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EU-Leitlinien

Leitlinien: Windenergieausbau und Biodiversität

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2020 den europäischen Energieverbrauch zu 20% aus erneuerbaren Energien zu decken. Windenergie soll dabei einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten. Außerdem trägt sie dazu bei, Emissionen von Treibhausgasen und Luftschadstoffen sowie den mit der konventionellen Stromgewinnung in der EU verbundenen Verbrauch an Süßwasser wesentlich zu reduzieren. Windenergie hatte in den vergangenen zehn Jahren ein rasantes Wachstum zu verzeichnen und machte im Jahr 2009 rund 4,8 % des gesamten Stromverbrauchs in der EU aus. Dieser Anteil dürfte sich bis 2020 verdreifachen.

Natura 2000, ein EU-weites ökologisches Netz aus knapp 26 000 Gebieten in den 27 EU-Staaten, wurde im Rahmen der FFH-Richtlinie von 1992 errichtet und umfasst nahezu 18 % der Landfläche der EU. Ziel ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Gebieten mit großer biologischer Vielfalt und die Sicherung des langfristigen Überlebens der wertvollsten und am stärksten bedrohten Arten und Lebensräume Europas. Natura 2000 ist kein System von streng geschützten Naturgebieten, in denen jede menschliche Tätigkeit untersagt ist. Sicher wird das Netz auch Naturschutzgebiete umfassen, doch dürfte der größte Teil der Fläche weiterhin in Privatbesitz sein, und es wird darauf ankommen sicherzustellen, dass diese Gebiete künftig in einer sowohl ökologisch als auch wirtschaftlich nachhaltigen Weise bewirtschaftet werden.

Die Europäische Kommission hat daher am 29.10.2010 Leitlinien für den Ausbau von Windenergie in geschützten Naturgebieten veröffentlicht. Diese Leitlinien gelten für das Natura-2000-Netz, das ein Eckpfeiler der Biodiversitätspolitik der EU und ein wichtiges Instrument in den Bemühungen der EU ist, den Verlust an biologischer Vielfalt bis 2020 zu stoppen und umzukehren. Der Windenergie kommt bei der Verwirklichung des EU-Ziels, bis 2020 einen Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch Europas von 20 % zu erreichen, eine wichtige Rolle zu, und ihr Einsatz in Natura-2000-Gebieten ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Solche Projekte müssen jedoch auf Einzelfallbasis bewertet werden. Dazu sind die Leitlinien geschaffen worden.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte hierzu: „Diese neuen Leitlinien verschaffen den Mitgliedstaaten und der Industrie Klarheit, wie der Ausbau von Windenergie im Einklang mit den Anforderungen von Natura 2000 erfolgen kann. Es werden keine Änderungen der Rechtsvorschriften oder der Politik vorgenommen, sondern lediglich Leitlinien zu den bestehenden Vorschriften an die Hand gegeben. Wir wollen sicherstellen, dass die Ziele für erneuerbare Energien unter Einhaltung der Artenschutzbestimmungen der EU erreicht werden.“ (jw/pi)

Weitere Informationen
Leitlinien für Windenergie und Natura 2000

Naturschutz- und Biodiversitätspolitik der EU

Windenergiepolitik der EU