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Schleswig-Holstein

"Das Moratorium ist gescheitert."

Nicole Weinhold

Die Windkraft hat im ersten Quartal fast nichts ans Netz gebracht. Regionalpläne werden zu Fall gebracht, Genehmigungsverfahren sind zu lang. In Schleswig-Holstein kommt ein Moratorium hinzu. Martin Maslaton, Rechtsanwalt für erneuerbare Energien, über die Sinnhaftigkeit dieses Moratoriums.

In Schleswig-Holstein ist die Windkraft seit Jahren durch ein Moratorium blockiert. Gerade ist es erneut verlängert worden. Bereits zweimal hatte die Bevölkerung Gelegenheit für Einwendungen. Wieso muss man bei diesem endlosen Prozess immer wieder neue Einwände zulassen?

Martin Maslaton: Das verlangt das Immissionsschutzrechtliche Verfahren so, nicht aber die Planungsebene. Dazu Folgendes: Die Windbranche ist wenig angetan von der 10H-Regelung in Bayern, aber sie enthält einen Aspekt, den ich so schlecht nicht finde. Der kommunale Bebauungsplan ist durchaus möglich, also die Verlagerung der Entscheidung in die Kommune. Wenn Sie jetzt mal fragen: Warum dauert das denn so lange in Schleswig-Holstein? Weil man im Ergebnis Schleswig-Holstein mit einem bombensicheren Regionalplan überziehen will. Und das dauert so lange. Es wäre besser gewesen, man hätte weiter mit der Flächennutzungsplanung gearbeitet. Allerdings: Es gibt da auch so eine Gemeinde, die hat schon 25 Änderungen des Flächennutzungsplans versucht – erfolglos.

Bei der 10H-Regelung haben die Kommunen die Hoheit über die Vergabe von Standorten für die Windenergie? Aber es tut sich dort trotzdem nichts.

Martin Maslaton: Das hat viel damit zu tun, dass man das mit den anderen Kommunen abstimmen muss. Und da liegt der Hase im Pfeffer. Weil die anderen Kommunen dann sagen: Ihr rückt uns näher als 10H auf die Pelle. Die Vorstellung in die kommunale Planung zu gehen halte ich immer noch für besser, aber die Umsetzung ist schwierig und die Regelungsvorbehalte – sei es Regionalplanung oder Flächennutzungsplan – die kann man so nicht machen, wie man es momentan versucht.

Was hätten Sie sich gewünscht, damit es in Schleswig-Holstein möglichst schnell voran geht?

Martin Maslaton: Entscheidungswillen. Es geht nicht auf der fachlichen Ebene vorwärts, es muss einfach politisch mal entschieden werden. Das sind keine Fachfragen, man muss politisch entscheiden und durchgreifen. Aber das traut man sich nicht.

Was hätte passieren müssen?

Martin Maslaton: Auf keinen Fall eine Verlängerung des Moratoriums. Man muss einfach ernsthaft sagen: Das Moratorium ist gescheitert. Wie lange soll das noch dauern. Das Bundesverwaltungsgericht, der 9. Senat, hatte sich mal mit der Frage zu befassen, was vorübergehend ist. Genauer: Was eine Zwischenlagerung ist. 40 Jahre Zwischenlagerung als vorübergehend zu bezeichnen, das sei ja ein bisschen zu lang. Und ich habe das Gefühl, dass das gerade parallel beim Moratorium passiert.

Um das mal durchzuspielen: Die Regionalpläne sollen jetzt fertig sein, das Moratorium wird aufgehoben, dann geht das zum OVG. Dann verlieren wir wieder ein oder zwei Jahre.

Diesen Anspruch, dass man durch die Regionalplanung Ruhe hat – ich weiß gar nicht, wo das her kommt. Wir hatten 1998 bis 2000 auf Bundesebene ein Moratorium. Windenergieanlagen durften nur gebaut werden, wenn der Flächennutzungsplan das vorsah. Da ist nichts passiert. Da wurden keine Flächennutzungspläne aufgestellt und dann gab es Wildwuchs. Erst danach ging das los, dass gesagt wurde, jetzt muss die Regionalplanung uns helfen. Wenn die Regionalplanung das macht, dann hält es. Die Regionalplanung nehmen, um immissionsschutzrechtlich zu helfen: Das würde was bringen. Ich glaube, die Diskussion um die Regionalplanung wird häufig gleich gesetzt mit: Ich bekomme eine Fläche und kann hindernisfrei planen. Das stimmt nicht.

Man ist bei den Planungen in Schleswig-Holstein näher an den Naturschutz gerückt, und Sie sagen, dass man auch in Landschaftsschutzgebiete gehen kann mit der Windkraft – was vielen Planer nicht bekannt ist.

Martin Maslaton: Richtig. Man muss dann aber genau arbeiten. Bisher galt: Ich habe ein Landschaftsschutzgebiet und deshalb kann ich nicht planen. Das ist nicht richtig. Einem Landschaftsschutzgebiet liegt immer eine Satzung zu Grund, die besagt, welchen Landschaftsschutz ich eigentlich habe. Und dieser kann mit Windenergie durchaus vereinbar sein. Diesen Prüfungsschritt muss man noch machen. Das heißt, ich muss schauen: Was ist das für ein Landschaftsschutzgebiet? Was soll geschützt werden? Und gibt es in der Satzung Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten? Die gibt es nämlich. Es kann dann auch sein, dass Windenergieanlagen da ausdrücklich verboten sind. Das ist aber selten. Vielmehr ist es oft so, dass ein bestimmter Schutzzweck festgelegt wird. Und dann muss man schauen, ob Windenergieanlagen mit diesem Schutzzweck vereinbar sind.