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Kommentar Beihilfekontrolle

EEG-Umlage sinkt endlich - ein Problem für Brüssel

Nicole Weinhold

Zunächst die gute Nachricht. Die EEG-Umlage wird deutlich sinken, wenn - wie derzeit geplant – die Bundesregierung einen Teil der Einnahmen aus der kommenden CO2-Bepreisung im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) zur ihrer Senkung einsetzen wird. Über Jahre löste die Bekanntgabe einer steigenden EEG-Umlage immer wieder einen Aufschrei bei konservativen Politikern und in den Medien aus – die Erneuerbaren wurden als Preistreiber an den Pranger gestellt. Schön, wenn das jetzt ein Ende hat. Doch die Geschichte mit der EEG-Umlage ist etwas komplizierter. Sie begann vor über zehn Jahren mit der Abschaffung der physikalischen Wälzung. Wie die Stiftung Umweltenergierecht in einem neuen Hintergrundpapier zeigt, ist damit wieder eine stärkere Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission verbunden.

Genehmigung durch die EU-Kommission

Der Grund: Die Senkung der EEG-Umlage mit Hilfe der Einnahmen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes erfüllt den Beihilfetatbestand und bedarf daher einer Genehmigung durch die EU-Kommission. Doch wie die Autoren des Hintergrundpapiers, Markus Kahles und Thorsten Müller, zeigen, gäbe es andere Möglichkeiten zur Senkung der EEG-Umlage, die die EU-Beihilfekontrolle nicht auf den Plan rufen würde. Sie empfehlen, die pauschalen Zuschüsse an die Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen des EEG-Ausgleichmechanismus oder die Übernahme der Vermarktungskosten der Übertragungsnetzbetreiber nicht umzusetzen. „Die Vermischung von Mitteln aus dem Bundeshaushalt mit den nicht-staatlichen Mitteln im EEG-Ausgleichsmechanismus würde den Finanzierungsmechanismus des EEG insgesamt der Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission unterwerfen“, so die Begründung.

Getrennte Finanzierungskreisläufe

Alternative: Getrennte Finanzierungskreisläufe für separat finanzierbare Teile des EEG. Auf diese Weise müsste nicht das gesamte EEG erneut der Beihilfenkontrolle durch die EU-Kommission unterliegen, sondern nur die gesonderten Finanzierungsmechanismen.

Die EEG-Umlage errechnet sich aus der Differenz der Zahlungen an die Anlagenbetreiber abzüglich der Einnahmen aus der EEG-Umlage und der Einnahmen aus der Vermarktung der Übertragungsnetzbetreiber von EEG-Strommengen. Daher kann zur Senkung der EEG-Umlage mit den Einnahmen aus dem BEHG folgendes getan werden:

•Verringerung der Ausgaben im EEG-Ausgleichsmechanismus,

•Erhöhung der Einnahmen im EEG-Ausgleichsmechanismus, etwa durch Zuschüsse, die Streichung oder Reduzierung der Ausnahmen von der Zahlungspflicht der EEG-Umlage.

Bei Ersterem besteht aber eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass der EEG-Ausgleichsmechanismus seitens der EU-Kommission insgesamt als Beihilfe eingestuft werden würde. Wenn man aber den Zuschuss an die Übertragungsnetzbetreiber zweckgebunden als Einnahme auf ihrem jeweiligen Konto im bisherigen EEG-Ausgleichsmechanismus verbuchen würde („EEG alt“), sähe die Sache anders aus. Für neue Anlagen würde ein neues, separates EEG mit einem beihilfefreien Finanzierungsmechanismus eingeführt („EEG neu“).EEG alt würde dann als Beihilfe gelten, aber EEG neu unterläge nicht der Kontrolle der EU-Kommission. Nur durch getrennte Zahlungskreisläufe lässt sich die Beihilfekontrolle abwenden.

Altanlagen und Härtefälle in einen Topf

Um wenig Ungemach mit der EU zu haben, sollte die Bundesregierung den Aufwand auf sich nehmen, einen bestimmten abgrenzbaren Bereich des bisherigen EEG in ein eigenständiges Gesetz zu überführen und getrennt vom EEG-Ausgleichsmechanismus staatlich zu finanzieren. Wenn dann nur Anlagen staatlich finanziert würden, die bereits beihilferechtlich untersucht wurden, wäre das ein gangbarer Weg. Ebenfalls hinzunehmen sollte man die Subvention von Unternehmen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung. Auch die wurde bereits von EU-Seite geprüft. Auf diese Weise wären neue Anlagen nicht gefährdet.

Hier sollte die Bundesregierung schnell die richtige Entscheidung treffen, denn sie hat nichts gewonnen, wenn die komplette EEG-Umlage unter Beihilfekontrolle geriete. Es ist daher eine Chance, dass die Stiftung Umweltenergierecht hier einen gangbaren Weg aufzeigt - wenn auch einen steinigen. Aber das ist allemal besser, als ins offene Messer zu laufen.