Nachdem Polens damalige Staatsregierung unter Führung der rechtskonservativen Pis-Partei 2016 die weitreichende sogenannte 10-H-Abstandsvorgabe um Siedlungen für neue Windparks eingeführt hatte, wollte die aktuelle wirtschaftsliberale Regierung diese nun abschaffen. Die Regelung sieht nach dem Vorbild der speziellen deutschen Bundeslandregelung Bayerns vor, dass neue Windturbinen im Umkreis von Siedlungen oder Wohnhäusern erst ab einem Mindestabstand des Zehnfachen der Anlagengesamthöhe (10-H) entstehen dürfen. Das führte bisher zu rund zwei Kilometer Mindestabständen – und verhinderte in Polen zunehmend neue Projektplanungen. 2023 hatte die neue und nun regierende Administration unter dem wirtschaftsliberalen Politiker Donald Tusk mit einer Reform die 10-H-Regel zwar belassen, aber Gemeinden eine freiwillige Abweichung erlaubt. Sie müssen seither nur noch einen Mindestabstand von 700 Metern verlangen. Allerdings reicht die Verkleinerung des räumlichen Banns um Siedlungen nicht, um schon viele begonnene ältere Windparkplanungen wieder in Gang zu setzen. Weil Kommunen vor der 10-H-Einführung in ihren Bebauungsplänen vielfach Mindestabstände von sogar weniger als 700 Metern vorgesehen hatten, hatten viele Windparkprojektierer entsprechende Projektentwicklungen mit weniger als 700 Metern Mindestabstand angeschoben. Diese blieben daher nach der 2023-er-Reform der Tusk-Regierung weiter blockiert. Weil Projektierungen in Polen lange Vorlaufzeiten haben, kommen neue Vorhaben oder Umplanungen mittel- oder gar kurzfristig kaum zustande.
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Der polnische Windenergieverband PSEW plädierte daher für Mindestabstände von nur 500 Metern. Dies wollte die Tusk-Regierung nun verbessern. Grundlage der Mindestabstände sollte aber der Bebauungsplan der Gemeinden bleiben. Zu Natura-2000-Naturschutzgebieten sollte der Mindestabstand 1.500 Meter betragen. Diese zweite Reform blockierte der neue parteilose polnische Präsident, der mit Unterstützung der Pis-Partei ins Amt kam, mit einem Veto. Das Reformpaket hätte auch einen Fördermechanismus für Biomethananlagen enthalten, außerdem eine Verlängerung der Strompreisbremse mit einer Preisdeckelung auf elf Cent pro Kilowattstunde netto, wozu allerdings noch Netzgebühren und weitere Aufschläge kommen.
Nach dem Veto bereitet die Regierung in Warschau offenbar bereits einen weiteren Reformentwurf vor, der den Ausbau der Windkraft dennoch voranbringen könnte. Allerdings soll dieser auf eine weitere Verringerung der Mindestabstände verzichten. Der bisherige Entwurf sieht auch die Einführung eines mit weniger Bürokratie verbundenen neuartigen Bebauungsplans vor. Demnach sollen Nachbargemeinden gesetzlich geregelt die Chance erhalten, sich in neue Windparks einzukaufen und eine Beteiligung zu erhalten – was die Akzeptanz der Projekte erhöhen kann.