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Energiepflanzen auf Ausgleichsfläche

Kurzumtrieb als Option erhalten

Die klassischen Ausgleichsmaßnahmen kompensieren Flächenverbrauch durch Siedlungs- oder Straßenbau. Nun trifft das Prinzip Ausgleich die Landwirtschaft selbst. Ab 2014 soll im Rahmen des so genannten „Greening“ neben dem bereits seit Jahren praktizierten Ausweisen von Grünland nun auch bis 7 Prozent der Ackerfläche nur „im Umweltinteresse" genutzt werden. Befürchtet wird von landwirtschaftlichen Verbänden, dass die Flächen komplett aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden sollen.

Ein prominenter Führstreiter von immerhin Kurzumtriebplantagen (KUP) zu energetischen Zwecken auf diesen Flächen der neuen Greening-Kategorie anzulegen ist Biogasverbandspräsident Josef Pellmeyer. Das überrascht zunächst, haben doch Biogas und KUP nichts miteinander zu tun. Doch Pellmeyer ist auch Landwirt und er betreibt selbst KUP.

Denkwürdiger Fall

KUP ist ein denkwürdiger Fall. Auf der einen Seite gibt es das Ziel der Bundesregierung von mehr Biomasse als Beitrag zur Energiewende. Dazu müsste auch der Ausbau von KUP auf Ackerland vorangetrieben werden. Das geschieht aber derzeit kaum. Die Gründe sind vielfältig. Einer war, dass das Bundeswaldgesetz (BWaldG) Ackerfläche in Wald umwandelte, wenn darauf schnell wachsende Gehölze angepflanzt wurden. Das schreckte Landwirte ab. Denn einmal erst Wald lässt sich die Fläche nicht wieder in Ackerland umwandeln. Dieser Konflikt ist erst seit 2010 nach der Novelle des BWaldG vom Tisch. Acker bleibt bei Anlage von KUP Acker. Aber die Entwicklung ist auch zäh, weil der Naturschutz sich gegen die Nutzung von Grünland für KUP ausspricht und dazu den Klimawandel und die Freisetzung von Kohlendioxid anführt.

Grünland sind in Deutschland rund 5 Millionen Hektar. Ackerfläche noch 14 Millionen Hektar. 7 Prozent ökologischer Ausgleich wären knapp eine Million Hektar. Zugleich warnen insbesondere Naturschutzverbände, dass der zunehmende Anbau von Energiepflanzen den Anbau von Nahrungspflanzen verdränge. Nahrungsmittelanbau werde auf unberührter Naturfläche im Ausland stattfinden.

Intelligente Konzepte

Doch ließe sich ökologischer Wert und Flächennutzung über intelligente Konzepte auch verbinden. Beispiel ist die Anlage von KUP auf Grünland in Streifen. Es muss nicht das komplette Grünland zur Anlage von KUP umbrochen werden, was als Vorstellung durchaus verbreitet ist. Ein Beispiel liefert die P amp;P Dienstleistungs GmbH amp; Co. KG, die auf Berliner Rieselfeldern KUP anlegte. Ein anderes Beispiel sind die Forschungen an Agroforstsystemen, die ökonomische und ökologische Belange in einem System zusammenfügen wollen. Ein Verbundprojekt lief über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR, Förderkennzeichen 22004907, 22009707, 22009807, 22009907) (Dittmar Koop)