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Beitrag zu Italien

Dekret zur Förderung erneuerbarer Energiequellen mit starken Kürzungen

In Italien handelt es sich bei den Gesetzesanpassungen um eine seit langem ersehnte Maßnahme, die den seit Monaten stagnierenden italienischen Markt für erneuerbare Energien wieder in Schwung bringen soll. Vor allem die Unsicherheit hinsichtlich der Verfügbarkeit der mit Ministerialdekret vom 6. Juli 2012 bereitgestellten finanziellen Mittel hat in den letzten Monaten die Investitionsbereitschaft auf allen Seiten der Produktionskette erheblich eingeschränkt. Mit der nun vorgestellten Maßnahme sollen die noch zur Verfügung stehenden Mittel mit der Obergrenze von 5,8 Milliarden Euro voll ausgeschöpft werden können und es wurden neue Mittel zur Förderung der erneuerbaren Energien versprochen. Die Maßnahme soll sich auf einen Zeitraum von zwei Jahren erstrecken.

Ausgeschlossen von den neuen Maßnahmen wird ausdrücklich die Photovoltaik, die mittlerweile nach einem Bericht der Internationale Energieagentur (IEA) in Italien auf einen Nennleistung von 18,45 Gigawatt kommt. Die Photovoltaik produziert in etwa 23,3 Terawattstunden an Strom, entsprechend einem Anteil von 7,5 Prozent an der insgesamt benötigten Energie. Damit steht Italien auf diesem Sektor weltweit an der Spitze.

Mit dem vorgestellten neuen Dekret stockt die Regierung einerseits die finanziellen Mittel um 400 Millionen Euro auf, führt gleichzeitig aber eine erhebliche Senkung der Förderung in einigen Produktionszweigen ein. Das Dekret sieht eine Reduzierung von bis zu 40 Prozent für kleine Anlagen zur Produktion von Windenergie („mini-eolico“) vor und kürzt die Förderung für hydroelektrische Anlagen („mini-idroelettrico“) um 18 Prozent . Gänzlich ausgeschlossen von der Förderung werden große Biomasseanlagen und Verbrennungsanlagen.

Der Zugang zur Förderung bleibt grundsätzlich unverändert. Insbesondere bleibt das bestehende System des „Registro“-Verfahrens weiterhin aufrecht, allerdings wurden die neuen Kontingente für die installierbaren Leistung reduziert. Zu vermerken ist auch, dass die vom Ministerialdekret vom 6. Juli 2012 vorgesehenen Tarife weiterhin aufrecht bleiben und zwar für all jene Anlagen, die innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des neuen Dekretes in Betrieb gehen. Genauso ist eine bevorzugte Behandlung all jener Anlagen vorgesehen, die im Register bereits eingetragen sind, aber keinen Zugang zur Förderung finden konnten.

Geförderter Markt für Erneuerbare in den letzten Zügen

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass der geförderte Markt für erneuerbare Energien in Italien wohl in seinen letzten Zügen liegt und sich der Übergang auf einen subventionsfreien Markt anbahnt. In diesem Sinne enthält das neue Dekret auch eine Bestimmung bezüglich der Verfügbarkeit von Fördermitteln im Zeitraum nach 2016, wobei die Zusagen von Subventionen ausschließlich mittels Wettbewerbsverfahren und zu einem einheitlichen Mindestbietsatz erfolgen werden.  Dadurch wird sich wohl ein verstärkt gemeinsames Auftreten von Investoren, Produktionskette und Freiberuflern ergeben.

Das Vorhaben der italienischen Regierung, die Übergangsphase einzuleiten und dabei eine bestimmte Rechtssicherheit für neue Investitionen zu garantieren, ohne dabei die Kontinuität mit den bereits begonnenen Investitionsvorhaben aus den Augen zu verlieren, wird von der Bestimmung bezüglich des Wirkungsdauer des Dekrets bestätigt.Die im Dekret vorgesehenen Förderungen haben eine begrenzte zeitliche Wirksamkeit und laufen spätestens mit 01.12.2016 aus, sofern nicht bereits vorher der vorgesehene Höchstrahmen des Budgets von 5,8 Milliarden Euro erreicht wird.

Diesen Fachbeitrag hat Martin Plieger von der Anwaltssozietät Gerhart Gostner amp; Partner in Bozen für ERNEUERBARE ENERGIEN verfasst.