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Bundesnetzagentur: Höchstwerte für Ausschreibungen bleiben stabil – außer für Dachanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat die Höchstwerte für das Jahr 2024 bekanntgegeben, mit denen die Projektierer in die Ausschreibung von Solar- und Onshore-Windkraftanlagen maximal gehen können. Die gute Nachricht: Für die solaren Freiflächenanlagen bleiben die Höchstwerte stabil bei 7,37 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei den Ausschreibungen der Windkraft an Land bleibt der Höchstwert bei 7,35 Cent pro Kilowattstunde beim gleichen Wert wie im vergangenen Jahr. Nur für die solaren Dachanlagen sinkt der Höchstwert von 11,25 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2023 auf 10,50 Cent pro Kilowattstunde im kommenden Jahr.

Preise für Dachanlagen wieder leicht gesunken

Damit reagiert die Bundesnetzagentur auf die wieder gesunkenen Preise für solare Dachanlagen. „Bei den Ausschreibungen für Solardachanlagen musste der Höchstwert nicht auf das diesjährige Niveau gehoben werden. Im Vergleich zur letzten Festlegung reicht ein leicht niedrigeres Niveau, um auskömmliche Gebote zu ermöglichen“, begründet die Behörde die Senkung des Höchstwertes in dieser Kategorie. Außerdem seien ohnehin bei den letzten Auktionen kaum Gebote über 10,50 Cent pro Kilowattstunde eingegangen, so dass es offensichtlich ist, dass dieser Höchstwert ausreicht.

Verlässliche Rahmenbedingungen schaffen

Mit den neuen Höchstwerten sorge die Bundesnetzagentur für verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen, sagt BNA-Präsident Klaus Müller. „Die Höchstwerte tragen den tatsächlichen Kosten der Erneuerbaren Rechnung. Festlegungen der Höchstwerte für Biomasse, Biomethan und Innovationsausschreibungen werden zeitnah geprüft“, stellt Müller in Aussicht.

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Festlegung war notwendig

Die erneute Festlegung der Höchstwerte bei den Auktionen durch die Bundesnetzagentur war notwendig, da diese andernfalls extrem stark gesunken wären. Denn im EEG ist festgelegt, dass die Höchstwerte für das Jahr 2024 für die Windenergie an Land bei 5,88 Cent pro Kilowattstunde liegen würden. Der Maximalwert für die Ausschreibung bei solaren Freiflächenanlagen würde ohne gesonderte Festlegung durch die Bundesnetzagentur automatisch auf 5,90 Cent pro Kilowattstunde sinken. Für die Dachanlagen würde er sogar auf 8,91 Cent pro Kilowattstunde zurückgehen.

Kosten für einige Segmente gestiegen

Das EEG gibt allerdings der Bundesnetzagentur Spielraum bei der Festlegung der Höchstwerte, um die Entwicklungen am Markt abbilden zu können und damit den Wettbewerb in den Ausschreibungen sicherzustellen. Denn die im EEG festgelegten Werte wären kaum auskömmlich für die Projektierer. Mit der Festlegungen der Höchstpreise reagiert die Bundesnetzagentur jedoch auf die seit der letzten gesetzlichen Bestimmung gestiegenen Kosten für Errichtung und Betrieb der Anlagen einschließlich der gestiegenen Zinskosten bei der Finanzierung der Anlagen. Die Kosten seien so stark gestiegen, dass ein rentabler Betrieb für neu geplante Anlagen mit gesetzlichen Höchstwerten nicht in dem für die Energiewende erforderlichen Umfang möglich wäre, teilt die Behörde mit. (su)