Der Berliner Senat hat eine Auswahl von 8 Windparkentwicklungsgebieten auf Basis einer von ihm beauftragten und Anfang 2024 veröffentlichten Potenzialstudie getroffen. Diese hatte damals 31 grundsätzlich mögliche Windkraftgebiete in Berlin für teils mehrere Windturbinen und 12 Einzelstandorte für je eine Windenergieanlage analysiert. Die 8 nun ausgewählten Windparkpotenzialflächen ergeben zusammen eine Nutzungsfläche von 596 Hektar. Sie sind freilich das Maximum des von Schwarz-Rot in Berlin der Windkraft zugedachten Entwicklungsraumes. Das Kabinett der ministerähnlichen Regierungspolitiker, in Berlin der Senat, will die endgültige Auswahl wohl erst 2026 festlegen, wie ein Bericht der ARD-Landesfernsehanstalt RBB andeutet. Einige der Standorte sind noch hoch umstritten und könnten daher noch wegfallen, wie Diskussionen aus den Stadtbezirken erkennen lassen. Bezogen auf die gesetzlich verlangte Ausweisung von 0,5 Prozent der Landesfläche Berlins, umgerechnet rund 450 Hektar, besteht ein Puffer von 150 Hektar.
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Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verlangt seit Februar 2023 von den Bundesländern, zusammen zwei Prozent der bundesweiten Landfläche für die Windkraftnutzung auszuweisen. Die Einzelvorgaben für die Bundesländer unterscheiden sich allerdings mit Rücksicht auf die Möglichkeiten und Windbedingungen der jeweiligen Regionen. So müssen die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen nur 0,5 Prozent ihrer Landesfläche ausweisen, die Flächenländer hingegen 1,8 bis 2,2 Prozent. Das WindBG verlangt die Ausweisung der kompletten Nutzungsflächen zudem erst bis Ende 2032. Die Bundesländer und ebenso unter ihnen die Stadtstaaten müssen außerdem in einem ersten Schritt zunächst die Hälfte oder manche Bundesländer rund 60 Prozent ihrer gesamten Flächenvorgabe ausweisen, allerdings auch dies erst bis Ende 2027. Für Berlin sind dann zum Beispiel erst 0,25 Prozent der Landesfläche für die Windkraftnutzung festzulegen. Einige Bundesländer wollen ihre Gesamtvorgaben schon 2025, andere sie ebenfalls noch vor Ende 2027 erfüllen.
Die nun vom Senat vorgestellten Standortvorschläge lassen den Süden der Metropolen-Großregion weitgehend aus, betreffen im Südwesten aber die Flächen Rieselfelder Gatow im Bezirk Spandau, Teufelsberg in Charlottenburg-Wilmersdorf, Südlicher Grunewald in Steglitz-Zehlendorf sowie im Nordwesten Tegel im Bezirk Reinickendorf. Im Norden weist die Senatsplanung gleich zwei Gebiete im Bezirk Pankow aus, nämlich Blankenfelde/Arkenberge sowie Buchholz Nord. Und im Osten stellt der Senat noch zwei Windparkentwicklungsgebiete in Aussicht: den Landschaftsraum Wartenberg/Falkenberg ganz überwiegend wohl im Bezirk Lichtenberg im Nordosten und das Gebiet Krummendammer Heide im Bezirk Treptow-Köpenick im Südosten.
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Wie viele Windenergieanlagen damit möglich werden könnten, besagen die Senatsangaben zunächst nicht. Die Regierung des Hauptstadt-Bundeslandes rechnete in der Studie von 2024 noch sowohl mit Anlagen einer Gesamthöhe von 230 Metern, als auch mit kleineren, bis zu 150 Metern bis zur obersten Flügelspitze messenden Anlagen. Bislang gibt es in Berlin 8 Windräder. Anlagen mit 230 Metern Gesamthöhe entsprechen in der Regel den noch im vorigen Jahr in Deutschland vorherrschenden Anlagentypen mit einem 150-Meter-Rotor oder mit auch noch etwas geringer ausgreifenden Rotordurchmessern. Die in der Studie von 2024 ausgemachten Windparkeignungsgebiete gelten sämtlich als geeignet, weil dort in 150 Meter Nabenhöhe für wirtschaftlichen Betrieb ausreichende mittlere Windgeschwindigkeiten von 6,5 Meter pro Sekunde vorherrschen.
Nun zieht der Senat offenbar auch Gesamthöhen von bis zu 270 Metern in Betracht und damit neueste Windturbinentypen mit bis zu 170 Meter Rotordurchmesser und 7 Megawatt (MW) Nennleistung. Abschätzungen auch für Binnenland-Waldregionen entsprechend wie beispielsweise durch die staatliche Forstverwaltung Forst BW ist der Flächenbedarf für eine Anlage mitsamt notwendigem Windschattenabstand zu Nachbarturbinen dieser Größe mit 25 bis 30 Hektar zu veranschlagen. Demnach würden die vom Berliner Senat nun genannten Standorte für 20 bis 24 solche Anlagen reichen.
Die Senatsagenda zielt offenbar darauf ab, im kommenden Jahr die Flächennutzungspläne für die Windenergienutzungen anzupassen. Naturschutzgebiete, ökologisch wertvolle Wälder, Unesco-Welterbe-Flächen und Standorte für Luftfahrt oder auch festgesetzte Bauflächen will der Berliner Senat erklärtermaßen ausnehmen. Zugleich hatte allerdings die Potenzialanalyse von 2024 nur 330 Hektar der Areale als mit nur mäßigem Konfliktrisiko belastet angesehen. Ob dies die Chancen für einen großen Teil der jetzt vorgeschlagenen Windkraftentwicklungsflächen schmälert, bleibt abzuwarten und wird wohl auch in Berlin-internen Auseinandersetzungen geklärt werden müssen.