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Ausschreibungen

Photovoltaik knackt Vier-Cent-Marke in Deutschland

Solarstrom aus neuen Photovoltaikanlagen ist auch in Deutschland inzwischen unter vier Cent pro Kilowattstunde zu haben. Zumindest in zwei Jahren. Denn bei der Bundesnetzagentur ist im Rahmen der jüngsten Ausschreibung ein Gebot für ein Projekt eingegangen, das mit einer Vergütung von 3,86 Cent pro Kilowattstunde wirtschaftlich betrieben werden kann.

Zwei Jahre Zeit für den Bau

Da die Errichtungsfrist nach Bekanntgabe der Gebote zwei Jahre beträgt, muss hier die Entwicklung der Preise für Photovoltaikanlagen in diesem Zeitraum mit eingerechnet werden. Immerhin bauen Projektierer ihre Anlagen nicht sofort, sondern warten teilweise so lange, bis die Preise für die Komponenten zum berechneten Projekt passen. Da davon auszugehen ist, dass diese Preise weiter sinken, scheint es durchaus möglich, in spätestens zwei Jahren eine solche Anlage wirtschaftlich mit einer Vergütung von unter vier Cent pro Kilowattstunde zu betreiben.

Alle Projekte liegen unter fünf Cent

Damit wurde auch in der dritten Ausschreibung des Jahres 2017 ein neuer Rekordwert für die Vergütung von Solarstrom erreicht. Denn noch in der zweiten Ausschreibung betrug das niedrigste Gebot 4,29 Cent pro Kilowattstunde. Das höchste Gebot wurde damals noch mit knapp über fünf Cent pro Kilowattstunde bezuschlagt. Das hat sich in dieser Runde geändert. Denn jetzt kommen nur noch Projekte in den Genuss einer Vergütung, wenn sie mit weniger als fünf Cent pro Kilowattstunde auskommen. Schließlich lag das letzte noch bezuschlagte Gebot bei einer Vergütung von 4,59 Cent pro Kilowattstunde.

Ackerflächen in Bayern sind im Vorteil

Insgesamt haben die Projektierer 79 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 546 Megawatt angeboten. Davon musste die Bundesnetzagentur 16 Gebote ausschließen, weil sie entweder zu spät in Bonn eingereicht wurden oder die Erstsicherheit zu spät gezahlt wurde. Von den übrig gebliebenen 63 Projekten bekommen 24 mit einer Gesamtleistung von 200 Megawatt eine Vergütung. Davon gingen elf Zuschläge für Anlagen auf benachteiligten Ackerflächen nach Bayern und ein Zuschlag auf einer solchen Fläche ging nach Baden-Württemberg. Damit wird klar, dass die Anlagen auf Ackerflächen, die ohnehin nur begrenzt zur landwirtschaftlichen Nutzung taugen, einen klaren Vorteil im Preiskampf um die niedrigste Vergütung haben. Zudem haben je drei Projekte in Sachsen-Anhalt und Thüringen gewonnen, jeweils zwei Projekte in Mecklenburg-Vorpommern und in Rheinland-Pfalz sowie jeweils ein Projekt in Sachsen und in Brandenburg. Die restlichen 39 Gebote gingen leer aus. (Sven Ullrich)

Einen Bericht über die Markt- und Kostenentwicklung von Photovoltaikanlagen lesen Sie in der nächsten Ausgabe von ERNEUERBARE ENERGIEN.