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Harald Brand: „Vom ersten Spatenstich an absichern“

Welche Versicherungen sind grundsätzlich für eine größere Solaranlage wichtig?

Harald Brand: Hier müssen wir unterscheiden zwischen dem Errichter und dem Betreiber der Anlage. Wenn der spätere Betreiber in den Bau schon involviert ist, das Grundstück also bereits gepachtet hat, und als Bauherr fungiert, sollte er prüfen, ob der Generalunternehmer oder Errichter der Anlage die Bauphase ausreichend versichert hat. Er sollte vom ersten Spatenstich an eine Betreiberhaftpflichtversicherung inklusive Baudeckung abschließen.

Warum sollte er das tun?

Weil in Deutschland das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung gilt. Das heißt: Alle am Bau Beteiligten haften gemeinsam, und ein Geschädigter kann sich aussuchen, wen er zuerst in Anspruch nimmt – ob Betreiber, Installateur oder Generalunternehmer. Deshalb sollte der zukünftige Betreiber von Anfang an eine Betreiberhaftpflichtversicherung mit Baudeckung haben. Diese Police schützt nicht nur vor Schadenersatzforderungen, sondern übernimmt auch die rechtliche Abwehr. Das ist die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion, wie die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen.

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Welche weiteren Versicherungen sind während der Bauphase nötig, die auch der Generalunternehmer abschließen sollte?

Ganz wichtig ist die Montageversicherung. Sie deckt Schäden an der Anlage ab, solange sie noch nicht betriebsbereit ist. Abschließen kann sie der Errichter oder der Betreiber, wenn er Bauherr ist. Entscheidend ist nur, dass sie überhaupt besteht. Ich rate Betreibern immer: Wenn unklar ist, ob der Installateur oder EPC eine Police mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen hat und diese auch bezahlt ist, lieber selbst eine Montageversicherung abzuschließen. Denn bei Verträgen mit Teilabnahmen oder längeren Bauphasen kann die Haftung bei Schäden während der Errichtung schnell unübersichtlich werden.

Sind denn überhaupt Versicherungen vorgeschrieben – Haftpflicht suggeriert so etwas?

Nein. Es handelt sich – nicht wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung – grundsätzlich um freiwilligen Schutz. Allerdings sollte die Haftpflichtversicherung immer abgeschlossen werden. Denn der Betreiber haftet unbegrenzt bei einem verursachten Schaden. Zumal Haftpflichtversicherungen in Deutschland ohnehin im Vergleich zu anderen europäischen Ländern recht günstig sind.

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In der Praxis geht es oft um Diebstahl während der Bauphase – wie sind die Regeln hier?

Die Diebstahlabsicherung ist ein klassischer Stolperstein. Grundsätzlich gilt: Fest verbaute Teile der Anlage sind versichert, loses Material, das im Freien gelagert wird, dagegen nicht. Wer Module, Wechselrichter oder Kabel offen auf dem Feld liegen lässt, hat keinen Schutz – es sei denn, der Versicherer akzeptiert eine entsprechende Sondervereinbarung. Dafür sind dann Sicherungsmaßnahmen wie Bauzaun, dessen Elemente untereinander fest verschraubt sind, und eine Bau-Watch-Kamera Pflicht. Wir haben solche Regelungen in unseren Verträgen mit großen Kunden etabliert, aber das ist kein Automatismus. Wer glaubt, dass Diebstahl pauschal mitversichert ist, steht im Schadenfall oft im Regen.

Was muss eine Bau-Watch-Kamera können, damit sie akzeptiert wird?

Da sind die Anforderungen technisch gar nicht so hoch. Wichtig ist schlicht, dass sie funktioniert – also dauerhaft mit Strom versorgt ist – und auf eine Notrufzentrale aufgeschaltet ist. Wichtig ist, dass der umzäunte und überwachte Bereich eng begrenzt bleibt. Denn wenn die Baustellenflächen zu groß sind, kann selbst eine Kamera keine hundertprozentige Überwachung leisten. Dann ist das Risiko für den Versicherer zu hoch.

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Wie offen sind Versicherer für solche Sondervereinbarungen?

Es gibt nur wenige Versicherungen, die Freiflächenanlagen versichern. Die meisten lassen sich nicht auf Sondervereinbarungen zur Diebstahlschutz von im Freien gelagerten Materialien ein. Dann kommt es noch darauf an, wer die Sondervereinbarung bekommen will. Ist es ein Makler, Betreiber oder Errichter, der nur einmal einen Vertrag abschließt, wird es schwierig, die Sondervereinbarung zu bekommen. Wenn die Versicherung aber schon aus Erfahrung weiß, dass der Kunde verantwortungsvoll damit umgeht, wird dies sicherlich in Ausnahmefällen möglich sein.

Das Interview führte Sven Ullrich

Was Sie bei der Versicherung von Solaranlagen im Betrieb beachten sollten, erklärt Harald Brand im zweiten Teil des Interviews, der in der kommenden Woche erscheint. Mehr Tipps zur Versicherung von Photovoltaikanlagen finden Sie in der aktuellen Ausgabe von ENREUERBARE ENERGIEN. Abonnenten lesen den Beitrag auch online. Sie haben noch kein Abo? Dann können Sie hier reinschnuppern.