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EEG-Reform

Kiel leitet Initiative der Bundesländer für schnellere Energiewende ein

Tilman Weber

Eingereicht hatte die Regierung aus Kiel den Entschließungsantrag für die Sitzung des Bundesrats an diesem Freitag schon zum 6. Mai. Der aus einem 10-Punkte-Forderungskatalog bestehende Antrag soll nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Landesregierung nach einer Beratung in den Bunderats-Ausschüssen als Stellungnahme der Bundesländer für eine sofortige Einleitung einer breit aufgestellten Energiewende bestimmt werden. Im Einzelnen sollen die Ländervertreter damit für diese Agenda eintreten:

Die 10 Punkte

1.) eine schnelle Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die nicht zuletzt als Antwort auf die Gefahr eines wirtschaftlichen Abschwungs infolge der Kontaktverbote während der Coronapandemie gelten soll. Das neue EEG soll dabei für die Rückkehr zum Wachstum eine Grundlage für neue Wertschöpfung und neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen werden.

2.) die Bestätigung des Ziels eines 65-prozentigen Anteils grünen Stroms in der gesamten Stromversorgung für das Jahr 2030. Hierbei müsse die Bundespolitik aber berücksichtigen, dass die Energiewende durch den Ausbau vieler Sektorenkopplungsanlagen etwa zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Ökostrom oder zur Beladung von Elektroautos noch deutlich mehr Strom benötigen werde als heute.

3.) attraktivere Rahmenbedingungen für die Eigenstrom- und Direktstromnutzung der Elektrizität aus erneuerbaren Energien sowie die allmähliche Abschaffung von Stromsteuer und EEG-Umlage, um stattdessen die Energiewende durch immer höhere CO2-Preise zu beschleunigen und auch zu finanzieren.

4.) mehr Ausbau von Windparks in Süddeutschland, ohne die Installation neuer Windparks an Land im Norden zu blockieren. Alle Bundesländer müssten Flächen für den Ausbau bereitstellen, was neue geeignete Maßnahmen erfordere. Die Regel zum Netzausbaugebiet in Norddeutschland zur stärkeren Begrenzung des Zubaus neuer Windturbinen wegen dort häufiger als anderswo überlasteter Stromnetze soll verschwinden.

5.) eine weiter greifende Regelung soll die Nutzung zuschaltbarer Lasten in der Stromversorgung deutlich ausweiten: mehr Verbraucher sollen zur Behebung drohender Netzengpässe zum Einsatz kommen dürfen. Auch auf Mittelspannungsebene und nicht nur auf Niederspannungsebene soll das Instrument künftig Anwendung finden. Das Ziel ist hierbei, das Abschalten überlasteter Stromleitungen während starker Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen zu vermeiden.

6.) eine Erhöhung der Flexibilität beim Betrieb von Biomasseanlagen, die Wärme und Strom erzeugen können und damit sich als Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen einsetzen lassen. Außerdem sollen pflanzliche Abfallstoffe, Gülle und Blütenpflanzen mehr zum Einsatz kommen.

7.) eine Reform des Wind-auf-See-Gesetzes, um das Ziel eines Ausbaus der Meereswindenergie bis 2035 auf 30 Gigawatt auszuweiten. Jüngst erhöhte die Politik das Ziel für 2030 auf 20 Gigawatt. Von der Bundesnetzagentur bestätigte Offshore-Windpark-Anbindungsleitungen sollen in den Bundesbedarfsplan aufgenommen werden und damit die Planung der Netzanbindungen neuer Offshore-Windparks zu beschleunigen.

8.) die Ablehnung bundesweiter pauschaler Mindestabstände für den Bau von Windenergieanlagen rings um Siedlungen

9.) die Bundesregierung soll vom Bundesrat aufgefordert werden, den Ausbaudeckel für Photovoltaikanlagen bei 52 Gigawatt (GW) sofort wegzunehmen. Hier sind die 52 GW bereits im Zubau erreicht, weshalb künftige Photovoltaikanlagen keine EEG-Förderung mehr erhalten könnten.

10.) neue Instrumente zur Förderung von Bürgerenergieprojekten.

In die Ausschüsse überwiesen

In der Bundesratssitzung am Freitag verwiesen die Teilnehmer den Antrag ohne weitere Diskussionen wie von der Landesführung in Kiel beabsichtigt zunächst in mehrere Ausschüsse.