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Redispatch: Warum Betreiber ihre Entschädigungen jetzt prüfen müssen

Wird eine Wind- oder Solaranlage im Rahmen des Redispatch abgeregelt, speist sie weniger Strom ein als geplant. Für diese sogenannte Ausfallarbeit erhält der Betreiber eine Entschädigung. Wer wie viel zahlt, hat sich mit der EnWG-Novelle geändert, erläuterte Matthias Karger von Node Energy in einem Webinar am 22. Oktober 2026.

Zuvor sahen viele Direktvermarktungsverträge mit Monatsmarktwert vor, Redispatch-Mengen genauso zu vergüten wie tatsächlich eingespeisten Strom: Der Direktvermarkter zahlte dem Anlagenbetreiber den Monatsmarktwert abzüglich seines Dienstleistungsentgelts. Die Marktprämie kam vom Netzbetreiber. Den finanziellen Ausgleich für die fehlende Strommenge erhielt wiederum der Direktvermarkter vom Netzbetreiber. Als Berechnungsgrundlage diente der BDEW-Mischpreis.

Tipp:

Was Betreibern zusteht, wie sie es belegen und was davon bilanzierungsfähig ist: Diesen Fragen widmet Node Energy den Nachmittag des 11. November in Forum 11 auf den Windenergietagen in Linstow.

Ort: 34. Windenergietage, Linstow · Forum 11 (Restaurant EG)
Zeit: Mittwoch, 11. November 2026, 14:00–18:00 Uhr

Seit dem 23. Dezember 2025 verläuft diese Zahlung anders. Der Netzbetreiber leistet den finanziellen Redispatch-Ausgleich direkt an den Anlagenbetreiber; der Direktvermarkter fällt aus dieser Zahlungskette heraus. Für Redispatch-Mengen erhält der Betreiber damit laut Vortrag den viertelstündlich ermittelten BDEW-Mischpreis statt einer vertraglichen Zahlung des Direktvermarkters zum Monatsmarktwert. Die Marktprämie kommt weiterhin hinzu.

Tipp:
Auch am Messestand: Node Energy ist während der Windenergietage in der begleitenden Ausstellung erreichbar, Stand 22 im Foyer. Wer konkrete Fragen zu Redispatch-Ansprüchen, Abrechnungen oder opti.node mitbringt, kann schon jetzt einen persönlichen Gesprächstermin reservieren.

Der Unterschied kann erheblich sein: Während der Monatsmarktwert für einen Monat feststeht, schwankt der Mischpreis von Viertelstunde zu Viertelstunde und kann auch negativ werden. Er setzt sich nach den Angaben im Webinar zu 72,5 Prozent aus dem ID1-Preisindex und zu 27,5 Prozent aus dem regelzonenübergreifenden einheitlichen Bilanzausgleichsenergiepreis, kurz reBAP, zusammen.

Abrechnung und Vertrag entscheiden über den Erlös

Wie weit die Werte auseinanderliegen können, zeigte Karger anhand des Augusts 2026. In diesem Monat betrug der Monatsmarktwert für Solarstrom 6,359 Cent je Kilowattstunde, für Windstrom an Land 11,545 Cent. Der viertelstündliche BDEW-Mischpreis reichte in den gezeigten Daten dagegen von minus 26,10 bis plus 139,93 Cent je Kilowattstunde. Für die einzelne Anlage zählt deshalb nicht nur, wie viel Ausfallarbeit anfiel, sondern auch, wann sie anfiel.

Ob ein Betreiber trotz der geänderten Zahlungskette wirtschaftlich weiterhin beim Monatsmarktwert landet, hängt vom Direktvermarktungsvertrag ab. Ein Nachtrag kann vorsehen, dass der Direktvermarkter die Differenz zwischen Monatsmarktwert und BDEW-Mischpreis ausgleicht. Eine solche Regelung besteht aber nicht automatisch. Betreiber sollten daher prüfen, welche Vergütung ihr Vertrag für Redispatch-Mengen vorsieht und ob ein Ausgleich vereinbart wurde.

Mehr über das Forumsprogramm finden Sie hier.

Hinzu kommt ein praktisches Problem: Nach Angaben von Node Energy rechnen viele Netzbetreiber noch nicht oder für Betreiber nicht nachvollziehbar ab. In einer Befragung vor dem Webinar gaben 53 Prozent der Teilnehmenden mit Redispatch-Abrechnung an, dass Abrechnungen ganz oder teilweise fehlten. 32 Prozent berichteten, 2026 eine Rechnung statt einer Gutschrift erhalten zu haben. 82 Prozent sagten, die Abrechnungen entsprächen nicht ihren Erwartungen oder sie könnten dies nicht beurteilen. Die Zahlen beschreiben die befragten Teilnehmenden, nicht sämtliche Anlagenbetreiber.

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Auch der Ausgleich durch Direktvermarkter ist laut Befragung keineswegs durchgängig geklärt. Unter den Teilnehmenden, deren Abrechnung nicht den Erwartungen entsprach, sagten 27 Prozent, ihr Direktvermarkter gleiche die Differenz aus. 50 Prozent verneinten das, 23 Prozent wussten es nicht.

Offene Forderungen für 2026 belegen

Für den Jahresabschluss wird diese Unsicherheit besonders relevant. Fehlen Abrechnungen des Netzbetreibers oder vereinbarte Zahlungen des Direktvermarkters, müssen Betreiber offene Forderungen nachvollziehbar herleiten können – sowohl hinsichtlich ihres Anspruchs als auch ihrer Höhe. Dafür benötigen sie insbesondere Daten zur Ausfallarbeit, die zugehörigen Viertelstundenpreise, Abrechnungen und die einschlägigen Vertragsklauseln.

Der erste Schritt ist ein Abgleich: Stimmen die angesetzten Redispatch-Mengen mit den verfügbaren Mess- und Ausfallarbeitsdaten überein? Wurden die richtigen Preise für die jeweiligen Viertelstunden verwendet? Ist eine Ausgleichszahlung des Direktvermarkters vertraglich vorgesehen und tatsächlich erfolgt? Werden Abweichungen früh erkannt, lassen sich fehlende Unterlagen und offene Ansprüche gezielter klären.

Fazit: Die neue Zahlungskette macht Redispatch-Entschädigungen für Betreiber weniger leicht vorhersehbar. Entscheidend ist, Netzbetreiberabrechnung und Direktvermarktungsvertrag gemeinsam zu prüfen – bevor ungeklärte Beträge in den Jahresabschluss 2026 eingehen.