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Systemstabilität

Bundesnetzagentur will Regeln für steuerbare Lasten ändern

Die Bundesnetzagentur wurde von der Bundesregierung damit beauftragt, die Regelungen im §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EWG) an die aktuellen Herausforderungen der Energiewende anzupassen. In diesem Paragraph ist Steuerung von steuerbaren Lasten und Netzanschlüssen geregelt. Mit Blick auf die Elektrifizierung der Mobilität und dem entsprechenden Zubau von Ladesäulen sowie dem Umstieg vieler Hauseigentümer auf Wärmepumpen müssen diese auch mit zur Systemstabilität beitragen. Denn durch die Elektroautos, Wärmepumpen, aber auch durch Batteriespeicher werden immer mehr Belastungen auf die Netze zukommen. „Vielfach sind Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen oder Batteriespeicher allerdings ansteuerbar, ohne einen nennenswerten Komfortverlust für die zweckgemäße Verwendung bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erleiden“, betont die Behörde.

Deshalb sei eine zeitnahe und vorausschauende Ertüchtigung der Verteilernetze unerlässlich. Dies allein werde aber die schnelle Integration der steuerbaren Verbraucher in Netz und Markt nicht gewährleisten können. Deshalb hat die Bundesnetzagentur Eckpunkte festgelegt, die die Systemstabilität trotz der gleichzeitigen Nutzung vieler großer Verbraucher absichern und durch die Einbindung dieser Verbraucher in die Netzsteuerung sogar noch verbessern.

Alle Verbraucher gleichmäßig steuern

So sollen die Verteilnetzbereiber grundsätzlich die Möglichkeit bekommen, die großen Verbraucher aus der Ferne zu steuern – in der Regel geht es hier um Abregelung, wenn zu wenig Strom im Netz vorhanden ist. Dabei sollen die Netzbetreiber aber diskrimierungsfrei steuern und wenn es möglich ist, alle großen Verbraucher gleichmäßig abzuregeln und nicht einen großen Verbraucher stärker abregeln während andere weiterhin mit voller Leistung Strom aus dem Netz ziehen.

Außerdem sollen die Engpässe dort ausgeglichen werden, wo sie entstehen. So sollen zum Beispiel Engpässe in vorgelagerten Netzebenen nicht durch die Regelung steuerbarer Lasten im Verteilnetz erfolgen. Die Netzbetreiber müssen mittel Netzertüchtigung dafür sorgen, dass möglichst keine Engpässe entstehen. Das bedeutet, dass die Netzbetreiber ihre Betriebsmittel optimieren, verstärken oder ausbauen müssen.

Verringerte Netzentgelte sollen Betreiber entschädigen

Im Gegenzug sollen die Betreiber der großen Verbraucher verpflichtet werden, an der Systemstabilisierung durch die Regelung steuerbarer Lasten teilzunehmen – ohne Ausnahme. Die Netzbetreiber sollen dafür zum Anschluss des Verbrauchers verpflichtet werden. Ein angeblich zu schwaches Netz kann dann nicht mehr als Grund für die Verweigerung des Anschlusses einer Wallbox, eines Batteriespeichers oder einer Wärmepumpe herhalten. Die regelbaren Lasten müssen einzeln einzeln ansteuerbar sein. Dazu sind perspektivisch intelligente Messsysteme einzubauen. Bis dahin müssen die Betreiber der steuerbaren Lasten die technischen Vorgaben des Netzbetreibers einhalten, die dieser bezüglich der regelbaren Lasten festgelegt hat. Um den Betreibern auch einen finanziellen Anreiz zu geben, bekommen diese einen Rabatt auf die Netzentgelte.

VDE FNN: Erster Schritt zum digitalen Verteilnetz

Grundsätzlich stößt das Ansinnen der Bundesnetzagentur auf Zustimmung bei den beteiligten Fachverbänden und Unternehmen der Branche. So sieht der das Forum Netztechnik/Netzbetrieb beim VDE (VDE FNN) nicht als Endergebnis, sondern als ersten Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten und flexiblen Verteilnetz. Allerdings fehlt dem Elektroverband eine Regelung, dass die Netzbetreiber nicht erst eingreifen dürfen, wenn der Engpass bereits besteht. Sie sollen auch präventiv regeln können, um den Netzengpass zu vermeiden.

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Außerdem müsse der der Einbau von Mess- und Steuerungstechnik und der notwendige Netzausbau volkswirtschaftlich sinnvoll aufeinander abgestimmt werden. „Aus unserer Sicht wird das Potenzial der Digitalisierung nicht hinreichend ausgeschöpft, so dass wir Gefahr laufen, ohne einen systemischen Lösungsansatz mit Kupfer und Intelligenz künftig ineffizient in der Netzinfrastruktur unterwegs zu sein“, warnt Frank Borchardt, Projektleiter Digitalisierung und Metering bei VDE FNN.

Elektroautos sind perfekte steuerbare Lasten

Er sieht vor allem in der Elektromobilität ein großes Potenzial, um Netzengpässe auszugleichen und kritische Auslastungssituationen zu verhindern. „Durch Steuerung kann Leistung dort reduziert werden, wo sie nicht gebraucht wird, so dass E-Autos effizient geladen werden können“, erklärt Borchardt dazu. Zudem sieht der VDE FNN auch die Möglichkeit, ein kluges Lastmanagement mit einem optimalen Netzausbau zu kombinieren. „Wir müssen nicht überall ausbauen, wo selten und punktuell eingegriffen wird – sondern nur dort, wo es wirkliche Versorgungslücken gibt“, beschreibt Heike Kerber, Geschäftsführerin des VDE FNN, den Ansatz. „Die Digitalisierung bietet die Chance, durch kluge Steuerung das Netz effizient zu nutzen. So bleiben die Kosten für den Netzausbau im Rahmen und am Marktbedarf orientiert.“

Netzbetreiber bekommen bis 2029 Zeit zur Umsetzung

Dirk Kaiser, Leiter der Abteilung Distributed Energy beim Energiemanagementanbieter Eaton kritisiert vor allem die Regelung, dass die Verteilnetzbetreiber bis 2029 Zeit bekommen sollen, um in ihren Netzen das dynamische Steuern von regelbaren Lasten umzusetzen. Bis dahin werden diese Lasten nicht aufgrund eines tatsächlichen Engpasses, sondern von den Netzbetreibern nach Prognosen gesteuert. Der vorliegende Entwurf stelle deshalb eine eindeutige Verzögerung der Energiewende dar, die eigentlich keinen Aufschub mehr dulde, betont Kaiser. „Darüber hinaus mangelt es innerhalb des Entwurfs an konkreten Zielvorgaben und Quoten, die diesem Gesetz erst Zähne verleihen würden. Diese Arten von pauschalisierten Aussagen führen leider wieder einmal dazu, dass wichtige Vorhaben nicht wirklich vorangetrieben werden und im Gegenteil die Kosten negativer Entwicklungen auf die Verbraucher abgewälzt werden“, kritisiert Dirk Kaiser von Eaton.

Das gesamte Eckpunktepapier finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur zum Download. (su)

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