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KNE erprobt Antikollisionssysteme in der Praxis

Wie verhindert man, dass gefährdete Vogelarten an Windenergieanlagen zu Tode kommen? Bislang mussten Betreiber die Tiere beispielsweise durch Futterplätze weglocken oder die Anlagen abschalten. Mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) werden künftig auch Antikollisionssysteme (AKS) mögliche Schutzmaßnahmen anerkannt, um Kollisionsrisiken zu vermeiden.

Wie schnelll muss die Anlage auf welchen Vogel reagieren?

Noch allerdings sind Fragen offen, beispielsweise wie schnell die Anlage auf welche Art reagieren können muss, um rechtzeitig abzuschalten. Die eingesetzten Systeme sollten diese Distanz sicher abdecken können, heißt es in einer Presseinformation des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE). In einem jetzt gestarteten Forschungs- und Erprobungsvorhabens „AKS-Praxis“ am KNE sollen deshalb Daten über die Fluggeschwindigkeit von Vögeln ausgewertet werden, um die bisherigen Annahmen zu konkretisieren und abzusichern. „Im Projekt befassen wir uns auch mit den Anforderungen an die Abdeckung von potenziellen Standorten durch die Systeme“, sagt Projektleiterin Dr. Elke Bruns, „und wir prüfen, inwieweit Standards zur Ermittlung der Abdeckungsrate formuliert werden können.“ Das vorhandene Wissen zu AKS soll erweitert und die 2021 durch das KNE erarbeiteten Empfehlungen an den rasant fortschreitenden Kenntnisstand angepasst werden.

Ziel: Wissenschaftliche Grundlage für die Anwendung im Genehmigungsverfahren

Ziel des Vorhabens sei es, die Anwendung von Antikollisionssystemen in Genehmigungsverfahren auf eine fachwissenschaftlich abgesicherte Grundlage zu stellen, hieß es weiter. Zwar nenne das neue Naturschutzgesetz Antikollisionssysteme als fachlich geeignete Schutzmaßnahme, doch bisher gelte nur die Vermeidungswirksamkeit für den Rotmilan als belegt. Perspektivisch könnten weitere Arten wie der Seeadler hinzukommen. Das Projekt werde diese Entwicklungen daher im Blick behalten.

Wie können Restriktionen optimiert werden?

Zugleich wurden im neuen BNatSchG aber auch Zumutbarkeitsbeschränkungen etabliert, die die Anwendung von AKS erschweren könnten. Im Laufe des Projektes soll daher auch die Frage geklärt werden, welche Anwendungsrestriktionen sich aus den Zumutbarkeitsbeschränkungen ergeben und wie diese optimiert werden können.  

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Webinare und Zwischenveröffentlichung von Ergebnissen geplant

Ein weiterer Schwerpunkt des Projektes wird auf dem Wissenstransfer in die Praxis liegen. Hierfür werden Workshops und Webinare zur Qualifizierung der Anwender konzipiert. Außerdem sollen Zwischenveröffentlichungen mit Praxisinfos erfolgem. (kw)

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