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Stakeholder-Plattform stellt Weiterentwicklung des Strommarkts vor

Unternehmen der Energiewirtschaft, Think Tanks, Verbraucherschutzorganisationen und Gewerkschaften haben seit dem Sommer 2022 Parameter zur Weiterentwicklung des Strommarkts diskutiert. Dazu gehören beispielsweise der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) und der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU). Die Ergebnisse wurden innerhalb eines Ergebnispapiers festgehalten und Anfang Dezember in Berlin präsentiert. Sie wurden vorgestellt von Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA, Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, Simone Peter, Präsidentin des BEE, Alexander Götz, stellvertretende Hauptgeschäftsführer VKU, und Stefan Kapferer, Vorsitzender der Geschäftsführung von 50Hertz. Das Ergebnispapier problematisiert drei Hauptpunkte des aktuelle Strommarkts und stellt jeweils momentane und zukünftige Herausforderungen sowie Thesen vor, mit welchen die Weiterentwicklung gelingen kann. Die Hauptpunkte lauten: Erneuerbare Energien als tragende Säule des Stromsystems, Flexibilität, Verfügbarkeiten und Versorgungssicherheit gewährleisten.

Der Themenschwerpunkt erneuerbare Energien sieht in der Rolle, die regenerative Energieträger einnehmen können, eine Herausforderung. In einem geeigneten Marktdesign sollen Erneuerbare signifikant zur Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit durch deutlichen Ausbau beitragen. Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energien soll eine tragende Rolle für die Zukunft des Strommarkts sein. Regenerative Energien müssen künftig zuverlässige Systemdienstleistungen erbringen, um auch die nicht mehr zeitgemäße Unterscheidung zwischen konventionellen und erneuerbaren Anlagen zu überwinden. Innerhalb des Ergebnispapiers der Stakeholder-Plattform wird erkannt: „Auch um die gesellschaftliche Akzeptanz des weiteren EE-Ausbaus dauerhaft zu sichern, sollte das Prinzip „Sinnvoll nutzen statt abregeln“ mittelfristig das Leitprinzip sein. Außerdem wird gefordert, dass ein neues Marktdesign und politische Entscheidungen den zügigen Netzausbau nicht behindern, sondern eine Basis für planbare Investitionen bilden.

Versorgungssicherheit steht auch für den Schwerpunkt Flexibilität und Verfügbarkeit im Fokus. Diese soll durch den bereits genannten Kapazitätsausbau von erneuerbaren Energien gelingen. Soll aber zum einen den parallelen Ausstieg aus Kernenergie sowie Kohle- und Gasverstromung möglich machen und zum anderen es schaffen, die schnell sinkenden und steigenden Einspeiseprofile von Photovoltaik- und Windenergieanlagen flexibel verwaltbar zu machen. „Um ein hohes Niveau an Versorgungssicherheit auch für die Zukunft zu gewährleisten, ist ein zügiges und konsequentes Gegensteuern notwendig, das dazu führt, dass umfangreiche Investitionen in Versorgungssicherheit getätigt werden“, wird im Ergebnispapier erklärt. Da Investitionen ein elementarer Bestandteil für das Erreichen von Flexibilität und Verfügbarkeit sind, wird außerdem gefordert, dass mangelnde Investitionssicherheit durch planbare Erlöse ausgeglichen werden.

Als dritten abschließenden Schwerpunkt greift die Stakeholder-Plattform das regulatorische Gesamtpaket als übergreifendes Big Picture auf. „Die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Energiekrise können und sollten nicht dauerhaft über den Strommarkt gelöst werden, sondern über entsprechende wirtschafts- und sozialpolitische Instrumente und Maßnahmen“, wird erklärt. Dafür wird festgestellt, dass Technologieförderungen nicht über den Strommarkt refinanziert und die Marktintegration von Systemdienstleistungen geprüft werden sollten. Zudem wird als Leitplanke die Erweiterung des aktuellen Marktdesigns gefordert. Der bisherige Energy-Only-Markt mit grenzkostenbasierter Preisbildung nach der Merit-Order sei weiterhin ein geeignetes Vorgehen, soll jedoch um ein Vergütungssystem für die Bereitstellung elektrischer Arbeit ergänzt werden.

Volker Oschmann, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), stellte bei der Präsentation der Ergebnisse außerdem die Anforderungen der Strommarktreform aus Sicht des BMWK vor. Dabei thematisierte er die notwendige Ergänzung des Energy-Only-Marktes und erklärte, durch welche Maßnahmen der Energiemarkt in Richtung Klimaneutralität geführt werden kann. Insbesondere Wasserstoff stehe dabei neben Offshore- und Onshore-Windenergie sowie Photovoltaik im Fokus. Außerdem charakterisierte er die Aufgaben des Strommarktes in kurzfristig und langfristig. Die kurzfristigen Herausforderungen würden dabei auf einem stabil funktionierendem Netzfluss basieren, welcher größtenteils gegeben wäre. Die langfristige Investitionsfunktion beschäftige sich dagegen mit der Herausforderung auch in Zukunft ein stabiles Netz garantieren zu können. Dabei würden sich auf dem Strommarkt drei Aufgaben stellen: der Ausbau erneuerbarer Energien, die Refinanzierung von Wasserstoff-Kraftwerken und die Flexibilisierung. Damit gleichen sich die Anforderungen des BMWK und der Stakeholder-Plattform im gewissen Maße, sodass der Ausgangspunkt für den weiteren Dialog geschaffen wurde. Im politischen Rahmen soll die Zukunft des Strommarkts auf der im Koalitionsvertrag angekündigten Plattform Klimaneutrales Stromsystem besprochen werden. Ein Start im ersten Quartal 2023 wird dafür angepeilt.