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Gibt das Gebäudemodernisierungsgesetz Rückenwind für Solarheizungen?

Mit dem Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes kommt etwas mehr Klarheit in die Regelungen, die Hauseigentümer in Zukunft bei der Auswahl ihrer Heizungen einhalten müssen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) sieht sogar Rückenwind für die Solarthermie. Denn die vorgesehene sogenannte Biotreppe kann laut Regierungsentwurf auch durch den Einsatz von Solarkollektoren erfüllt werden. Damit ist der Zwang zu Wasserstoff oder teurem Biogas aus der Diskussion.

Der Haken ist, dass dann die Solarthermie zur Unterstützung von neuen Gasheizungen werden könnte. Doch allein das Nachdenken über eine solche Kombination könnte auch dazu führen, dass sich die Hauseigentümer am Ende doch für eine nachhaltigere Lösung entscheiden. Auch der BSW-Solar sieht die Solarthermie eher in Kombination mit der Wärmepumpe als zukunftsfähige Lösung – zumal die Investition in eine Gasheizung auch mit Solarthermie zum Kostenrisiko wird. Eine Variante in Kombination mit PVT-Kollektoren, die Photovoltaik und Solarthermie vereinen und als Wärmequelle für die Wärmepumpe dienen, wäre eine denkbare Lösung.

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Wärmeertrag berücksichtigen

Doch so einfach ist das nicht. Denn trotz der Anerkennung der Solarthermie als Erfüllungsoption für die Biotreppe bleiben regulatorische und technische Defizite im Gesetz, wie die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) kritisiert. Denn laut Regierungsentwurf wird die Solarthermie immer noch nach Apreturfläche bewertet. Das ist die Oberfläche des Kollektors ohne Rahmen. Dieser Maßstab gelte aber seit Einführung der ISO 9806 im Jahr 2013 als technisch überholt, kritisiert die DGS. Denn die Norm berücksichtigt auch die Effizienz des Kollektors. Damit werden im Regierungsentwurf effiziente Kollektoren systematisch benachteiligt – eine Kritik, die der BSW-Solar teilt.

Heizungsgesetz: „Regelungen komplizierter als vorher“

Die Experten von der DGS raten stattdessen, den Bruttowärmeertrag (Gross Thermal Yield – GTY) als technologieneutralen Effizienzmaßstab anzusetzen. Das ist nicht neu. Denn dieser GTY spielt bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereits seit 2024 die entscheidende Rolle. „Die Wärmewende braucht klare, leistungsbezogene Maßstäbe – keine geometrischen Flächenkennwerte aus der Vergangenheit“, wettert Andreas Wöll, Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Solarthermie. „Solarthermie kann deutlich mehr leisten, als der Entwurf anerkennt. Was zählt, ist die tatsächlich erzeugte erneuerbare Wärme – nicht die Quadratmeterzahl auf dem Dach“, betont er.

Betrieb von fossilen Heizungen begrenzen

Entsprechend fordert die DGS, die Aperturfläche als alleinigen Bewertungsmaßstab durch den Bruttowärmeertrag zu ersetzen oder zumindest die Regelung entsprechend zu ergänzen. Dies würde auch die bestehende Zertifizierung der Effizienz (Solar-Keymark) der Kollektoren stärken und absichern. Die DGS fordert zudem noch höhere Anteile der Solarthermie. So müssten bis zu 30 Prozent bei günstiger Ausrichtung der Anlage als Ersatzoption zur Biotreppe anrechenbar sein. Zudem fordert die DGS, dass der Betrieb von fossilen Heizkesseln bis 31. Dezember 2044 begrenzt wird.

Heizungsgesetz: Die Regierung feiert sich für Luftnummern

Diese Regelung ist derzeit im Paragraph 72 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) enthalten. „Nur mit einem technologisch sachgerechten und innovationsfreundlichen Ordnungsrahmen kann die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung gelingen“, betont Martin Schnauss, stellvertretender Vorsitzender des DGS-Fachausschusses Solarthermie – Erneuerbare Wärme. „Die Branche verfügt heute über marktreife Lösungen und ausreichende Produktionskapazitäten – der regulatorische Rahmen muss diese Entwicklung unterstützen, nicht ausbremsen.“

CO2-Preis muss steigen

Der BSW-Solar kritisiert zudem noch das geplante Einfrieren des CO2-Preises 2027 für ein weiteres Jahr auf einen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Diese Preisspanne liege deutlich unter den tatsächlichen Gesundheits-, Umwelt- und Klimafolgekosten fossiler Energien. „Eine soziale Abfederung notwendiger Klimaschutzmaßnahmen zugunsten einkommensschwacher Haushalte ist sinnvoll. Kurzfristige finanzielle Entlastungen dürfen jedoch nicht zulasten künftiger Generationen gehen“, fordert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Durch das Ausbremsen der CO2-Bepreisung wird ein zentrales Klimaschutzinstrument geschwächt. Für Investitionen in die Modernisierung unserer Energieversorgung braucht es vielmehr verlässliche Rahmenbedingungen. Ständiges energiepolitisches Hin und Her bremst den dringend notwendigen Wandel in deutschen Heizungskellern“, kritisiert er das monatelange Verschleppen durch das Bundeswirtschaftsministerium – nebst ständiger Ankündigungen, dass die Regelungen bald geändert würden.