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Länderkammer legt vor

Bundesrat fordert bessere Bedingungen für Bioenergie

Mit Blick auf die schon für das kommende Jahr von der Bundesregierung angekündigte EEG-Novelle drängt der Bundesrat auf Verbesserungen für die Stromerzeugung aus Biomasse. Denn schon jetzt werden keine solche Anlagen mehr gebaut, weil die Rahmenbedingungen zu schlecht sind. Schon im Jahr 2015 lag der Zubau deutlich unter dem von der Bundesregierung angepeilten Korridor von 100 Megawatt. Auch im kommenden Jahr wird sich diese Situation ohne grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen nicht ändern.

Rahmenbedingungen verbessern

Dabei stellen gerade die Biomasseanlagen ein beträchtliches Potenzial zur bedarfsgerechten Erzeugung von Strom dar. Diese gelte es möglichst umfänglich zu erhalten und weiterzuentwickeln, erklären die Ländervertreter auf ihrer letzten Sitzung in diesem Jahr. Sie haben eine entsprechende Entschließung verabschiedet. „Mittelfristig hat die Biomasse mit steigendem Anteil der fluktuierenden erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung als Systemdienstleister“, wissen die Vertreter der Länder im Bundesrat. Sie fordern daher, dass die Rahmenbedingungen derart geändert werden, dass sich Biomasseanlagen – gleichgültig ob es sich um Bestands- oder Neuanlagen handelt – drastisch verbessern, damit sie wirtschaftlich werden.

Biomasseanlagen brauchen Einspeisevergütung

Ein Grund für die Misere in der Bioenergiebranche ist, dass Bestandsanlagen nach Auslaufen der Einspeisevergütung aufgrund der hohen Betriebskosten nur mit einer Anschlussförderung wirtschaftlich zu betreiben seien, stellt der Bundesrat fest. Fehlt diese Anschlussförderung, droht die Stilllegung der Analgen. Die Bundesländer gehen davon aus, dass bei der jetzigen Entwicklung nicht nur das Zubauziel verfehlt wird, sondern nach 2020 sogar eine deutliche Abnahme der Erzeugungskapazitäten zu befürchten ist. „Zudem wird es zu einem deutlichen Verlust an erneuerbarer Wärme aus Biomasse kommen, die von anderen erneuerbaren Energien kurzfristig kompensiert werden müssten“, prognostizieren die Ländervertreter. „Dies würde einen deutlichen Rückschlag für die Wärmewende bedeuten, insbesondere bei der dezentralen Versorgung, der derzeit nicht durch andere erneuerbare Energieträger aufzufangen ist.“

Systemdienstleistungen honorieren

Der Bundesrat fordert deshalb, ein Marktdesign zu entwickeln, so dass der bisherige Bestand an Erzeugungsleistung erhalten bleibt und zudem die im EEG genannten 100 Megawatt Zubau erreicht werden. „Strom aus Biogas wird immer teurer sein als Strom aus Solar- oder Windkraftanlagen“, wissen auch die Ländervertreter. „Bezogen auf das gesamte Stromsystem kann Biogasstrom die Gesamtkosten der Stromversorgung jedoch senken, wenn er effizient erzeugt und systemdienlich genutzt wird.“ Schon allein aus diesem Grund müsse die Bundesregierung wirtschaftliche Perspektiven für Neu- und Bestandsanlagen schaffen, und zwar schnell. Denn Bestandsanlagen müssten nachgerüstet werden, wenn sie auch nach dem Ende der Einspeisevergütung weiterlaufen sollen. Dafür müssen die Betreiber aber jetzt die Entscheidung treffen, ob sie die Investitionen tätigen oder nicht.

Bagatellgrenzen ändern

Neben der Anschlussförderung und verstärkten Anreizen für die Flexibilisierung des Betriebs von Güllekleinanlagen, die derzeit den Großteil des geringen Zubaus ausmachen, schlägt der Bundesrat vor, die Bagatellgrenzen künftig nicht mehr an der installierten Leistung, sondern an der Bemessungsleistung anzulegen. Bisher gilt: Nur wenn die installierte Leistung dieser Anlagen 75 Kilowatt nicht übersteigt, bekommen die Betreiber eine Einspeisevergütung von 23,73 Cent pro Kilowattstunde. Um auch größeren Anlagen die Einspeisevergütung zu ermöglichen, sollte aber die über das Jahr hinweg erzeugte Strommenge als Grundlage für die Einstufung genommen werden. Dabei wird diese Erzeugte Strommenge ins Verhältnis gesetzt zu den Stunden, die die Anlage über das Jahr hinweg gelaufen ist. „Ziel einer Regelung für Biomasse im EEG 2016 muss sein, sowohl Neuanlagen als auch Bestandsanlagen – diesen mittels einer Anschlussförderung – einen wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen, sofern sie nachhaltige Wärmekonzepte haben, ökologische Anforderungen berücksichtigen, effiziente Technik einsetzen, flexibel und bedarfsgerecht gefahren werden und erfolgreich direkt vermarkten“, fassen die Ländervertreter ihre Intention zusammen. (Sven Ullrich)