Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Gastbeitrag

Sind Ausschreibungen die Billigmacher des Ökostroms?

Eine wichtige Information vorweg: Bereits seit 2013 ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) so kosteneffizient wie seit zehn Jahren nicht mehr. Nachdem die durchschnittlichen Vergütungen neuer EEG-Anlagen bis 2010 auf über 25 Ct/kWh stiegen – Strom aus neuen Kohle- oder Erdgaskraftwerken kostet 7 bis 11 Ct/kWh – stürzten die Vergütungen bis 2013 auf weniger als die Hälfte ab. Das Ziel der Bundesregierung von 2014, die durchschnittlichen Vergütungen auf unter 12 Ct/kWh zu senken, war damit bereits im Vorjahr fast erreicht. Ferner ist es bei den bereits heute sehr kostengünstigen Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen aus Kostensicht gar nicht mehr so relevant, ob die EEG-Vergütungen etwas höher oder niedriger sind. Läge die Vergütung für Windenergieanlagen an Land um einen Ct/kWh oder rund 13 % niedriger, würden die Verbraucher beim geplanten Ausbau von 2.800 MW pro Jahr lediglich knapp 0,02 Ct/kWh sparen. Da diese Anlagen Strom günstiger erzeugen als neue Kohle- oder Erdgaskraftwerke, führt auch ein schnellerer Zubau kaum zu Zusatzkosten. Was auch immer die Umstellung auf das Ausschreibungssystem also bewirkt – aus Kostensicht spielt es kaum eine Rolle.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Zwischen 2004 und Ende 2016 sanken die vom Bundestag festgelegten EEG-Vergütungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen um gut 80 % (Abbildung 1). Seitdem erhalten solche neuen Anlagen nur noch EEG-Vergütungen, wenn sie bei der Ausschreibung erfolgreich waren. Die absoluten jährlichen Absenkungen, die bis 2011 erreicht wurden, konnten durch die Ausschreibung nicht erreicht werden. Angesichts der damals sehr hohen Vergütungen konnte dies auch nicht erwartet werden. Aber auch die Fortführung der Entwicklung von 2011 bis 2016 führt zu Vergütungshöhen, die sehr gut mit den durch das Ausschreibungssystem ermittelten übereinstimmen. Damit kann bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen nicht geschlussfolgert werden, dass die Ausschreibungen zu niedrigeren Vergütungen geführt haben, als es im alten EEG-System möglich und realistisch gewesen wäre.

Windenergie an Land

Bei Windenergie an Land sieht es ähnlich aus. Zwar liegen die Vergütungen der beiden ersten Ausschreibungsrunden spürbar niedriger als diejenigen bis Ende 2018, die noch nach dem alten EEG-System bestimmt wurden. Die Vergütungen sinken dabei von knapp 7,7 zunächst auf rund 5,7 Ct/kWh, dann sogar auf 4,3 Ct/kWh. Aber die in den Ausschreibungsrunden erfolgreichen Anlagen müssen erst im zweiten Halbjahr 2021 in Betrieb genommen werden. Bis dahin würde eine lineare Fortsetzung der Absenkungen zwischen 2009 und 2018 nur zu leicht höheren Vergütungen führen als denen aus der ersten Ausschreibungsrunde. Verlängert man den stärker absinkenden Trend der ablaufenden Legislaturperiode ergeben sich leicht niedrigere Vergütungen.

Die Vergütungskurve von Wind an Land fällt gleichmäßig, mit und ohne Ausschreibung. - © Grafik: EnKliP
Die Vergütungskurve von Wind an Land fällt gleichmäßig, mit und ohne Ausschreibung.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass eine Umstellung des Vergütungssystems die Ergebnisse der Ausschreibungen vorteilhafter dargestellt als sie tatsächlich sind. Denn mit der Umstellung auf das Ausschreibungssystem werden die niedrigeren Endvergütungen abgeschafft. Zukünftig erhalten Anlagenbetreiber somit für die vollen 20 Jahre die hohe Anfangsvergütung. Bei einer Korrektur der Werte an das geänderte Vergütungssystem würden die Ausschreibungsergebnisse noch weniger überzeugen.

Bei dem besonders niedrigen Ergebnis der zweiten Ausschreibungsrunde sollte berücksichtigt werden, dass über zwei Drittel der Zuschlagsmenge auf nur einen Bieter entfallen. Unter diesen Umständen kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Angebotsabgabe strategische Überlegungen eine Rolle gespielt haben, die möglicherweise zu Dumpingangeboten und entsprechend niedrigen Preisen führen. Diese können unter den tatsächlichen Kosten liegen. Ferner kann insbesondere aufgrund der niedrigen Vergütungen keine Aussage getroffen werden, ob die bezuschlagten Projekte tatsächlich gebaut werden. Auch bei Windenergie an Land kann somit nicht geschlussfolgert werden, dass die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem Vorteile gebracht hätte.
Offshore-Windenergie

Bei der ersten Ausschreibungsrunde für Offshore-Windenergie haben überraschend mehrere Projekte vollständig auf eine Finanzierung verzichtet, die über die Erlöse am Strommarkt hinausgeht. Allerdings haben die Bieter in ihrem Gebot extrem optimistische Annahmen getroffen, von denen völlig unklar ist, ob sie auch eintreten. So wird von einer Verdoppelung der Anlagengrößen ausgegangen, einer Nutzungszeit von bis zu 30 Jahren und Großhandelsstrompreisen, die deutlich über den heutigen liegen. Nicht zuletzt können auch hier strategische Überlegungen zu den niedrigen Preisen geführt haben. Damit ist unklar, ob diese Anlagen überhaupt oder ggf. erst später und zu einem anderen Preis gebaut werden. Entsprechend hat der Anbieter DONG unzweideutig mitgeteilt, dass die finale Investitionsentscheidung erst im Jahr 2021 gefällt wird.

Auch dieses Ergebnis kann somit noch nicht als Beweis dafür verwendet werden, dass mit einem Ausschreibungssystem Offshore-Windstrom kostengünstiger erzeugt noch dass absehbar auf eine spezifische Finanzierung neuer Offshore-Windenergieanlagen verzichtet werden kann.

Die Kostenentwicklung von PV und Wind bleibt gleich trotz unterschiedlicher Systeme. - © Grafik: EnKliP
Die Kostenentwicklung von PV und Wind bleibt gleich trotz unterschiedlicher Systeme.

Fazit

Bereits 2013 war das EEG sehr kosteneffizient. Daher hätte die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem auch dann kaum Auswirkungen auf die Kosten der Verbraucher, wenn es zu niedrigeren Vergütungen führen würde. Tatsächlich geben die bisherigen Ergebnisse der Ausschreibungen keinen Hinweis darauf, dass sie zu niedrigeren Vergütungen führen würden als es im alten EEG-System mit der Bestimmung der Vergütungshöhe durch den Staat möglich und realistisch wäre. Damit war die Umstellung auf ein Ausschreibungssystem aus Kostensicht weder notwendig noch erfolgreich – bleibt aber riskant.

Autor: Uwe Nestle, Gründer von EnKliP – Energie- und KlimaPolitik | Beratung, Kiel. Herr Nestle war zwischen 2001 und 2010 im Bundesumweltministerium für energiepolitische Fragen zuständig. www.EnKliP.de, Uwe.Nestle@EnKliP.de

Literaturverzeichnis:

BMWi (2014): Eckpunkte für die Reform des EEG. Stand 21.1.2014. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Berlin. Online verfügbar unter http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/eeg-reform-eckpunkte,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf, zuletzt geprüft am 28.01.2014.

BNetzA (2016): Ausschreibungen PV-Freiflächenanlagen. Beendete Ausschreibungen. Bundesnetzagentur (BNetzA). Online verfügbar unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/PV-Freiflaechenanlagen/Beendete_Ausschreibung/Beendete_Ausschreibungen_node.html, zuletzt aktualisiert am 17.10.2016, zuletzt geprüft am 27.10.2016.

BNetzA (2017a): Ergebnisse der EEG Ausschreibung für Solaranalgen vom 01. Februar 2017. Hintergrundpapier. Stand: 10.02.2017. Bundesnetzagentur (BNetzA). Bonn. Online verfügbar unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/EEG_Ausschreibungen_2017/Hintergrundpapiere/Hintergrundpapier_01_02_2017.pdf?__blob=publicationFile amp;v=3, zuletzt geprüft am 06.04.2017.

BNetzA (2017b): Förderung für Windenergie an Land. Öffentliche Bekanntgabe der Zuschläge. Hg. v. Bundesnetzagentur (BNetzA). Bonn. Online verfügbar unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Anlagenregister/Anlagenregister_Veroeffentlichung/Anlagenregister_Veroeffentlichungen_node.html#doc507892bodyText4, zuletzt geprüft am 27.07.2017.

BNetzA (2017c): Photovoltaikanlagen - Daten­meldungen und EEG-Ver­gü­tungs­sät­ze. Datenmeldungen vom 1. August 2014 bis 30. April 2017. Bundesnetzagentur (BNetzA). Bonn. Online verfügbar unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Photovoltaik/Datenmeldungen/Meldungen_Aug-Apr2017.xlsx?__blob=publicationFile amp;v=2, zuletzt geprüft am 27.07.2017.

BNetzA (2017d): WindSeeG - 1. Ausschreibung für bestehende Projekte nach § 26 WindSeeG. Ergebnisse der 1. Ausschreibung vom 1.4.2017. Bekanntgabe der Zuschläge. Hg. v. Bundesnetzagentur (BNetzA). Bonn. Online verfügbar unter https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/Beschlusskammern/1BK-Geschaeftszeichen-Datenbank/BK6-GZ/2017/2017_0001bis0999/BK6-17-001/Ergebnisse_erste_Ausschreibung.pdf?__blob=publicationFile amp;v=3, zuletzt geprüft am 02.06.2017.

BNetzA (15.08.2017): Ergebnisse der zweiten Ausschreibung für Wind an Land. Bonn. Online verfügbar unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Presse/Pressemitteilungen/2017/15082017_Wind.pdf;jsessionid=E89DA02C51FD82545821F155F0D01373?__blob=publicationFile amp;v=3, zuletzt geprüft am 15.08.2017.

DONG Energy (13.04.2017): DONG Energy awarded three German offshore wind projects. Company announcement No. Fredericia. Tom Lehn-Christiansen, Media Relations. Online verfügbar unter http://www.dongenergy.de/de/Pressekontakt/konzernmitteilungen_details?omxid=1557851, zuletzt geprüft am 02.06.2017.

EEG 2017: Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages. Drucksache 355/16. Bundesrat. Berlin. Online verfügbar unter http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/355-16.pdf?__blob=publicationFile amp;v=1, zuletzt geprüft am 11.10.2017.

EnKliP (2016): Das Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016. Der richtige Weg zu mehr Kosteneffizienz und Umweltschutz? Unter Mitarbeit von Uwe Nestle und Luca Brunsch. Energie- und Klimapolitik I Beratung (EnKliP). Kiel. Online verfügbar unter http://www.enklip.de/projekte_45_2515013633.pdf, zuletzt geprüft am 11.05.2016.

EnKliP (2017): Reform der EU-Ökostromrichtlinie. Die freie Wahl der Instrumente ist ein Erfolgsrezept. Ein Gutachten im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Im Erscheinen. Energie- und Klimapolitik I Beratung (EnKliP) (WISO Diskurs).

Nestle, Uwe (2017a): Ökostromausbau. Die Kosten sind niedrig - auch wenn der Ausbaudeckel die Kosteneffizient gefährdet. In: ew energiewirtschaft 116 (9), S. 22–25. Online verfügbar unter https://digital.ew-magazin.de/de/profiles/a21024e15cd4/editions/046205294f0012f3a30a/preview_pages?page=8#, zuletzt geprüft am 15.09.2017.

Nestle, Uwe (2017b): Ökostromausbau: Bilanz der ersten Ausschreibungsrunden. Im Erscheinen. In: ew energiewirtschaft 116 (10).

Schmagold, Philipp (2016): EEG 2017. Ausschreibung Wind an Land. Vor- und Nachteile von strategischen Geboten durch Bürgerenergiegesellschaften. erneuerbare energien - Das Magazin für Wind- Solar und Bioenergie. Online verfügbar unter https://www.erneuerbareenergien.de/vor-und-nachteile-von-strategischen-geboten-durch-buergerenergiegesellschaften/150/434/97630/, zuletzt geprüft am 16.08.2017.