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Genussrechte von Prokon

Hilfe für verprellte Anleger

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) organisiert ein gemeinsames Vorgehen der Inhaber von Genussrechten der Prokon Regenerative Energien GmbH. Ziel des gemeinsamen Vorgehens ist es, die Gesellschaft zu mehr Transparenz bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse der Prokon Gruppe zu bewegen und auch in Zukunft eine Gleichbehandlung aller Genussrechtsinhaber sicherzustellen.

Prokons stille Reserven sind aus Sicht der SdK zweifelhaft

Die Schutzgemeinschaft warnt, in den vergangenen Wochen sei die Prokon Gruppe erneut in die Schlagzeilen führender deutscher Medien geraten. Hintergrund sind der noch immer nicht vorliegende testierte Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 und die im Prokon Rundbrief Nr. 53 ausgewiesenen Geschäftszahlen zum 31. August 2013. "Aus Sicht der SdK ist aufgrund der zuletzt ausgewiesenen Geschäftszahlen zu befürchten, dass die Genussrechtsinhaber aktuell einen Teil ihres Investments verloren haben. Die Argumentation von Prokon, die Gesellschaft verfüge über stille Reserven in Höhe eines dreistelligen Mio. Euro Betrages, und somit seien die Genussrechte nicht von einer Reduzierung der Rückzahlungsansprüche bedroht, ist aus Sicht der SdK zweifelhaft."

Zu diesem Ergebnis kam die SdK bereits im März 2013 anhand einer fiktiven Berechnung eines möglichen Entwicklungsszenarios. Zu einer ähnlichen Einschätzung scheint der Abschlussprüfer der Prokon Regenerativen Energien GmbH gekommen zu sein. Dieser weigerte sich laut Prokon, hinter Prokons Berechnungen in Bezug auf die stillen Reserven zu stehen, und bestand darauf, einen zweiten Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Der zweite Prüfer kam jedoch auch nicht auf das von Prokon gewünschte Ergebnis.

Mehr dazu unter der Website der Schutzgemeinschaft.