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Beschwerde gegen BNetzA

5,07 Prozent Garantie-Rendite für Netzausbau vor Gericht 

Lichtblick legte die Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die bisher geltende gesetzliche Mindestrendite für Investitionen mit 5,07 Prozent auf einem höheren Niveau als angekündigt zu belassen. Die BNetzA hatte bereits eine Absenkung dieser regulierten Eigenkapitalzinsen für die Regulierungsperiode 2024 bis 2028 von 6,91 auf 4,59 Prozent angedeutet. Lichtblick sieht aber eine „unzulässige politische Einflussnahme“ durch den sogenannten politischen Beirat der BNetzA verantwortlich dafür, dass die Behörde ihre im Juli vorgelegte Berechnung des für die Netzbetreiber notwendigen Zinssatzes wieder korrigiert habe. Ende Oktober hatte die BNetzA den höheren Wert von 5,07 Prozent bekannt gegeben, mit der Erklärung, die Eigenkapitalrendite nur moderat senken zu wollen. Damit habe die Behörde auf den Druck des politischen Beirats reagiert. Dessen Mitglieder hatten sich in Zeitungsberichten und Interviews für eine höhere Eigenkapitalmindestrendite ausgesprochen.

Das Reagieren der Netzagentur auf diesen politischen Druck sei umso unverständlicher, so argumentiert nun Lichtblick, da der Europäische Gerichtshof kurz zuvor eine stärkere Unabhängigkeit der BNetzA von der deutschen Politik angemahnt hatte. Die Hamburger verwiesen zudem auf eine Studie aus eigenem Hause, „dass angesichts dauerhaft niedriger Marktzinsen auch eine deutlichere Zinssenkung auf 3,79 Prozent angemessen wäre, ohne Netzinvestitionen zu gefährden.“ Die BNetzA selbst hatte ihre ursprüngliche Zinssatz-Neuberechnung im Juli ebenfalls mit einem Verweis auf die niedrigen Marktzinsen begleitet: „Derzeit sind am Kapitalmarkt keine Anzeichen erkennbar, dass der risikolose Zins während der nächsten Regulierungsperiode in einem Maße steigen könnte, das im festgelegten Eigenkapitalzinssatz nicht bereits berücksichtigt wäre.“

Der Eigenkapitalzins für die Netzbetreiber, der nun für Neuanlagen gelten wird, während der Zinssatz bei Altanlagen 3,51 Prozent betragen soll, ist an eine interpretierbare Formel gebunden. Diese besagt gemäß Formulierung der BNetzA, dass der Zinssatz „aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags“ folge. Dem eingeräumten Mindestzins entsprechend weisen die Netzbetreiber ihre Netzentgelte aus. Lichtblick verwies darauf, dass die rund 900 Stromnetzbetreiber in Deutschland 2022 ihre Netzentgelte erneut um vier Prozent erhöhen werden. Während die Stromkunden bereits heute 25 Milliarden Euro pro Jahr alleine für die Netzentgelte drauf zahlten, machten diese schon ein Viertel der Stromrechnung aus. Die Netzentgelte seien aber nun schon „seit Jahren einer der großen Preistreiber“in der Stromversorgung.

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