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Meldepflicht für Grünstromanlagen

Fünf Fakten zum Anlagenregister

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte es mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angekündigt: Ein zentrales Anlagenregister soll künftig alle Grünstromquellen erfassen. So soll leichter überprüfbar sein, ob die Zubauleistung aus Windenergie, Photovoltaik und Biomasse innerhalb der Ausbaukorridore liegt, die das Wirtschaftsministerium im EEG festgelegt.

  • Für sämtliche Betreiber von Grünstromanlagen gilt die neue Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Das betrifft Betreiber von Windkraftwerken und Photovoltaikanlagen ebenso wie Erzeuger von Strom aus Biomasse, Geothermie oder Wasserkraft.
  • Selbst Grünstromanlagen, die gar keine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhalten, fallen unter die Registrierungspflicht. Meldepflichtig ist also auch, wer auf seinem Balkon ein Solarmodul betreibt, das an der Haushaltssteckdose hängt. Betreiber, die sich nicht daran halten müssen mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro (§ 86 EEG 2014) rechnen.
  •  Für Bestandsanlagen gilt die Meldepflicht in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn sich ihre Leistung ändert.
  • Meldepflichtig ist in jedem Fall auch die Stilllegung von Bestandsanlagen. Das ist auch statistisch interessant, da dadurch Repowering-Projekte – im Windenergie- und ausdrücklich auch im Solarbereich – sicher erfasst werden sollen. Bislang konnten Repoweringprojekte nicht exakt ermittelt werden, da ein zentrales Anlagenregister fehlte. Die Zubauzahlen sollen aufgegliedert nach Anlagen inklusive der Standortdaten auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
  • Dem Datenschutzrecht privater Grünstrombetreiber trägt die Bundesnetzagentur Rechnung, indem sie deren Anlagen nur gemeindescharf erfasst – immerhin ist der Standort einer privaten PV-Anlage in der Regel identisch mit der Adresse ihres Betreibers.
  • Die Erfassung der Grünstromanlagen ist laut Bundesnetzagentur nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Gesamtregister. In dem sollen später auch alle konventionellen Erzeugungsanlagen, Stromspeicher und alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelistet sein. Mehr Infos gibt es hier: www.bundesnetzagentur.de

     (Denny Gille)