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Kroatien startet Anfang September Förderung von Solaranlagen und Speichern

Der Fonds für Umweltschutz und Energieeffizienz (Fond za zaštitut okoliša i energetsku učinkovitost - FZOEU) startet am 2. September 2026 mit der Förderung von Photovoltaikanlagen und Speicher sowie für Wärmepumpen in Einfamilienhäusern. Insgesamt 36 Millionen Euro hat die Regierung in Zagreb in den Fördertopf gelegt. Damit können Haushalte einen Zuschuss zur Investition in die Installation solcher Anlagen bekommen.

Nur natürliche Personen können Antrag stellen

Antragsberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind. Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens 30 Tagen vor Antragstellung der Förderung in dem Gebäude tatsächlich wohnen und dort gemeldet sind. Zudem müssen sie die Förderung selbst beim FZOEU mittels Identifikation über Zugangsdaten des Nationalen Identifikations- und Authentifizierungssystems (NIAS) beantragen. In seinem Namen kann dies auch ein Bevollmächtigter tun. Dieser muss aber eine besondere, notariell beglaubigte Vollmacht vorlegen.

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Förderfähige Kosten

Die Förderung besteht aus einer Konfinanzierung der Anlagen. Förderfähig sind dabei Kosten, die für die Komponenten und die Installationsleistung entstehen. Voraussetzung ist, dass diese erst nach der Veröffentlichung der Ankündigung durch den FZOEU Ende Juli 2026 angefallen sind. Abweichend davon berücksichtigt der Fonds auch Anzahlungen für die Installation von Anlagen für Solaranlagen und Batteriespeicher, die ab dem 1. Januar 2026 entstanden und bezahlt worden sind. Auch die Ausstattung der Abrechnungsmessstelle durch den Netzbetreiber HEP ODS ist förderfähig, wenn diese nach dem 1. Januar 2026 installiert und bezahlt wurde.

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Energiearme Haushalte bekommen mehr

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können die Hauseigentümer bis zu 50 Prozent der Kosten für die Solaranlage als Zuschuss bekommen. Dabei liegt der Deckel pro Projekt bei 12.000 Euro. Energiearme Haushalte können sich sogar bis zu 70 Prozent der Kosten über die Förderung erstatten lassen. Batteriespeicher fördert die FZOEU zusätzlich bis zu einer Summe von 11.200 Euro. Allerdings sind auch hier nur 50 Prozent der Kosten förderfähig. Dieser Deckel liegt bei energiearmen Haushalten ebenfalls bei 70 Prozent. Der Batteriespeicher wird zudem nur gefördert, wenn er in Kombination mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Webseite des FZOEU. Dort gibt es auch einen Link zum Portal, auf dem ab 2. September 2026 ab 9:00 Uhr die Förderung beantragt werden kann. Bei Fragen können sich Interessierte an das Informationszentrum des FZOEU wenden.