Was wird aus dem 65-Prozent-Ziel? Noch gibt es keine Eckpunkte zum Gebäudemodernisierungsgesetz, das nach dem Willen der Bundesregierung das sogenannte Heizungsgesetz ablösen soll. Bis Ende Februar soll ein erster Entwurf vorliegen. Dabei ist ein Punkt besonders strittig: die Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen. De facto bedeutet das ein Aus für Erdgas und Erdöl, sind sich die Experten einig.
Verstoß gegen das Klimaschutzgebot
Sollte die Regierung dieses Ziel aufweichen, könnte das nicht nur die Anbieter von Wärmepumpen in Probleme stürzen. Ein Gutachten, das die Kanzlei Günther im Auftrag von Greenpeace und dem Projekt Gaswende erstellt hat, kommt zu dem Ergebnis: Eine Abschwächung des derzeit geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wäre nicht verfassungskonform. Demnach würden die aktuell diskutierten Änderungen am GEG gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot (Art. 20a GG) verstoßen. Zugleich würde der Schutz von Verbrauchern massiv geschwächt.
Mehrheit der Deutschen will erneuerbar heizen
Das Gutachten bezieht sich vorwiegend auf das Verschlechterungsverbot: Angesichts des bereits ausgereizten deutschen CO₂-Budgets seien Rückschritte bei bestehenden Klimaschutzmaßnahmen ohne zwingenden Grund verfassungsrechtlich unzulässig, heißt es in einer Presseinformation der beiden Organisationen. Eine Abschwächung des GEG – etwa durch eine Änderung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Vorgabe bei der Neuanschaffung von Heizungen – würde klimaschädlichen Gasheizungen neue Hintertüren öffnen, fossile Abhängigkeiten zementieren und die notwendige vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors verzögern, folgert das Gutachten.
Schwächung der Verbraucherrechte
„Eine Aufweichung des GEG nützt einzig und allein der fossilen Gasindustrie, die ihr rückständiges Geschäftsmodell möglichst lange erhalten will“, kritisiert Greenpeace-Energieexpertin Marina Falke. „Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen.“
Neben dem Klimaschutz würden die vorliegenden Vorschläge auch Verbraucherrechte schwächen, heißt es weiter. Zwar sind Gasheizungen derzeit in der Anschaffung oft günstiger, steigende CO₂-Preise und höhere Gasnetzentgelte führen aber auf lange Sicht zu höheren Kosten. Besonders betroffen wären Mieter und einkommensschwache Haushalte, denn diese entscheiden über die Heiztechnik oft nicht selbst. Hier sieht das Gutachten eine Unvereinbarkeit mit Gleichheitsrechten (Art. 3 Abs. 1 GG) und sozialstaatlichen Rechten (Art. 20 Abs. 1 GG), da vor allem einkommensschwache Menschen dadurch künftig stärker in ihrer Freiheit beschränkt würden.
Neues Gesetz zur Beschleunigung von Geothermievorhaben
Das Gutachten unterstreicht zudem die Bedeutung von Planungssicherheit. Stabile, klare Regeln sind entscheidend, damit Haushalte, Kommunen und Unternehmen rechtzeitig in klimafreundliche Lösungen investieren. Politisch veränderliche CO₂-Faktoren oder unklare Rechnungen zur Gesamteffizienz, wie sie derzeit von der Politik diskutiert werden, schüfen dagegen Unsicherheit und bremsten die Wärmewende aus.