleiben“, fordert er. Im Koalitionsvertrag müsse daher auch ein Flächenziel für Solarparks verankert werden.

Erneuerbare Energien bräuchten bessere Rahmenbedingungen innerhalb und außerhalb des EEGs für essenziellen Klimaschutz. „. Die neue Bundesregierung muss daher schon in den ersten 100 Tagen die Weichen so stellen, dass die Stromversorgung bis 2035 klimaneutral wird. Dafür muss das Erneuerbare-Energien-Ziel für 2030 auf 75 bis 80 Prozent angehoben werden“, erklärt Busch. PV-Freiflächenanlagen spielten nach seiner Meinung dabei eine zentrale Rolle – und seiend außerdem förderfrei zu haben. Der Planungsbeschleunigung im Bereich der PV-Freiflächen müsse jetzt eine ebenso hohe Aufmerksamkeit zukommen, wie dies bei der Windenergie an Land aktuell der Fall ist.

Auf EU-Ebene wird diskutiert, ab 2023 vier Prozent der landwirtschaftlichen Fläche eines Betriebes als nicht-produktive Flächen aus der Bewirtschaftung zu nehmen, damit Landwirte oder Pächter auf den restlichen Flächen vollen Anspruch auf GAP-Direktzahlung haben. „Würde nur ein Teil dieser Stilllegungsflächen für Biodiversitäts-PV genutzt, wird sowohl das Ziel des Erhalts der Artenvielfalt erfüllt, als auch eine neue Antwort auf Flächenfragen zwischen Energiewende, Naturschutz und Landwirtschaft gefunden“, so Busch.

Kommunale Planungshoheit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen beibehalten

Wichtig sei, dass die Entscheidungen für oder gegen PV-Freiflächenanlagen weiterhin vor Ort getroffen werden. Busch betont: „Kommunen kennen die mit einem konkreten PV-Freiflächenprojekt verbundenen Herausforderungen vor Ort und entscheiden in ihren Bebauungsplänen, wie konkrete Projekte umgesetzt werden. Die kommunale Planungshoheit bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte daher beibehalten bleiben, denn die Erfahrung lehrt: Kommunale Planung geht schneller und präziser als eine übergeordnete Regionalplanung.“

Im Bund-Länder-Kooperationsausschuss sollte künftig auch überprüft werden, ob das Flächenziel für Solarparks erreicht wird. Erst kürzlich war der erste Bericht des Kooperationsausschusses zu dem Ergebnis gekommen, dass in der Regionalplanung derzeit nicht einmal ein Prozent Flächen für die Windenergie an Land ausgewiesen sind. „Ohne Flächen ist die Energiewende nicht zu haben“, so Buschs Fazit. (nw)

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