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Solarbalkone

Verboten und riskant?

Sie sind zwar nicht neu auf dem Markt, aber derzeit in aller Munde. Die kleinen Solarstromanlagen, die der Kunde direkt in die Steckdose stecken kann, um seinen auf dem Balkon selbst erzeugten Strom in den eigenen vier Wänden direkt zu verbrauchen.

Solarmodul am Balkon für den Eigenverbrauch

Die dezentrale Stromerzeugung nimmt neue Dimensionen an. Nicht mehr nur Besitzer von Eigenheimen, Scheunen und Gewerbegebäuden sollen von der Photovoltaik profitieren, sondern auch jeder Wohnungsmieter. Einfacher geht es nicht: Das Solarmodul wird mit dem mitgelieferten Montagesystem an die Außenseite des Balkons oder die Wand des Bungalows geschraubt. Man kann es auch auf die Wiese im Schrebergarten stellen. Ein Mikrowechselrichter wandelt den Gleichstrom des Moduls in Wechselstrom um. Der fließt über ein Anschlusskabel direkt in einen Stecker, den der Betreiber der Anlage in die normale Steckdose steckt.

Bis zu 80 Euro Ersparnis pro Jahr verspricht GP Joule für sein System Minijoule mit einer Modulleistung von 165 Watt. Bei einem Preis von 450 Euro eine attraktive Rechnung – innerhalb von wenigen Jahren hat sich die Investition amortisiert. Je eher der Haushaltsstrompreis steigt, desto schneller rechnet sich die Anlage.

Die Rechtslage ist in den europäischen Staaten nicht gleich

In den Niederlanden ist die Reihenschaltung von bis zu vier Modulen mit einer Gesamtleistung von 600 Watt, die den Strom über die Steckdose in den Endstromkreis einspeisen, erlaubt. Auch in Tschechien und in der Schweiz hat niemand Probleme mit den kleinen Balkonanlagen. „Wenn wir auf Messen in Indien oder Griechenland sind, wird uns die Bude eingerannt“, sagt Toralf Nitsch, Geschäftsführer der Deutschland-Niederlassung von Sun Invention. Der britisch-deutsche Hersteller bietet seit Anfang August vergangenen Jahres mit dem Plug and Save solche Anlagen an, wahlweise auch mit Stromspeicher. „Unser Heimatmarkt ist hier doch deutlich rückständiger“, sagt er. „Deutschland ist im Grunde das einzige Land, in dem es Regelungsbedarf gibt.“

Denn so attraktiv die Idee sein mag, beim Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) verursacht sie Sorge. Der Verband mit Sitz in Frankfurt am Main gibt unter anderem die gültigen Normen für den Anschluss von Stromerzeugern heraus. So auch die DIN VDE 0100-551, in der die Errichtung von Niederspannungsanlagen geregelt ist. Die Norm hat auch mittelbar Gesetzescharakter. Darauf hat jüngst das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie verwiesen. Die Beamten in München beziehen sich dabei zusätzlich auf die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Dort steht in §49, dass Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben sind, „dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“ Die Anerkennung der allgemeinen Regeln der Technik überlässt der Gesetzgeber ausdrücklich dem VDE.

Solarmodule am Balkon anbringen sei nicht regelkonform

Ausgelöst unter anderem durch einen Artikel in ERNEUERBARE ENERGIEN (3/2013) machte der Verband Ende April dieses Jahres klar, dass Plug-in-Solaranlagen diesen Regeln nicht entsprechen. Allerdings hat sich jüngst auch das Europäische Parlament zur Sache gemeldet. Die Parlamentarier in Straßburg haben eine Entschließung verabschiedet, in der sie die europäischen Staaten dazu auffordert, die Rechtsvorschriften so zu überarbeiten, dass die Installation von Kleinstanlagen zur Stromerzeugung aus dem bisher noch unklar geregelten rechtlichen Rahmen gezerrt wird. Das Ziel ist klar: Die Zugangsbeschränkungen für Kleinstanlagen sollen in ganz Europa aufgehoben werden. Das bedeutet nicht nur den Anschluss an ein öffentliches Stromnetz, sondern auch die Einspeisung in den Stromkreis des eigenen Haushalts.

Beim Elektroverband stößt vor allem der Anschluss einer Anlage zur Stromerzeugung durch sachunkundige Laien auf Kritik. Außerdem berge der Anschluss von Stromerzeugungsanlagen an die normale Steckdose Unfall- und Haftungsrisiken. Ähnlich äußern sich auch bayerische Beamte im Staatsministerium in München. Eine Plug-in-Anlage darf jeder kaufen, aber der Anschluss ist untersagt, erklären sie auf die Frage nach der Legalität der Systeme. Sollte sich jemand dennoch dafür entscheiden, gehen sämtliche Risiken, einen Brand auszulösen oder einen Unfall zu verursachen, zu Lasten des Betreibers der Anlage.

Die "Einbahnstraße" des elektrischen Stroms

Die Stromversorgung von Haushalten ist als Einbahnstraße ausgelegt. Der Strom kommt auf der Versorgungsseite an. Dort hängt nicht nur der Stromzähler, sondern auch der Sicherungskasten dran. Dort fängt der Endstromkreis an. Die Leitungen fächern vom Sicherungskasten zu den einzelnen Steckdosen und Lampen auf. Stromerzeuger müssen auf Abstand zu diesem Endstromkreis bleiben. Die gesamten Sicherungseinrichtungen sind für den Stromfluss in nur eine Richtung ausgelegt, so dass sie auf diese Weise eine Überlastung von Leitungen erkennen und den Stromkreis unterbrechen, wenn sich eine kritische Situation anbahnt.

Der eingespeiste Solarstrom fließt aber in die verkehrte Richtung. Er kommt gar nicht an der Sicherung an. Deshalb kann sie unter Umständen eine Überlastung der Leitungen nicht erkennen. Im schlimmsten Fall ist ein Leitungsbrand das Resultat, warnt der Elektroverband. Die Einspeisung von selbst erzeugtem Solarstrom muss immer über den Versorgungskreis erfolgen. Nur so kann die Sicherung ihn auch erkennen und ihre Funktion ausüben.

Sind die Bedenken der VDE nur "Panikmache"?

„Dass der Einsatz von Plug-in-Systemen laut VDE zu Überlastungen des Stromkreises und Bränden führt, ist für uns nicht nachvollziehbar und reine Panikmache“, kontert André Steinau von GP Joule. Das Unternehmen aus Reußenköge in Schleswig-Holstein vertreibt seine Plug-in-Anlage Minijoule schon seit zwei Jahren. Seither ist nichts passiert. Sowohl die Wechselrichter als auch das Modul selbst haben eine CE-Zertifizierung, mit der der Hersteller erklärt, dass sein Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind. Außerdem ist die Elektronik gegen hohe Temperaturen geschützt und schaltet bei Überhitzung ab, betont Steinau. „Die Stromleitungen sind auf eine Stromstärke von 20 Ampere ausgelegt. Sie sind mit 16 Ampere abgesichert. Damit bleibt ein Spielraum von vier Ampere“, rechnet Steinau vor. „Die Kabel werden aber erst warm, wenn mehr als 20 Ampere anliegen. Die Wechselrichter der Minijoule-Anlage bringen aber nur ein Ampere. Damit hätte man immer noch drei Ampere Sicherheitsspielraum, selbst wenn die Leitung voll ausgelastet ist.“ Deshalb schlägt Steinau vor, die holländische Regelung auch für Deutschland zu übernehmen und die Einspeisung von Strom in den Endstromkreis aus Modulen mit einer Leistung von maximal 600 Watt zuzulassen.

Hersteller schließen Überlastung der Stromleitung aus.

Auch Sun Invention teilt die Befürchtung nicht, dass die Absicherung des Endstromkreises nicht mehr funktionieren könnte. „Wir verwenden so genannte Trafowechselrichter, was bedeutet, dass keine pulsierenden Gleichströme auf der Wechselstromseite beim FI-Schutzschalter des Hauses ankommen“, erklärt Geschäftsführer Toralf Nitsch. „Weil das so ist, bleibt der FI-Schutz trotz der Plug-and-Save-Module aktiv und voll funktionsfähig. Dies haben unter anderem auch viele Hundert Tests mit unseren Modulen eindeutig gezeigt.“ Die Überlastung der Leitungen des Endstromkreises und das daraus resultierende Brandrisiko schließt Nitsch ebenfalls aus. „Hier sind einfache Verhaltensregeln zu beachten, um dieses Risiko auszuschließen“, sagt er. „Wichtig ist, keine starken Verbraucher mit mehr als 2.500 Watt an den Einspeisestromkreis anzuschließen. Außerdem dürfen Plug-and-Save-Module nur mit den von Sun Invention mitglieferten Steckern verbunden und sie dürfen nicht mit Steckerleisten betrieben werden. Abhilfe schafft in jedem Fall der Austausch der 16-Ampere-Sicherung durch eine Zehn-Ampere-Sicherung im Einspeise-Stromkreis. Hierzu verweisen wir auf den Rat einer Fachkraft.“

Risiken minimieren und Fachmann einbeziehen

Für den VDE reicht allein der Rat des Fachmanns nicht aus. Der Verband will den Elektrohandwerker am Werk sehen. „Unsere Bedenken gehen dahin, dass diese Geräte von Laien installiert werden und diese Laien nicht genügend Fachkunde haben. Deshalb muss die Elektrofachkraft hinzugezogen werden, die das Gerät beurteilen und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann“, erklärt Gerhard Imgrund vom VDE. „Wenn die Hersteller die Empfehlung geben, die Sicherung auf zehn oder sechs Ampere zu reduzieren, darf das kein Laie machen. Das muss eine Elektrofachkraft machen.“ Der Verband verweist dazu auf den § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), in der ganz klar geregelt ist, dass nur ein eingetragener und fachkundiger Elektrohandwerker an den Niederspannungsanlagen herumwerkeln darf.

Inzwischen haben sich beide Seiten an einen Tisch gesetzt, um das Problem aus der Welt zu schaffen. So hat sich Sun Invention mit Vertretern des VDE und der Deutschen Kommission für Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (DKE) im DIN und VDE zu einem Sondierungsgespräch getroffen. „Während dieser Vorgespräche haben wir unsere Bedenken noch einmal erläutert und der Hersteller hat seinen Standpunkt dargelegt“, sagt Gerhard Imgrund. „Wir haben Sun Invention gebeten, mit Änderungsvorschlägen an uns heranzutreten, damit die in unseren zuständigen Gremien diskutiert werden können. Jetzt warten wir auf diese Vorschläge.“

Gegen die grundsätzliche Forderung, fachkundige Elektrohandwerker hinzuzuziehen, hat Sun Invention nichts. Deshalb hat der deutsch-britische Hersteller auch schon mit dem Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Kontakt aufgenommen. Einen ersten Gesprächstermin wird es Ende August 2013 geben. Mit GP Joule gab es bisher noch kein Treffen. „Wir haben den VDE angeschrieben“, sagt André Steinau. „Wir haben aber auch nach mehrmaliger Nachfrage bisher noch keine Antwort, geschweige denn einen Gesprächstermin vom Elektroverband bekommen.“

Liegt die Zukunft in eigenen Einspeisesteckdosen?

© pixelkorn/Adobe Stock

Die Installation darf nicht zu kompliziert werden. So ist es keine Lösung, die Anlagen mit einem separaten Kabel zwischen Stromzähler und Sicherungskasten zu schalten, um die Welt der Stromversorgung des Haushalts wieder geradezurücken. „Wir denken nicht, dass das Sinn macht, weil wir mit unseren Anlagen keinerlei Gefahr auslösen“, sagt Nitsch. „Die Einfachheit und Genialität des Produkts ist ja genau der Anschluss mit einem Schukostecker.“ Das in Europa weit verbreitete System, Stecker und Steckdosen mit einem Schutzkontakt auszustatten, um Fehlströme abzuleiten, sobald der Stromkreis im Anschlusssystem geschlossen wird, birgt maximale Sicherheit. Dafür hat Nitsch einen anderen Vorschlag. „Sun Invention hat täglich Kontakt zu Architekten und Bauträgern, um diese dafür zu sensibilisieren, dass sich Plug-and-Save-Solarmodule durchsetzen werden“, erklärt er. „Durch minimale bauliche Veränderungen bei Neubauten oder großen Renovierungen kann die Sicherheit der Verbraucher noch weiter erhöht werden. Nämlich dann, wenn es zwei getrennte Steckdosen gibt: Eine Steckdose für die Entnahme von Strom und eine weitere Steckdose für das Einspeisen des selbst produzierten Stroms ins Haushaltsnetz. Wir sind davon überzeugt, dass Architekten und Bauplaner künftig Einspeisesteckdosen vorsehen werden, die dann gesondert abgesichert sind.“

Bauliche Sicherheitsfragen sind noch nicht geklärt

Das ist aber noch Zukunftsmusik. Bis dahin sollte der Kunde vorsichtig sein mit der Nutzung von Plug-in-Systemen und wenigstens einen Elektrohandwerker seines Vertrauens fragen. Auch vom Sicherungskasten sollte er tunlichst die Finger lassen. Denn das ist nicht nur verboten, sondern auch gefährlich.

Sollten sich beide Seiten auf eine gemeinsame Regelung einigen, ist aber erst einmal nur die elektrische Seite des Problems geklärt. Offene Fragen wie die Sicherheit der Montagesysteme bleiben davon noch unberührt. Schließlich ist ein Solarmodul an der Balkonbrüstung eine Überkopfverglasung, die baurechtlich besonderen Anforderungen entsprechen muss. Sun Invention verweist dazu auf die Berücksichtigung der zusätzlich entstehenden Lasten aufgrund des Gewichts und der baulichen Anbringung der Anlage in der Statik des Gesamtbauwerks. Die Standsicherheit sei durch den Errichter der Anlage zu veranlassen, sagt Toralf Nitsch. „Die Befestigung der Plug-and-Save-Module darf ausschließlich mit den für das von Sun Invention zugelassene Montagesystemen – dem Plug and Mounting – installiert werden.“ Auch die Frage, was die Netzbetreiber von den Minianlagen halten, bleibt bisher noch unbeantwortet. Schließlich müssen Niederspannungsanlagen beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Dieser Artikel erschien erstmals im August-Heft von ERNEUERBARE ENERGIEN - Das Magazin