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Husum Wind 2015

Nordex präsentiert neue Binnenland-Anlage für deutschen Markt

Die N131/3300 sei eine neue Variante der N131/3000 aus der Produktfamilie der Generation Delta, teilt der Hersteller mit. Mit einem Rotordurchmesser von 131 Metern und der um zehn Prozent höheren Nennleistung von 3,3 Megawatt (MW), erwirtschafte die neue Anlage je nach Windstandort bis zu sechs Prozent mehr Ertrag. Die Turbine wird mit dem im eigenen Hause entwickelten Rotorblatt NR65,5 ausgestattet. Die überstrichene Fläche beträgt 13.478 Quadratmeter.

Zwei neue Hybridtürme bis 164 Meter

Die neue Anlage soll auch mit größeren Nabenhöhen für Ertragssteigerung sorgen: Zwei Hybridtürme mit 134 und 164 Metern kommen für sie ins Programm des Hamburger Herstellers. Die Typenprüfungen erwartet Nordex für die Version mit niedrigerem Turm für Ende dieses Jahres, für die mit dem höheren bis Mitte 2016. Ab diesem Zeitpunkt soll auch die Variante mit 134 Metern Nabenhöhe in Serienfertigung gehen, so dass die ausschließlich für den deutschen Markt entwickelte Turbine bereits jetzt in Genehmigungsanträge für das Jahr 2016 eingehen könne.

Der garantierte Schallleistungspegel der N131/3300 liege bei 104,5 dB(A) – auch im ertragsoptimierten Betrieb ohne Einsatz akustischer Hilfsmittel, so Nordex. Die mit neuen Maschine baugleiche Schwachwindturbine N131/3000 werde zurzeit im Feld vermessen und Ergebnisse der Schallvermessung bestätigten die prognostizierten Werte: So unterbiete die Anlage mit 103,1 dB(A) den garantierten maximalen Schallleistungspegel von 104,5 dB(A). Diese Ergebnisse könnten auf die neue Schwachwindvariante übertragen werden und machten sie somit für Standorte interessant, an die das Genehmigungsverfahren erhöhte Schallanforderungen stelle, verspricht der Hersteller.

Umgenehmigungen möglich

Aufgrund der Plattformbauweise und der identischen gewährleisteten Schallleistung sei auch eine Umgenehmigung bereits bestehender Projektplanungen mit der N131/3000 besonders einfach, betont Nordex. So könnte die Anlage auch noch in Projekte aufgenommen werden, die nach alten EEG vergütet werden. Ab 2017 soll in Deutschland ein Ausschreibungsverfahren die Höhe der Vergütung bestimmen. Alle Anlagen, die bis Ende 2016 nach BImSchG genehmigt sind, müssen bis Ende 2018 errichtet werden, um noch eine Einspeisevergütung nach EEG 2014 zu erhalten. (Katharina Wolf)